Die Wirtschaftskommission des Ständerats tritt mit 7 zu 6 Stimmen nicht auf den Gegenentwurf des Nationalrats ein und folgt damit der Meinung des Bundesrats. Sie hält die Privatsphäre und im Speziellen das Bankkundengeheimnis für ausreichend geschützt und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf.

​1. Die WAK-S hat bereits an der Sitzung vom 10. Januar 2017 die Volksinitiative «Ja zum Schutz der Privatsphäre» (15.057) behandelt. Sie wünschte damals eine Stellungnahme des Bundesrats zum direkten Gegenentwurf des Nationalrats, die am 5. April 2017 publiziert wurde. Darin lehnt er den Gegenentwurf wie schon zuvor die Initiative ab. Die Kommission hat nun mit 7 zu 6 Stimmen Nichteintreten auf den Gegenentwurf beschlossen. Sie beantragt ausserdem mit 11 zu 2 Stimmen, die Volksinitiative zur Ablehnung zu empfehlen.
Die Mehrheit der Kommission stimmt mit dem Bundesrat überein, dass das Bankkundengeheimnis auf Gesetzesstufe genügend geschützt ist und der Gegenentwurf auch keine Verbesserungen für steuerehrliche Personen bietet. Zudem könnte es die Steuerhinterziehung bagatellisieren und künftige Revisionen der Verrechnungssteuer und des Steuerstrafrechts blockieren. Die Mehrheit möchte rein schon aus formalen Gründen keine präventive Verhinderung von Gesetzesreformen unterstützen. Schliesslich kann das Parlament souverän jede Reform jederzeit ablehnen oder ändern.
Die Minderheit der Kommission möchte den Schutz der Privatsphäre und das Bankkundengeheimnis in der Verfassung verankern und damit signalisieren, dass sie Vertrauen in die Bürgerinnen und Bürger hat. Ausserdem verweist sie auf die vom Bundesrat geplante Steuerstrafrechtsrevision aus dem Jahr 2014, welche Steuerbetrug und Steuerhinterziehung praktisch gleichsetzen wollte, aber in der Vernehmlassung scharf kritisiert wurde. Die Minderheit möchte, dass die seither sistierte Vorlage in dieser Form nicht mehr weiterverfolgt wird, was der Bundesrat noch offen lässt.
Das Geschäft wird in der Sommersession im Ständerat behandelt.

2. 10-jährige Verlängerung des MWST-Sondersatzes

Die Kommission hat den Entwurf der WAK-N (15.410) zur Weiterführung des MWST-Sondersatzes für Beherbergungsleistungen unter Vorbehalt des Beschlusses des Nationalrats vorberaten. Dazu hat sie als Vertreter der WAK-N Nationalrat Dominique de Buman angehört. Die Kommission unterstützt mit 9 zu 4 Stimmen den Antrag der Mehrheit der WAK-N und des Bundesrats zur Verlängerung des Sondersatzes um 10 Jahre bis Ende 2027. Sie möchte der Beherbergungsbranche Planungssicherheit geben und ihr in Zeiten des starken Frankens keine zusätzlichen Belastungen zumuten. Die Minderheit möchte den Sondersatz nur um drei Jahre bis Ende 2020 verlängern. In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage einstimmig angenommen. Sie wird vom Nationalrat am 4. Mai in der Sondersession und vom Ständerat in der Sommersession beraten.

3. Weitere Beschlüsse

Die WAK-S hat die Beratung der Vorlage zur steuerlichen Behandlung von Bussen (16.076) fortgesetzt und dabei verschiedene Varianten diskutiert. Sie will die Diskussion an der Sitzung vom 26./27. Juni 2017 wieder aufnehmen und erwartet bis dann einen Bericht der Verwaltung, der die Auswirkungen der verschiedenen Varianten anhand von Beispielen konkret darlegen soll. Die Vorlage wird somit frühestens in der Herbstsession 2017 vom Ständerat behandelt.

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission die Annahme der von Nationalrätin Christa Markwalder eingereichten Motion (14.3801), die im Bundesgesetz für Pauschalreisen wirksamere Sanktionen gegenüber Reiseveranstaltern und Reisevermittlern einführen will, die ihre gesetzliche Sicherstellungspflicht verletzen. Die Kommission begrüsst es, dass der Bundesrat für die Umsetzung der Motion den Kontakt mit der Branche suchen wird.

Die Kommission hat am 24. April 2017 unter dem Vorsitz von Ständerat Martin Schmid (FDP, GR) sowie in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.