Nach Abschluss der Vernehmlassung hat die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) ihren Entwurf angepasst, mit wichtigen Anliegen zum Gewässerschutz ergänzt und schliesslich einstimmig zuhanden des Ständerates verabschiedet.

Die Stossrichtung der Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative «Das Risiko beim Einsatz von Pestiziden reduzieren» (19.475) erfuhr in der Vernehmlassung grundsätzlich breite Zustimmung. Damit sieht sich die Kommission in ihrem Willen bestärkt, griffige Massnahmen zum Schutz und zur Verbesserung der Wasserqualität, der Gesundheit von Mensch und Tier sowie der Umwelt zu ergreifen. Im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage hat die Kommission einige Präzisierungen und Ergänzungen vorgenommen: So soll insbesondere festgeschrieben werden, dass der Bundesrat im Fall unannehmbarer Risiken einen über 2027 hinaus gehenden Absenkpfad festlegen soll (Art. 6b Abs. 3 LwG; 8 zu 4 Stimmen). Weiter liegt die Verantwortung für die Definition der Massnahmen zur Risikoreduktion nach wie vor bei den Branchen, im Sinn einer breiteren Abdeckung wird neu jedoch auf «Branchen- und Produzentenorganisationen sowie weitere Organisationen» und nicht mehr nur auf «Branchenorganisationen» verwiesen. Artikel 6b Absatz 6 des Landwirtschaftsgesetzes soll in dem Sinn verschärft und präzisiert werden, dass der Bundesrat unter anderem auch Lenkungsabgaben einführen kann, wenn die vorgegebenen Reduktionsziele nicht erreicht werden (8 zu 4 Stimmen). Eine Minderheit widersetzt sich diesem Zusatz.
Ergänzend zu den neuen Bestimmungen im Chemikalien- und im Landwirtschaftsgesetz hat die Kommission zwei Änderungen im Gewässerschutzgesetz (GSchG) angenommen: Artikel 9 GSchG soll gemäss einstimmigem Entscheid in dem Sinn ergänzt werden, dass eine Zulassung überprüft werden muss, wenn in Gewässern, die der Trinkwassernutzung dienen, oder in Oberflächengewässern Grenzwerte für Pflanzenschutzmittel oder Biozidprodukte wiederholt und verbreitet überschritten werden. Zudem soll Artikel 27 Absatz 2 GSchG so angepasst werden, dass im Zuströmbereich von Trinkwasserfassungen nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden dürfen, deren Verwendung im Grundwasser keine zu hohen Konzentrationen von Wirkstoffen und Abbauprodukten zur Folge haben (9 zu 2 Stimmen). Zu dieser Bestimmung wurde ebenfalls eine Minderheit eingereicht. Die Kommission ist der Überzeugung, mit diesen Ergänzungen im Gewässerschutzgesetz die Kernanliegen der beiden Volksinitiativen zu erfüllen.
In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die geänderte Vorlage einstimmig gutgeheissen. Ihr Entwurf geht nun zur Stellungnahme an den Bundesrat und soll in der Herbstsession vom Ständerat beraten werden.

2. Abstimmungsempfehlungen zur Trinkwasser- und zur Pestizidverbots-Initiative

Die Kommission hat auch ihre Abstimmungsempfehlungen zu den beiden Volksinitiativen «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (18.096) und «Für eine Schweiz ohne synthetische Pestizide» (19.025) verabschiedet: Vor dem Hintergrund ihres eigenen Entwurfs zu 19.475 empfiehlt sie ihrem Rat beide Initiativen zur Ablehnung, die Trinkwasser-Initiative mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Pestizidverbots-Initiative mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung. Der Ständerat wird seine Abstimmungsempfehlungen in der Herbstsession beschliessen.

3. Eintreten auf «Blockchain-Gesetz» unbestritten

Die WAK-S hat als Kommission des Zweitrates die Beratung der Vorlage 19.074 «Anpassung des Bundesrechts an Entwicklungen der Technik verteilter elektronischer Register» (Distributed-Ledger-Technologie, DLT) aufgenommen. Sie liess sich über die technischen Aspekte und die zivil- und finanzmarktrechtlichen Herausforderungen der DLT informieren. Verschiedene Kommissionsmitglieder zeigten sich besorgt über gewisse Punkte, z. B. über die kriminellen Aktivitäten im Zusammenhang mit der DLT, das Geldwäschereirisiko und die Zukunft der Zentralbanken in Sachen Geldschöpfung. Dennoch war das Eintreten auf die Vorlage des Bundesrates unbestritten. Die Kommission wird die Detailberatung an ihrer Sitzung vom 20. und 21. August 2020 vornehmen.

4. Aufnahme der Arbeiten zur Agrarpolitik AP 22+

Die WAK-S hat ihre Arbeiten zur Agrarpolitik ab 2022 (20.022) mit einer Reihe von Anhörungen aufgenommen. Sie hat die Position der Kantone angehört, die durch die Landwirtschaftsdirektorenkonferenz und die Bau-, Planungs- und Umweltdirektoren­konferenz vertreten waren. