Nachdem der Nationalrat die Vorlage für einen Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung (17.400) im letzten Herbst an die Kommission zurückgewiesen hatte, hat sich diese basierend auf den umfassenden Vorarbeiten ihrer eigens eingesetzten Subkommission erneut über den Entwurf gebeugt. Mit ihren neuen Anträgen nähert sie sich der Position des Ständerates an, hält aber am konsequenten Systemwechsel inklusive Zweitwohnungen fest.

In Umsetzung des Auftrags ihres Rates hat die Kommission sich von einigen ihrer früheren Forderungen (vgl. Medienmitteilung vom 17. August 2022) abgewandt und verzichtet im Interesse einer finanziell möglichst ausgewogenen Vorlage nun weitgehend auf die bisherigen Abzugsmöglichkeiten. Sie möchte nur unter bestimmten Bedingungen auch weiterhin Abzüge für denkmalpflegerische Arbeiten zulassen. Eine Minderheit möchte zusätzlich befristet Abzüge für Energiesparmassnahmen erlauben (14 zu 11 Stimmen). Ausserdem sollen bei den Schuldzinsen im Sinn einer Reduktion der Verschuldungsanreize künftig nur noch Abzüge bis zu 40 Prozent der steuerbaren Vermögenserträge zulässig sein. Dazu gibt es mehrere Minderheitsanträge: Einer verlangt wie der Ständerat Abzüge bis zu 70 Prozent (abgelehnt mit 14 zu 11 Stimmen), ein zweiter eine Beschränkung auf 40 Prozent der Erträge aus unbeweglichem Vermögen (abgelehnt mit 15 zu 10 Stimmen), ein dritter die vollständige Streichung der Möglichkeit von Schuldzinsenabzügen (abgelehnt mit 14 zu 11 Stimmen). Weiter plädiert die Kommission nach wie vor und im Gegensatz zum Ständerat für einen vollständigen Systemwechsel, der auch Zweitwohnungen umfassen soll (21 zu 4 Stimmen). Sie verweist diesbezüglich auf ihre Kommissionsinitiative 22.454, die den Kantonen eine Kompensationsmöglichkeit verschaffen würde; diese ist in der ständerätlichen Schwesterkommission hängig. Eine Minderheit möchte die Zweitwohnungen vom Systemwechsel ausnehmen. Den Ersterwerberabzug beantragt die Kommission wie der Ständerat zur Annahme (18 zu 7 Stimmen), während ein Antrag auf einen Mietzinsabzug auch diesmal unterlag (17 zu 7 Stimmen, 1 Enthaltung). In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage mit 16 zu 9 Stimmen angenommen. Sie kommt in der Sommersession in den Nationalrat.

Totalrevision Zollgesetz: Rückkommen auf Entscheid über Rückweisung

Die Kommission ist auf ihren Entscheid über die Rückweisung vom 3. April 2023 (vgl. Medienmitteilung der WAK-N) zurückgekommen und beantragt ihrem Rat nun mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung, die gesamte Totalrevision des Zollgesetzes (22.058, Entwürfe 1-3) an den Bundesrat zurückzuweisen (siehe Beilage zu dieser Medienmitteilung).

Ursprünglich war der Beginn der Detailberatung für die aktuelle Sitzung vorgesehen gewesen. Im Hinblick auf diese erste Beratung wurden bereits über 90 Anträge eingereicht, darunter zahlreiche Prüfaufträge. Für die Kommissionsmehrheit hat sich bei deren Vorbereitung gezeigt, dass die Totalrevision noch nicht behandlungsreif ist. Es seien zu den Vorschlägen der Arbeitsgruppe mit den Kantonen, die unter der Leitung von alt Regierungs- und alt Nationalrat Urs Hofmann stand, noch weitere rechtliche Klärungen nötig. Eine fundierte Beratung im Parlament sei somit unmöglich. Die Minderheit hingegen verweist darauf, dass das Parlament dem Verpflichtungskredit für das Programm DaziT (vgl. 17.021 n Modernisierung und Digitalisierung der EZV (Programm DaziT). Finanzierung), für dessen Umsetzung die vorliegende Revision unerlässlich ist, bereits 2017 zugestimmt habe. Es sei deshalb die Aufgabe der vorberatenden Kommissionen und des Parlaments, die Beratung der Totalrevision jetzt anzugehen, umso mehr als der Handlungsbedarf weitgehend unbestritten ist. Die Rückweisung würde zu unverhältnismässigen Verzögerungen in der Umsetzung von DaziT und zu Mehrkosten führen. Ausserdem würde dem Personal die gewünschte Rechtssicherheit bis auf Weiteres verwehrt.

Die Kommission beantragt dem Büro des Nationalrates, das Geschäft bereits in der Sommersession zu behandeln. Es ist im Interesse der Kommission und der zahlreichen von dieser Totalrevision betroffenen Kreise, dass möglichst bald Klarheit über das weitere Schicksal der Vorlage besteht.

