Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) lockert bei der Härtefallunterstützung die Kriterien für neu gegründete Unternehmen und in Bezug auf den Umsatzrückgang. Mit grosser Mehrheit abgelehnt hat sie hingegen den Beschluss des Ständerates, den Finanzierungsanteil des Bundes von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen. Im Weiteren hat sie die Bestimmungen zur Kommunikation der Taskforce präzisiert und Massnahmen zur Unterstützung der Veranstaltungsbranche aufgenommen.

Die Kommission hat die an ihrer Sitzung vom 26. Februar 2020 (siehe Medienmitteilung vom 27. Februar) begonnene Beratung der drei Erlassentwürfe (21.016) fortgesetzt und dabei auch zu den kurz zuvor gefassten Beschlüssen des Ständerates Stellung genommen.

Bei der Härtefallunterstützung für neue Unternehmen beantragt die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen, das Stichdatum für die Gründung (1. Oktober 2020) zu streichen, um so dafür zu sorgen, dass alle neu gegründeten Unternehmen unterstützungsberechtigt sind. Zudem spricht sich die WAK‑N mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, dass 25 statt 40 Prozent Umsatzrückgang ausreichen, um als Härtefall zu gelten. Mit demselben Stimmverhältnis befürwortet sie, dass nur der Anteil an nicht gedeckten Fixkosten berücksichtigt wird und nicht die Vermögens- und Kapitallage der Unternehmen.

Beim Verbot der Ausschüttung von Dividenden und ähnlicher Zahlungen während der drei Jahre nach Erhalt der Hilfe ist die Kommission mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Ständerat gefolgt, allerdings nicht ohne eine Reihe von Ausnahmen vorzusehen (z. B. für Ausschüttungen mit Finanzierungscharakter). Während der Ständerat mit Stichentscheid seines Präsidenten beschlossen hatte, den Finanzierungsanteil des Bundes an den kantonalen Härtefallmassnahmen für Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5 Millionen Franken von 70 auf 80 Prozent zu erhöhen, beantragt die WAK-N einstimmig, diesen Anteil bei 70 Prozent zu belassen. So kann unter anderem ein Betrag von 600 Millionen Franken eingespart und dem gefolgt werden, was der Bundesrat in Entwurf 2 beantragt hat (Gesamtbetrag von 8,2 Mrd. Franken anstatt 8,8 Mrd. Franken wie vom Ständerat beschlossen).

Die Kommission hat den vom Ständerat festgelegten Auszahlungsmodalitäten für Beiträge an Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken zugestimmt, sich in zwei Punkten aber grosszügiger gezeigt. Zum einen hat sie mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, die Pflicht der Eignerinnen und Eigner zu streichen, bei Beträgen über 5 Millionen Franken Eigenleistungen erbringen zu müssen. Zum anderen hat sie sich mit 17 zu 8 Stimmen dafür ausgesprochen, dass der Bundesrat die Höchstgrenzen für Unternehmen bereits bei 70 Prozent Umsatzrückgang erhöhen kann und nicht erst bei 80 Prozent. In Bezug auf die Modalitäten einer allfälligen Beitragsrückzahlung hat sich die Kommission dem Beschluss des Ständerates angeschlossen und mit 12 zu 12 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten einen Antrag abgelehnt, der Unternehmen mit einem Jahresumsatz von weniger als 250 Millionen Franken von der Rückzahlungspflicht ausnehmen wollte. Ebenfalls mit 12 zu 12 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten hat die Kommission einen Antrag abgelehnt, der forderte, dass Betriebe, die aufgrund behördlicher Anordnungen geschlossen oder während der betreffenden Dauer in ihrer betrieblichen Tätigkeit erheblich eingeschränkt sind, eine Entschädigung in Form von nicht rückzahlbaren Beiträgen erhalten, die sich auf höchstens 30 Prozent des durchschnittlichen Umsatzes in der gleichen Jahresperiode in den Jahren 2018 und 2019 belaufen.

In Anbetracht der voneinander abweichenden kantonalen Regelungen für die Unterstützung der Unternehmen beantragt die Kommission mit 14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen, dass der Bundesrat für eine koordinierte Umsetzung dieser Massnahmen sorgt und namentlich einen Mindeststandard der Leistungen setzt. Mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen spricht sich die Kommission ausserdem dafür aus, dass unter Beachtung der gebotenen Sorgfalt Akontozahlungen im Umfang der voraussichtlichen Ansprüche zulässig sind, wenn sich die Prüfung der Gesuche verzögert.

Im Kulturbereich beantragt die Kommission mit 17 zu 7 Stimmen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates, die Plafonierung der Beträge aus dem Gesetz zu streichen. Ebenfalls mit 17 zu 7 Stimmen und 1 Enthaltung befürwortet sie die Rückwirkung der Unterstützung der Kulturunternehmen und Kulturschaffenden. Ausserdem beantragt sie ihrem Rat mit 13 zu 12 Stimmen eine Präzisierung, wonach alle Kulturschaffenden, insbesondere auch Freischaffende, Zugang zur Ausfallentschädigung erhalten.

