Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Nationalrates (WAK-N) hat sich vor dem Hintergrund der Coronakrise erneut eingehend mit der Situation von Wirtschaft und Gesellschaft befasst. Sie beauftragt den Bundesrat mittels Kommissionsmotion, die Härtefallregelung bis Ende des Jahres zu verlängern. Zudem fordert sie anstelle der Homeofficepflicht eine Homeofficeempfehlung.

Die Kommission hat sich mit Bundespräsident Guy Parmelin und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher des Eidgenössischen Departements des Innern (EDI), eingehend über die Coronakrise und die nächsten Schritte bei der Wiederaufnahme der Wirtschaftstätigkeit und des gesellschaftlichen Lebens ausgetauscht. Sie hat sodann zwei Motionen verabschiedet, die die Härtefälle zum Gegenstand haben, und die der Nationalrat in der Sommersession behandeln wird: Sie fordert den Bundesrat einerseits mit 18 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen auf, zusammen mit den Kantonen Anpassungen in Gesetz und Verordnung vorzunehmen, damit die Härtefallregelung bis Ende dieses Jahres verlängert werden kann (21.3600). Andererseits beauftragt sie ihn einstimmig, die Härtefallverordnung so zu ändern, dass die geltende Höchstgrenze für nicht rückzahlbare Beiträge für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken in begründeten Ausnahmefällen überschritten werden kann (21.3601).

Überdies hat die Kommission folgende Empfehlungen an den Bundesrat gutgeheissen:

  • Er soll darlegen, welches seine Strategie im Hinblick auf die Erholung von Wirtschaft und Gesellschaft ist und welche Massnahmen er konkret zu ergreifen gedenkt (einstimmig).
  • Weiter soll er die Massnahmen in der Arbeitslosenversicherung (betreffend Karenzzeit, maximale Bezugsdauer, befristete Beschäftigung, Lernende usw.) gleich lange weiterlaufen lassen wie die verlängerte Möglichkeit zum Bezug von Kurzarbeitsentschädigung (12 zu 10 Stimmen).

Was die Gesundheitsmassnahmen anbelangt, begrüsst die Kommission die vom Bundesrat – u. a. im Rahmen des vierten Lockerungsschrittes – beschlossenen bzw. geplanten Öffnungen. In ihren Augen gehen bestimmte Lockerungen allerdings nicht weit genug, weshalb sie folgende Empfehlungen an den Bundesrat verabschiedet hat:

  • Der Bundesrat soll nicht nur die epidemiologische Lage, sondern vor allem auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Aspekte berücksichtigen, wie dies Artikel 1a des Covid-19-Gesetzes vorsieht (14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung).
  • Der Bundesrat soll die Anzahl von Detailbestimmungen begrenzen, damit der Überblick nicht verloren geht und verhindert wird, dass die Bevölkerung die Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie nicht mehr mitträgt (14 zu 8 Stimmen bei 3 Enthaltungen).
  • Der Bundesrat soll die Homeoffice-Pflicht per Ende Mai in eine simple Empfehlung ohne Testpflicht umwandeln. So soll verhindert werden, dass kleinere Betriebe, die oft schlechtere Voraussetzungen für die Einrichtung von regelmässigen Testkapazitäten haben, benachteiligt werden (14 zu 10 Stimmen bei 8 Enthaltungen).
  • Der Bundesrat soll vorsehen, dass an Veranstaltungen in Aussenbereichen ab Ende Mai bis 1000 Personen teilnehmen können, nicht wie im in die Vernehmlassung geschickten Verordnungsentwurf vorgesehen nur 300 Personen (12 zu 7 Stimmen bei 6 Enthaltungen).
  • Bei Veranstaltungen bzw. Grossveranstaltungen mit einem selektiven Zugang für geimpfte, getestete und genesene Personen soll der Bundesrat auf zusätzliche Massnahmen wie Schutzkonzepte, Maskenpflicht oder Abstandsregeln verzichten (11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen).

2. Industriezölle abschaffen

Nachdem sich der Ständerat im Herbst 2020 deutlich für die Abschaffung der Industriezölle (19.076) ausgesprochen hatte, gibt nun auch die WAK-N ihren ursprünglichen Widerstand gegen das Vorhaben auf und beantragt mit 16 zu 7 Stimmen, auf die Vorlage einzutreten und mit 15 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr unverändert zuzustimmen. Aus Sicht der Mehrheit überwiegt der volkswirtschaftliche Nutzen der Vorlage klar. Sie lehnte sowohl eine Sistierung (mit 14 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen) ab, wie eine Rückweisung der Vorlage an den Bundesrat, er solle eine Zollbefreiung von Industriegütern nach Nachhaltigkeitskriterien vorsehen (abgelehnt mit 13 zu 8 Stimmen bei 1 Enthaltung). Auch ein Antrag für eine gestaffelte Abschaffung der Industriezölle fand mit 9 zu 14 Stimmen keine Mehrheit und wird als Minderheitsantrag (Rückweisung an die Kommission) in den Nationalrat gebracht. Schliesslich beschloss die Kommission mit 11 zu 5 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (21.3602) einzureichen, die eine Beteiligung der Schweiz am geplanten CO2-Grenzausgleichsystem der EU fordert. Für die Kommissionsmehrheit besteht kein direkter Zusammenhang zwischen der Abschaffung der Industriezölle und diesem Anliegen, das sie unabhängig davon jedoch unterstützt. 

