Die Kommission unterstützt die vom Bundesrat beschlossenen Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie vollumfänglich. Sie ersucht den Bundesrat jedoch gleichzeitig, sich insbesondere mit den Missbrauchsrisiken bei den Überbrückungskrediten zu befassen, für die der Bund bürgt, und Massnahmen für diejenigen Selbstständigerwerbenden zu ergreifen, die bisher keinerlei Unterstützung vom Bund erhalten.

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat sich an ihrer Sitzung vom 6. April 2020 mit den Massnahmen des Bundesrates zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen der Coronaviruspandemie befasst. Das entsprechende Massnahmenpaket umfasst hauptsächlich Soforthilfen für Unternehmen in Form von Überbrückungskrediten, für die der Bund zu 100 oder 85 Prozent bürgt, eine Ausdehnung der Kurzarbeit auf Arbeitnehmerkategorien, auf die dieses Instrument bislang nicht anwendbar war, und Erwerbsausfallentschädigungen für Personen, die wegen der aktuellen Gesundheitssituation ihrer Erwerbstätigkeit nicht nachgehen können.

Die Kommission begrüsst die Arbeit des Bundesrates und der Bundesverwaltung, dies umso mehr, als diese unter Zeitdruck und in Anbetracht einer sich sehr rasch ändernden Lage geleistet wurde. Sie befürwortet einstimmig die bis dato ergriffenen Massnahmen und die dafür vorgesehenen finanziellen Mittel. Die Solidarbürgschaften des Bundes helfen den Unternehmen, die krisenbedingten Liquiditätsprobleme zu bewältigen und die Insolvenz zu vermeiden. Die Erwerbsausfallentschädigungen stellen sicher, dass Personen, die wegen der vom Bund ergriffenen Gesundheitsmassnahmen nicht arbeiten können, nicht ohne Einkommen dastehen. Die Ausdehnung der Kurzarbeit wiederum trägt dazu bei, Massenentlassungen zu verhindern. Auf diese Weise wird der Produktionsapparat geschützt und gewährleistet, dass die Unternehmen nach der Krise ihre wirtschaftliche Tätigkeit rasch wiederaufnehmen können.

Die WAK-S ist sich bewusst, dass der Bundesrat unter extremem Zeitdruck stand, ersucht ihn aber dennoch, einige in ihren Augen nicht zufriedenstellende Aspekte der erlassenen Notverordnungen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Solidarbürgschaft

Hinsichtlich der vom Bund garantierten Überbrückungskredite bittet die Kommission den Bundesrat zu prüfen, ob es nicht angebracht wäre, in seiner Verordnung zu präzisieren, in welchem Rang diese Kredite gegenüber den Forderungen aller anderen Gläubiger stehen.  Hinsichtlich des Zinssatzes für Übergangskredite unter 500'000 Franken sieht die betreffende Bundesratsverordnung die Möglichkeit vor, je nach Marktentwicklung nach einem Jahr einen positiven Zinssatz einzuführen. Dies birgt jedoch die Gefahr, dass die am stärksten gefährdeten Kleinunternehmen dadurch Schaden nehmen. Die Aufhebung dieser Massnahme muss ernsthaft in Erwägung gezogen werden. Schliesslich fordert die Kommission den Bundesrat auf, seine Überlegungen zur Bekämpfung der Missbrauchsgefahr sowohl bei der Vergabe von Krediten an Unternehmen als auch bei der Verwendung der Mittel fortzusetzen.

Situation der Selbstständigerwerbenden

Die Kommission hat die aktuelle Lage der Selbstständigerwerbenden ausführlich und intensiv diskutiert. Ein beträchtlicher Teil dieser Erwerbsgruppe erleidet wegen behördlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus massive Erwerbsausfälle. Während insbesondere für direkt betroffene Betriebe, die aufgrund ihrer öffentlichen Zugänglichkeit schliessen mussten, Instrumente für eine Entschädigung bei Erwerbsausfall bestehen, fallen bei den indirekt betroffenen Berufsgruppen wie etwa Taxifahrern, Fotografen und anderen noch zu viele durch das Auffangnetz der Corona-Hilfen des Bundes, weshalb die Kommission vom Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit überzeugt ist. Sie fordert den Bundesrat daher eindringlich auf, treffsichere Instrumente zur Unterstützung aller betroffenen Selbständig Erwerbenden zu entwickeln und Massnahmen zu ergreifen, welche die derzeitige Benachteiligung der Selbstständigen gegenüber den Berufstätigen derselben Branche in angestellten Arbeitsverhältnissen beseitigen. Ein besonderes Augenmerk soll hierbei auch auf die Situation der Selbstständigerwerbenden im Gesundheitssektor gelegt werden, deren Berufsausübung durch das Verbot von Behandlungen, die nicht notfallmässig erfolgen müssen, ebenfalls in direkter Weise massiv eingeschränkt wurde und die bis anhin keine Entschädigungen erhalten.

Gewerbliche Mieten

Die Kommission betrachtet im Weiteren die entstandene Rechtsunsicherheit in Fragen der Streitbeilegung zwischen Mieter und Vermieter im Gewerbebereich mit Sorge. Mieter, die infolge behördlicher Massnahmen ihre Geschäfte schliessen mussten und ihr Mietobjekt für den vertraglich bestimmten Zweck nicht mehr nutzen dürfen, sind derzeit angehalten, Mietreduktionen mit ihren Vermietern individuell auszuhandeln, wobei das Ergebnis in hohem Masse von der Solidarität des Vermieters abhängig ist. Es drohen Konkurse für Betriebe, denen keine Mietreduktion gewährt wurde sowie potentiell langjährige Rechtsstreitigkeiten. Beides gilt es aus Sicht der Kommission zu vermeiden. Die Kommission ersucht daher den Bundesrat, sich dieser Problematik anzunehmen und gemeinsam mit den betroffenen Verbänden eine klare Regelung zu finden und mit Nachdruck auf eine Einigung hinzuwirken.

Steuerliche Massnahmen

Darüber hinaus möchte die Kommission den Bundesrat bitten, seine Überlegungen zur Steuerpolitik darzulegen, die geschätzten fiskalischen Folgen der Krise zu skizzieren und mögliche Steuerinstrumente vorzuschlagen, die diese Folgen mildern könnten. Schliesslich soll er auch die Koordination zwischen den Kantonen bei möglichen Massnahmen sicherstellen.

Tourismus

Da der Tourismus von der Krise speziell hart getroffen wurde, erachtet die Kommission Handeln in diesem Bereich als dringlich. Sie fordert den Bundesrat auf, ein Impulsprogramm ins Auge zu fassen: Er soll einerseits unverzüglich Massnahmen ergreifen, die den Binnentourismus fördern; andererseits soll er in einem zweiten Schritt Werbekampagnen entwickeln, um Touristen aus Ländern anzusprechen, in denen die gesundheitliche Lage unbedenklich geworden ist.

Kinderkrippen

Die Kinderkrippen müssen offenbleiben, obschon sie nur noch sehr wenige Kinder zu betreuen haben. Die Kommission ist deshalb der Ansicht, dass die Krippen auch auf Bundesebene unterstützt werden müssen. Sie fordert den Bundesrat auf, ihre Situation näher zu prüfen und geeignete Massnahmen zu ihrer Unterstützung vorzuschlagen.

Szenarien für den Ausstieg aus der Krise

Schliesslich muss der Bundesrat – über die Bewältigung der gegenwärtigen gesundheitlichen und wirtschaftlichen Notsituation hinaus – rasch eine Ausstiegsstrategie und Szenarien für eine Wiederaufnahme der Wirtschaftsaktivität vorlegen. Selbstverständlich muss der Gesundheitsschutz nach wie vor im Vordergrund stehen. Gleichzeitig soll aber der Bundesrat auch regelmässig prüfen, ob nicht gewisse gesundheitspolitische Massnahmen gelockert oder aufgehoben werden könnten, sodass gegenwärtig verbotene wirtschaftliche Aktivitäten nach und nach wieder aufgenommen werden könnten.

Die Kommission hat am 06. April 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von den Bundesräten Ueli Maurer und Guy Parmelin in Bern getagt.