Die Kommission folgt bei der Detailberatung des Landwirtschaftsgesetzes der vom Bundesrat in seinem Bericht in Erfüllung der Postulate 20.3931 und 21.3015 skizzierten Linie. Noch stehen einige wichtige Entscheide allerdings aus.

Der Bundesrat empfiehlt mit seinem Bericht vom 22. Juni 2022, bei der Umsetzung der Agrarpolitik ab 2022 (AP22+; 20.022) etappenweise vorzugehen. Im Landwirtschaftsgesetz soll der Fokus zum jetzigen Zeitpunkt vor allem auf eine Ergänzung der bereits umgesetzten parlamentarischen Initiative 19.475 («Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren») mit Massnahmen im wirtschaftlichen und sozialen Bereich gelegt werden. Weitere Massnahmen sollen später in einer zweiten Etappe folgen. Die Kommission unterstützt dieses Vorgehen grundsätzlich. Sie hat die Detailberatung des Landwirtschaftsgesetzes (Entwurf 1) bis Artikel 181 durchgeführt und sich dabei überall den im Postulatsbericht des Bundesrats skizzierten Empfehlungen angeschlossen. Beiträge zur Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen sind in der Kommission unbestritten (Art. 86b), ebenso wie Massnahmen für einen verbesserten Sozialversicherungsschutz (Art. 70a Abs. 1 Bst. i und Abs. 3 Bst. g). Im Sinne der Empfehlung des Bundesrats beantragt die Kommission hingegen, derzeit auf eine Anpassung des ökologischen Leistungsnachweises (Art. 70a Abs. 2) sowie der Kulturlandschafts-, Versorgungssicherheits- und Übergangsbeiträge (Art. 71, 72 und 77) zu verzichten. In verschiedenen zentralen Fragen hat die WAK-S noch keinen Entscheid gefällt. So wurde die Diskussion zu den Bestimmungen über Biodiversitäts- und Landschaftsqualitätsbeiträge (Art. 73, 74 und 76) vertagt, ebenso die Regelung der Verbandsbeschwerde bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln (Art. 160b). Die Kommission will ausserdem vertieft diskutieren, ob und wie klimapolitische Zielvorgaben und Massnahmen ins Landwirtschaftsgesetz aufgenommen werden könnten, und wünscht dazu vertiefende Abklärungen des Bundesamts für Landwirtschaft. Einen Antrag, analog zum Absenkpfad für Nährstoffverluste (Art. 6a) einen «Ausbaupfad Tierwohl» mit konkreten Zielvorgaben in das Gesetz aufzunehmen, lehnt die Kommission mit 7 zu 4 Stimmen ab. Weil das Parlament sich klar dagegen aussprach, einen Gegenentwurf zur Massentierhaltungsinitiative auszuarbeiten, wäre es aus Sicht der Mehrheit nicht angebracht, noch weitergehende Massnahmen in das Gesetz aufzunehmen.

Die Kommission wird die Detailberatung im 4. Quartal 2022 fortsetzen, mit dem Ziel, die Vorlage in der Wintersession in den Ständerat zu bringen.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat sich mit dem jüngsten Bericht des Bundesrates betreffend den Prüfmechanismus zur Sicherstellung der standardkonformen Umsetzung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) befasst. Angesichts der aktuellen Situation empfiehlt sie dem Bundesrat, den steuerlichen Informationsaustausch mit Russland auszusetzen, wie dies auch die Partnerstaaten der Schweiz getan haben.

Weiter hat die WAK-S einstimmig ein Kommissionspostulat verabschiedet (22.3893), das den Bundesrat beauftragt, der Bundesversammlung zu den spezifischen Auswirkungen der Umsetzung der OECD/G20-Mindestbesteuerung auf die einzelnen Kantone regelmässig Bericht zu erstatten. Auch der Stand der kantonalen Umsetzung der Mindestbesteuerung soll dabei thematisiert werden.

In einer Kommissionsmotion (22.3894) hat die Kommission schliesslich das Anliegen einer Petition des Vereins «50plus outIn work Schweiz» aufgenommen, die für Arbeitnehmende einen Schutz vor Diskriminierung aufgrund des Alters fordert (5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung).

Die Kommission hat am 1. September 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.