E-Zigaretten sollen wieder der Tabaksteuer unterliegen

Mit 14 zu 7 Stimmen bei 4 Enthaltungen schliesst sich die WAK-N dem Ständerat an und beantragt, dem Entwurf des Bundesrats zur Änderung des Tabaksteuergesetzes (22.069) unverändert zuzustimmen. Mit der Änderung werden E-Zigaretten der Tabaksteuer unterstellt, aufgrund ihrer geringeren Schädlichkeit jedoch zu einem niedrigeren Steuertarif als herkömmliche Zigaretten. Eine Minderheit der Kommission beantragt Nichteintreten. Gleich zwei Minderheiten verfolgen das Ziel, den Tarif zur Besteuerung von nachfüllbaren E-Zigaretten gegenüber dem Vorschlag des Bundesrats auf 11 bzw. 15 Rappen pro Milliliter zu senken. Weitere Minderheiten möchten die Steuertarife für Tabakprodukte zum Erhitzen und elektronische Einwegzigaretten aus Gründen der Tabakprävention und des Umweltschutzes erhöhen und Tabakersatzprodukte zusätzlich zugunsten des Tabakpräventionsfonds besteuern. Eine weitere Minderheit will zudem ein grundlegend anderes Besteuerungsmodell nach Nikotingehalt mit Mindeststeuer und zusätzlichen Kompetenzen für den Bundesrat, wie die SGK-N dies zuhanden der WAK-N beantragt hatte (vgl. Medienmitteilung der SGK-N vom 24. März 2023)

Die Kommission anerkennt zwar, dass die Tabakbesteuerung an die neuen Realitäten des Marktes angepasst werden müsse, um langfristig eine adäquate Besteuerung der verschiedenen Tabak- und Tabakersatzprodukte gewährleisten zu können. Sie möchte jedoch im Rahmen des vorliegenden Entwurfs vorerst nur das Anliegen der zugrundeliegenden Motion der SGK-S (19.3958) erfüllen und weitergehende Arbeiten auf eine breitere Informationsgrundlage abstützen. Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission daher ein Postulat «Gesamtschau des Markts für Tabak- und Tabakersatzprodukte» (23.3588) verabschiedet mithilfe dessen eine Auslegeordnung der gegenwärtigen Marktsituation vorgenommen werden soll. Auf Basis des Postulatsberichts kann in Zukunft eine kohärente Gesamtrevision für die Besteuerung der Tabak- und Tabakersatzprodukte in Angriff genommen werden.

Keine «Windfall Tax» für Übergewinne aufgrund des Ukrainekriegs

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, der parlamentarischen Initiative von Nationalrat Balthasar Glättli (22.457) keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, dass Übergewinne, die im Zusammenhang mit dem Krieg in der Ukraine stehen, auf Bundesebene temporär besteuert werden. Die Kommissionsmehrheit ist der Ansicht, dass eine solche Steuer die Marktmechanismen erheblich stören und zu unerwünschten Nebenwirkungen führen würde. Darüber hinaus wäre die Besteuerung von Übergewinnen technisch nur schwer umzusetzen. Eine Minderheit möchte durch die Unterstützung der Initiative, die Unternehmen, die wegen des Ukrainekriegs höhere Gewinne erzielen, zu mehr Solidarität verpflichten, so wie dies bereits in anderen Ländern gemacht wird.

Weitere Beschlüsse

Nachdem die WAK-S der Kommissionsinitiative «Einführung einer Klimareserve für Schweizer Wein» (22.405) keine Folge gegeben hatte, hält die WAK-N daran fest und beantragt ihrem Rat mit 14 zu 4 Stimmen bei 7 Enthaltungen, dieser Folge zu geben. Die Kommissionsmehrheit will es den Kantonen damit ermöglichen, der Weinwirtschaft die Möglichkeit einer Schwankungsreserve für AOC-Weine im Hinblick auf ernteschwache Jahre einzuräumen. Damit könne man Liefersicherheit garantieren und die Marktposition des Schweizer Weins stärken.

Mit 14 zu 8 Stimmen hält die Kommission an ihrem Beschluss fest, den parlamentarischen Initiativen 21.460 und 21.475 von Nationalrätin Céline Amaudruz Folge zu geben. Die Initiativen verlangen die vollständige steuerliche Abzugsfähigkeit selbst getragener Krankheits- und Unfallkosten. Aus Sicht der WAK-N ist dieses Anliegen nach wie vor unterstützenswert und würde den Mittelstand entlasten. Gleichzeitig wurde in der Kommission angekündigt, dass bei der konkreten gesetzlichen Ausgestaltung der Initiativen noch Anpassungen vorzunehmen sind.

Die Kommission hat einer Standesinitiative des Kantons Freiburg (21.318), die eine befristete Zulassung für ein Pflanzenschutzmittel für Zuckerrüben verlangte, einstimmig keine Folge gegeben, da sie mittlerweile überholt ist.

Die Kommission hat am 22./23. Mai 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Leo Müller (M-E/ LU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.