Auch im Veranstaltungsbereich herrscht nach Ansicht der Kommissionsmehrheit aufgrund der Pandemie grosse Unsicherheit. Mit 14 zu 6 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass der Bund Veranstaltungen, Messen, Gewerbeausstellungen und Jahrmärkte, die abgesagt, verschoben oder nur eingeschränkt durchgeführt werden, auf Gesuch hin mit einer Ausfallentschädigung unterstützen kann. Hierfür sollen 2021 höchstens 350 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.

In der Diskussion um die Unterstützung der Sportklubs hat sich die Kommission mit 8 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen dafür ausgesprochen, die Bedingungen für Beiträge an Sportklubs gemäss geltendem Recht beizubehalten. Der Ständerat hatte mit 21 zu 21 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten beschlossen, eben diese Bedingungen anzupassen.

Bei der Unterstützung privater Radio- und Fernsehunternehmen beantragt die WAK-N mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen Zustimmung zum Beschluss des Ständerates.

Bei Personen, die ihre Erwerbstätigkeit aufgrund von Massnahmen im Zusammenhang mit der Bewältigung der Covid-19-Epidemie unterbrechen oder massgeblich einschränken müssen, sieht das Covid-19-Gesetz die Möglichkeit vor, dass der Bundesrat diesen Erwerbsausfall entschädigt. Mit 11 zu 9 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, dass auch Personen mit einem Erwerbs- oder Lohnausfall von mindestens 20 Prozent (statt 40 Prozent) in ihrer Erwerbstätigkeit als massgeblich eingeschränkt gelten.

Einstimmig beantragt die Kommission, dass Personen oder Unternehmen, die Leistungen nach dem Covid-19-Gesetz erhalten, welche einer Überentschädigung gleichkommen, diese Gelder an die auszahlende Behörde zurückerstatten können, ohne dass ihnen dadurch Nachteile entstehen. Zudem nahm die WAK-N mit 11 zu 9 Stimmen bei 4 Enthaltungen einen Antrag der SGK-N zur Schaffung einer Übergangsbestimmung auf, gemäss welcher Arbeitslose, die ab dem 1. Januar 2021 die Anspruchsvoraussetzungen für Überbrückungsleistungen erfüllen, bis zum Inkrafttreten des Bundesgesetzes über Überbrückungsleistungen für ältere Arbeitslose (ÜLG) nicht von der Arbeitslosenversicherung ausgesteuert werden.

Die Kommission diskutierte von neuem die Frage der vom Bundesrat beschlossenen Einschränkungen des wirtschaftlichen und sozialen Lebens, insbesondere im Hinblick auf die vom Ständerat angenommenen Einzelanträge. Mit 17 zu 8 Stimmen befürwortete die Kommission die Ausrichtung der bundesrätlichen Strategie auf die mildest- und kürzestmögliche Einschränkung des wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens. Mit 15 zu 4 Stimmen bei 4 Enthaltungen stimmte sie dem Beschluss des Ständerates zu, demgemäss der Bundesrat die Kriterien und Richtwerte für Einschränkungen und Erleichterungen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens festlegt, wobei er nebst der epidemiologischen Lage auch die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen berücksichtigt.

In Bezug auf die gesundheitlichen Kriterien hat die Kommission ausserdem mit 14 zu 7 Stimmen bei 3 Enthaltungen festgeschrieben, dass der Bundesrat die Massnahmen aufgrund der Entwicklung objektiv messbarer Werte (insbesondere der Positivitätsrate, der Auslastung der Spitäler, der Reproduktionsrate oder der Neuansteckungen) und unter Berücksichtigung planbarer Effekte wie der Impfung der Bevölkerung festlegt. Weiter möchte die Kommission mit 13 zu 5 Stimmen bei 4 Enthaltungen, dass der Bundesrat in enger Abstimmung mit den Kantonen Massnahmen in den Bereichen Tests, Contact-Tracing, Monitoring, Festlegung von Kriterien und Schwellenwerten, Impfungen und Quarantäne trifft.

An ihrer letzten Sitzung hatte die Kommission eine neue Bestimmung beantragt, nach welcher die Information der Öffentlichkeit zu den bundesrätlichen Massnahmen ausschliesslich über den Bundesrat und das Parlament geschehen soll. Mit 12 zu 11 Stimmen hat die Kommission diesen Antrag nun präzisiert. Gemäss dem neuen Antrag soll die Kommunikation der Task-Force nach aussen ausschliesslich durch den Präsidenten sowie nach vorgängiger Rücksprache und in zeitlicher Abstimmung mit dem Bundesamt für Gesundheit erfolgen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission den Entwurf des Covid-19-Gesetzes mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen. Den beiden anderen Erlassentwürfen (Finanzierungsbeschluss und Revision des Arbeitslosengesetzes) hat sie mit 23 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung bzw. mit 21 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt.

Die Kommission hat am 4. März 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP, GE) und in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.