3. Verrechnungssteuerreform: WAK-N nimmt Arbeiten auf

Die Kommission hat mit der Beratung des Entwurfs zur Verrechnungssteuerreform (21.024) begonnen. Mit dieser Reform will der Bundesrat den Fremdkapitalmarkt stärken, indem er die Verrechnungssteuer auf Zinsen grösstenteils abschafft und die Umsatzabgabe auf inländischen Obligationen aufhebt.

Im Rahmen ihrer Arbeiten hat die WAK-N die Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren und die Städtische Steuerkonferenz angehört. Ausserdem hat sie Anhörungen durchgeführt mit den Wirtschaftsdachverbänden (vertreten durch den Schweizerischen Gewerkschaftsbund, den Schweizerischen Gewerbeverband und Economiesuisse) und den Akteuren der betroffenen Branchen (Schweizerische Bankiervereinigung, Verband Schweizerischer Kantonalbanken, Vereinigung Schweizerischer Privatbanken, Expertsuisse, SIX, Swissholdings und Asset Management Association Switzerland).

Den Antrag der Finanzkommission, in einer externen Studie untersuchen zu lassen, welche finanziellen Auswirkungen eine Schwächung des Sicherungszwecks im Rahmen der Verrechnungssteuerreform haben könnte (siehe Medienmitteilung), hat die WAK-N mit 17 zu 7 Stimmen abgelehnt.

Die Eintretensdebatte findet an der Sitzung vom 16. und 17. August 2021 statt. An dieser Sitzung nimmt die WAK-N auch die Detailberatung des bundesrätlichen Entwurfs auf. 

4. Lex Koller: Vorentwurf zur Revision von 2017 soll dem Parlament unterbreitet werden

Die Kommission hat mit 16 zu 8 Stimmen eine Kommissionsmotion (21.3598) beschlossen, die den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung den Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland zu unterbreiten, der am 10. März 2017 in die Vernehmlassung geschickt worden war (siehe Medienmitteilung des Bundesrates). Der Bundesrat hatte aufgrund der mehrheitlich negativen Vernehmlassungsergebnisse im Juni 2018 darauf verzichtet, dem Parlament einen Gesetzesentwurf zu unterbreiten (siehe Medienmitteilung des Bundesrates). Die Kommission ist sich bewusst, dass die Revision umstritten ist, möchte aber in Anbetracht der wichtigen Punkte, die mit dieser Revision geregelt werden sollen, trotzdem, dass das Parlament darüber berät. 

5. Keine Ausweitung der Mitwirkungsrechte für Mitarbeitende von Unternehmen

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 17 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung, der parlamentarischen Initiative 20.464 von Nationalrat Fabian Molina keine Folge zu geben. Diese verlangt, dass das Recht der Mitarbeitenden eines Unternehmens auf Mitentscheidung, Mitverantwortung und Teilhabe im Verfassungsartikel zur Wirtschaftsfreiheit (Art. 27) verankert wird. Nach Meinung der Mehrheit würde eine Ausweitung der Mitwirkungsrechte der Mitarbeitenden, ohne dass diese die Risiken von strategischen Entscheidungen des Unternehmens zu tragen haben, dem unternehmerischen Denken widersprechen. Zudem hält die Mehrheit fest, die Verfassung (Art. 110) sehe bereits vor, dass das Verhältnis zwischen Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite rechtlich geregelt werden kann. Die Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. 

6. Aussprache mit der Finma

Die Kommission hat die Finma zu einem Austausch über die Too-big-to-fail-Regeln eingeladen, um über die jüngsten Entwicklungen in diesem Bereich zu diskutieren – dies insbesondere angesichts der hohen Verluste, welche die Credit Suisse vor Kurzem erlitten hatte. 

7. Weitere Geschäfte

Die Kommission hat mit 17 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen eine Kommissionsmotion (21.3599) beschlossen, mit der die Transparenz in Bezug auf die Finanzmittel der paritätischen Kommissionen allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsverträge erhöht werden soll. Unter anderem sollen diese Kommissionen verpflichtet werden, ihre Jahresberichte zu veröffentlichen.

Das Finanzmarktinfrastrukturgesetz wird vom Bundesrat derzeit einer Evaluation unterzogen. Ein Bericht, der auch allfälligen gesetzgeberisch Handlungsbedarf aufzeigen soll, wird im ersten Halbjahr 2022 vorliegen. Die Kommission hat deshalb mit 11 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschlossen, ihre weiteren Arbeiten im Zusammenhang mit der parlamentarischen Initiative 18.489 bis zu diesem Zeitpunkt zu sistieren, um sie mit den vom Bundesrat allenfalls vorgeschlagenen Massnahmen koordinieren zu können.

Mit 15 zu 2 Stimmen bei 6 Enthaltungen beantragt die Kommission die Annahme der Motion «Mehrwertsteuer für ausländische Tour Operators» (18.4194). Der Nationalrat hat in der Wintersession 2020 einer gleichlautenden Motion (18.4363) bereits zugestimmt.

Die vom Ständerat bereits angenommene Motion «Die Kartellgesetzrevision muss sowohl qualitative als auch quantitative Kriterien berücksichtigen, um die Unzulässigkeit einer Wettbewerbsabrede zu beurteilen» (18.4282) beantragt die WAK-N mit 11 zu 11 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten ebenfalls anzunehmen.

Schliesslich beantragt die WAK-N mit 20 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der von Nationalrat Marco Romano eingereichten Initiative «Um den Wirtschaftskreislauf wieder in Gang zu bringen, müssen Vermögenswerte und Zinsen offengelegt werden» (20.428) keine Folge zu geben. 

Die Kommission hat am 17./18. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Christian Lüscher (FDP/GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin sowie der Bundesräte Alain Berset und Ueli Maurer in Bern getagt.