Die Kommission schickt einen Vorentwurf in die Vernehmlassung, der vorsieht, dass die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken angehoben wird.

Ehrenamtlich geführte, nicht gewinnstrebige Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen sind von der Mehrwertsteuerpflicht befreit, wenn sie im In- und Ausland weniger als 150 000 Franken Umsatz pro Jahr aus Leistungen erzielen, die nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind, wie z. B. gastgewerbliche Leistungen eines Sportklubs in seiner Buvette. 

Der im Rahmen der parlamentarischen Initiative 17.448 ausgearbeitete Vorentwurf sieht eine Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze auf 200 000 Franken vor. Die Kommission möchte so erreichen, dass mehr Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Organisationen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind. Die Mehrwertsteuer stellt für diese Organisationen einen erheblichen finanziellen und administrativen Aufwand dar, der Ressourcen bindet, die nicht für die Erfüllung der Aufgaben dieser Organisationen genutzt werden können. Die Kommission möchte mit dieser Anhebung die wichtige Arbeit unterstützen, welche diese Organisationen – meist mit Milizstrukturen – für die Gesellschaft leisten. Eine Minderheit beantragt, die massgebende Umsatzgrenze auf 300 000 Franken anzuheben.

Nach der Anhebung der massgebenden Umsatzgrenze wären 106 Vereine und gemeinnützige Institutionen oder 13 Prozent der aktuell obligatorisch Steuerpflichtigen nicht mehr steuerpflichtig. Gemäss einer groben Schätzung ergäben sich nur geringe Steuerausfälle im Umfang von rund einer Million Franken.

Die Vernehmlassungsunterlagen sind auf folgenden Seiten verfügbar:

Die Stellungnahmen sind bis am 18. Februar 2021 als PDF- und als Word-Version an folgende E-Mail-Adresse zu senden: vernehmlassungen@estv.admin.ch