Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat die Beratung zum Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung fortgesetzt.

​Nachdem die WAK-S schon an ihrer Februarsitzung beschlossen hatte, dass bei einem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung nur selbstgenutztes Wohneigentum am Hauptwohnsitz, nicht aber Zweitwohnungen oder vermietete Liegenschaften betroffen sein sollen, hat sie weitere Eckpunkte beraten. Sie orientiert sich dabei am Wortlaut der Kommissionsinitiative (17.400). Um die Auswirkungen verschiedener Varianten sorgfältig beurteilen zu können, hat die Kommission weitere Abklärungen in Auftrag gegeben. Ein Gesamtbeschluss wird nach der Sommerpause gefällt.

2. Diskussion über Eckpunkte der SV17

Nach umfassenden Anhörungen an der letzten Sitzung der WAK-S, hat die Kommission nun eine grundlegende Diskussion über die Eckpunkte der Vorlage geführt. Über Inhalte wird sie allerdings erst informieren, wenn wesentliche Beschlüsse vorliegen. Die nächsten Sitzungsdaten sind der 15. und der 24. Mai. Das Ziel bleibt weiterhin, dass die Steuervorlage 17 in der Sommersession in den Ständerat kommt.

3. Unterstützung für die Zuckerindustrie

Die Kommission hat sich zum zweiten Mal mit der parlamentarischen Initiative Bourgeois (15.479) befasst und dem Folgegeben mit 6 zu 6 Stimmen durch Stichentscheid des Präsidenten zugestimmt. Die Mehrheit ist der Ansicht, die Situation der Zuckerrübenpflanzer wie auch der Zuckerfabriken sei schwierig, sie bräuchten Unterstützung. Die für die Ausarbeitung einer Vorlage zuständige Schwesterkommission soll aber prüfen, ob der von der Initiative vorgeschlagene Weg tatsächlich der richtige sei. Die Minderheit ist hingegen der Meinung, die Branche müsse vielmehr selber Kosteneinsparungspotenziale suchen und die Effizienz steigern.

4. Keine Ausnahme von den Negativzinsen für die Pensionskassen

Die WAK-S hat eine St. Galler Delegation angehört, die ihre Standesinitiative 17.305 vorgestellt hat; diese verlangt, dass Schweizer Vorsorgeunternehmen von den Negativzinsen der Nationalbank ausgenommen werden. Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben. Zum einen liege die Geldpolitik in der Verantwortung der Nationalbank. Zum andern dürfe es, damit die Negativzinsen ihre volle Wirkung entfalten können, möglichst wenige Ausnahmen geben. Zudem habe sich die Situation auf dem Markt mittlerweile ohnehin entspannt.

Die Kommission hat am 3./4. Mai 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Bischof Pirmin (CVP/SO) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.