Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates hat intensiv über einen gangbaren Weg beim Thema Geschäftsmieten diskutiert. Die Mehrheit ist der Ansicht, es brauche eine Lösung, um die Umsatzausfälle und -rückgänge von Mieterinnen und Mietern von Geschäftsräumen aufzufangen und Arbeitslosigkeit, Konkurse und Prozessrisiken abzuwenden.

Die ursprüngliche Motion der WAK-N (20.3142), die für vom Bundesrat geschlossene Betriebe eine Mietzinsreduktion um 70 Prozent verlangt hatte, hat der Ständerat in der ausserordentlichen Session stark angepasst. Diese geänderte Motion lehnt die Kommission jedoch mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Hingegen hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen eine neue Kommissionsmotion (20.3451) verabschiedet, die sich an die Formulierung des Ständerates anlehnt, jedoch andere Limiten vorsieht: So sollen vom Bundesrat aufgrund von COVID 19 geschlossene Betriebe ihrem Vermieter für die Dauer der behördlichen Schliessung nur 40 Prozent der Miete schulden, wobei eine Mietobergrenze von 20'000 Franken gelten soll. Auch Betriebe, die ihre Aktivitäten reduzieren mussten, sollen in begrenztem Umfang von einer Ermässigung profitieren können, und bei einem Mietzins zwischen 15'000 und 20'000 Franken soll ein Opt-out möglich sein. Ausserdem soll der Bundesrat für Vermieter einen Härtefallfonds vorsehen. Die Minderheit lehnt die Motion ab, weil sie die vorgesehene Lösung als Eingriff in privatrechtliche Verträge betrachtet und die Eigentumsgarantie der Bundesverfassung verletzt sieht. Sie fürchtet zudem Rechtsunsicherheit und Abgrenzungsprobleme, wenn auch bereits eine Reduktion des Betriebs zu einem Anspruch führen soll.

Die Kommission hat sich in diesem Zusammenhang ausserdem von den Bundesräten Ueli Maurer und Guy Parmelin über die Entwicklung der aufgrund der Coronakrise getroffenen Massnahmen informieren lassen.

2. WAK-N will SNB-Gewinn für Abbau der Coronaschulden verwenden

Die WAK-N hat sich mit mehreren Anträgen zur Verwendung der Gewinne der Schweizerischen Nationalbank (SNB) befasst. Sie hat mit 15 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsmotion einzureichen, welche den Bundesrat beauftragt, den Anteil des Bundes an der ordentlichen Ausschüttung und an den zusätzlichen Ausschüttungen der SNB vollumfänglich zum Abbau der Schulden zu verwenden, die durch die Coronakrise entstehen (20.3450).

Die Kommissionsmehrheit ist angesichts des zu erwartenden ausserordentlich hohen Haushaltsdefizits der Auffassung, dass die Bundesschulden so unter Umgehung der Schuldenbremse wieder auf den Stand vor der Coronakrise gebracht werden könnten. Die Minderheit erachtet es hingegen für verfrüht, den Abbau der Coronaschulden zu regeln, noch bevor die Auswirkungen dieser Krise und das Ausmass von deren wirtschaftlichen Folgen im Detail bekannt sind. Diese Motion wird voraussichtlich in der Sommersession vom Nationalrat behandelt.

Ausserdem hat sich die Kommission mit einem Antrag befasst, wonach die Negativzinserträge der SNB der Altersvorsorge zuzuweisen sind. Da sich die aktuelle Krise auch stark auf die finanzielle Situation der AHV auswirken wird, hat die Kommission mit 14 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative (20.432) im Sinne dieses Antrags einzureichen. Die parlamentarische Initiative 19.481, welche dasselbe Ziel verfolgt, wurde deshalb vom Initianten zurückgezogen. Damit die WAK-N einen entsprechenden Erlassentwurf ausarbeiten kann, muss nun noch die WAK-S dieser Kommissionsinitiative zustimmen.

3. WAK-N nimmt Blockchain-Vorlage einstimmig an

Nachdem sie an ihrer Sitzung vom 24. Februar 2020 auf die Vorlage 19.074, mit der die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Technik verteilter elektronischer Register (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) verbessert werden sollen, eingetreten war, hat die Kommission nun die Detailberatung dieses Geschäfts vorgenommen. In ihren Augen ist es – namentlich angesichts der aktuellen Wirtschaftskrise – für die Schweizer Start-ups sehr wichtig, dass die Rechtssicherheit im Bereich der DLT-Anwendungen erhöht wird.

