Die Kommission hat mit 20 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung einen Erlassentwurf in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 20.455 zuhanden ihres Rates verabschiedet. Sie will damit die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und die Integration gut ausgebildeter Frauen in den Arbeitsmarkt weiter fördern.

Der Entwurf sieht vor, die Abzüge für die familienexterne Kinderbetreuung bei der direkten Bundessteuer auf bis zu 25'000 Franken zu erhöhen und nimmt somit den vom Bundesrat vorgelegten Entwurf aus dem Jahr 2018 (18.050) wieder auf. Dem Bund entgehen dadurch vorübergehend Steuereinnahmen von grob geschätzt 10 Millionen Franken pro Jahr. Einen Antrag, auch den allgemeinen Kinderabzug von heute 6500 auf 8250 Franken zu erhöhen, lehnte die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ab. Genau wegen der vom Parlament im Jahr 2019 bereits einmal beschlossenen Erhöhung des allgemeinen Kinderabzugs habe das Volk die Vorlage im September 2020 hauptsächlich abgelehnt. Mit diesem Element wäre das Vorhaben erneut überladen, mit erheblichen Steuerausfällen verbunden und hätte keinen positiven Effekt auf die Gleichstellung von Mann und Frau. Eine Minderheit hält Ausfälle bei der direkten Bundessteuer von grob gerechnet 180 Millionen jährlich für verkraftbar. Im Sinne der Ausgewogenheit sollen nicht nur Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, sondern auch jene, die ihre Kinder selber betreuen, steuerlich entlastet werden. Eine weitere Minderheit beantragt, auf den Entwurf nicht einzutreten.

Die Vorlage wird in der Sommersession 2021 im Nationalrat behandelt. Der Bundesrat wird vorher noch Stellung dazu nehmen.

2. Mehrwertsteuer

Die Kommission hat vom Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum Vorentwurf des Mehrwertsteuergesetzes (Pa.Iv. Feller 17.448) Kenntnis genommen. Diese Vorlage sieht vor, dass die Umsatzgrenze, bis zu der nicht gewinnstrebige, ehrenamtlich geführte Sport- und Kulturvereine sowie gemeinnützige Institutionen von der Mehrwertsteuerpflicht befreit sind, von 150 000 auf 200 000 Franken angehoben wird. Die Kommission hält in Anbetracht der Vernehmlassungsergebnisse an ihrem Entwurf fest und hat diesen in der Gesamtabstimmung mit 22 zu 2 Stimmen definitiv angenommen. Sie ersucht den Bundesrat, zum Entwurf Stellung zu nehmen, bevor dieser im Rat behandelt wird.

3. Versicherungsaufsichtsgesetz bereit für die Sondersession

Nachdem die Kommission im Februar bereits den grössten Teil des VAG (20.078) beraten hatte (vgl. Medienmitteilung vom 2. Februar 2021), hat sie nun die wenigen noch offenen Fragen geklärt: Sie beantragt mit je 15 zu 0 Stimmen bei 10 Enthaltungen in Artikel 7 sowie in Artikel 15a Präzisierungen zur rechtlichen Stellung der als Lloyd’s bezeichneten Vereinigung von Versicherern. Weiter beantragt sie einstimmig die Aufnahme einer Regelung betreffend die Aufsicht über Versicherungszweckgesellschaften (Art. 30e). Ebenso einstimmig spricht sich die Kommission dafür aus, verschiedene Bestimmungen des Sanierungsrechts an das Konkursrecht anzupassen. Schliesslich beantragt sie mit 16 zu 8 Stimmen Änderungen in den Artikeln 67 und 75: Versicherungsunternehmen sollen keine weiteren Pläne ausarbeiten müssen, wenn sie zu einer Versicherungsgruppe oder einem Versicherungskonglomerat gehören, die bzw. das Stabilisierungspläne erstellt hat; ausserdem soll die FINMA für Versicherungsgruppen oder -konglomerate Auflösungspläne erstellen können. In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen. Diese kommt in der Sondersession im Mai in den Nationalrat.

4. Durchführung von internationalen Steuerabkommen

Die Kommission hat einstimmig den Entwurf des Bundesrates für ein Gesetz angenommen, welches die Verfahrensbestimmungen für die Durchführung von internationalen Steuerabkommen – namentlich für Verständigungsverfahren – präzisiert (20.082). Sie ist ­– abgesehen von einer kleinen Änderung bei den Ausgleichszahlungen im Bereich der Verrechnungssteuer – den Beschlüssen des Ständerates gefolgt. Es wurden zwei Minderheitsanträge eingereicht, mit denen eine Lockerung gewisser Strafbestimmungen der Vorlage angestrebt wird.

Im Weiteren beantragt die Kommission ihrem Rat, mehreren Bundesbeschlüssen zu Doppelbesteuerungsabkommen zuzustimmen: jenem mit Liechtenstein (20.085) mit 16 zu 4 Stimmen, jenem mit Malta (20.086) mit 18 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen und jenem mit Zypern (20.087) mit 17 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

5. Weitere Geschäfte und Beschlüsse

Mit 20 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der parlamentarischen Initiative «Vermögenssteuer anpassen und Besteuerung des Arbeitsinstruments aufheben» (17.522) keine Folge zu geben. Sie schliesst sich damit der Argumentation ihrer Schwesterkommission an (vgl. Medienmitteilung der WAK-S vom 21. Januar 2020). Es ist auch aus Sicht der WAK-N der bessere Weg, eine Anpassung der steuerlichen Belastung aufgrund von Mitarbeiterbeteiligungen im Rahmen der Initiative 17.456 weiterzuverfolgen. 

Die Kommission will über die wirtschaftlichen Folgen des Brexit auf die Schweiz im Bild sein und hat daher externe Fachleute eingeladen, ihre Analysen zu diesem Thema zu präsentieren. Ausserdem hat sie sich von Vertreterinnen und Vertretern des EDA und des SECO über die laufenden Arbeiten im Zusammenhang mit den Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich informieren lassen. An der Anhörung teilgenommen haben eine Universitätsprofessorin und ein Universitätsprofessor sowie Vertreterinnen und Vertreter von Economiesuisse, des Schweizerischen Gewerbeverbands, des Schweizerischen Gewerkschaftsbunds und von Autonomiesuisse. 

Die Kommission hat am 12./13. April unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.