Die Kommission hat an der Vorlage des Bundesrates nur wenig geändert. Die beiden wichtigsten Änderungen betreffen den Datenzugang und die Ombudsstellen. Sie hat einstimmig einen Antrag auf eine neue Bestimmung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) angenommen, gemäss welcher jeder Dritte, der eine entsprechende gesetzliche oder vertragliche Berechtigung an den Daten nachweist, den Zugang zu diesen Daten oder deren Herausgabe verlangen kann (Art. 242b SchKG). Diese Anpassung, welche der WAK-N von der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates vorgeschlagen wurde, trägt dem Anliegen der Initiative 17.410 Rechnung. In Sachen Ombudsstellen hat sich die WAK-N mit 18 zu 5 Stimmen dafür entschieden, das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) so anzupassen, dass sich Finanzdienstleister, die ausschliesslich institutionellen oder professionellen Kundinnen und Kunden Finanzdienstleistungen erbringen, keiner Ombudsstelle anschliessen müssen (Art. 77 FIDLEG). Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass die kleinen DLT-Handelssysteme so administrativ erheblich entlastet werden könnten. Keine Mehrheit hat hingegen ein Antrag gefunden, im Interesse des Konsumentenschutzes von DLT-Handelssystemen zusätzliche Offenlegungen zu verlangen (Art. 73e FinfraG). Die Kommission hat diesen Antrag mit 14 zu 10 Stimmen abgelehnt, weil dieser Aspekt aus ihrer Sicht privatrechtlich hinreichend geregelt ist.

In der Schlussabstimmung hat die Kommission die so geänderte Vorlage einstimmig angenommen. Der Nationalrat als Erstrat wird dieses Geschäft voraussichtlich in der Sommersession 2020 behandeln.

4. Beginn der Arbeiten an der 99%-Initiative

Die Kommission hat die Arbeiten an der Volksinitiative «Löhne entlasten, Kapital gerecht besteuern» (20.032) aufgenommen und dazu Anhörungen durchgeführt. Sowohl das Initiativkomitee als auch Vertreterinnen und Vertreter der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK), der Wissenschaft, von Economiesuisse, des Gewerbeverbands (sgv) sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) haben ihre Positionen dargelegt. Die materielle Beratung der Volksinitiative wird die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen an die Hand nehmen.

5. WAK-N will keine Steuererleichterungen für grüne Finanzprodukte

Die Kommission beantragt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion 19.4372 abzulehnen, die den Bundesrat beauftragt, Kapitalanlageprodukte, welche eine nachhaltige Entwicklung fördern, von der Verrechnungs- und der Stempelsteuer zu befreien. Die Mehrheit begründet ihre Ablehnung in erster Linie damit, dass der Begriff des nachhaltigen Finanzprodukts schwer zu definieren ist. Während einige Kommissionsmitglieder der Ansicht sind, diese schwierige Definierbarkeit könne zu einer steuerlichen Begünstigung des Greenwashings führen, befürchten andere einen erheblichen administrativen Zusatzaufwand. Die Minderheit ist hingegen der Auffassung, dass sich die Schweiz mit dieser Massnahme in einem Nischenbereich positionieren und so ihre Wettbewerbsfähigkeit stärken könnte.

6. Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital soll sistiert werden

Die Kommission beantragt mit 13 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung, der vom Ständerat am 3. März 2020 beschlossenen Sistierung von Entwurf 1 (Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital) zur parlamentarischen Initiative 09.503 zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit ist es in der gegenwärtigen Situation nicht angezeigt, diese Einnahmequelle für den Bund abzuschaffen, bevor das genaue Ausmass der Ausfälle für die Bundeskasse bekannt ist. Auch hätten die Argumente des Ständerats immer noch ihre Gültigkeit. Die Minderheit hält dagegen, die Abschaffung der Stempelsteuer würde es den Unternehmen ermöglichen, ihre Eigenkapitalbasis zu stärken, was gerade angesichts der sich abzeichnenden Wirtschaftskrise eine willkommene Massnahme sei.

 

Die Kommission hat am 11./12. Mai 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit der Bundesräte Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.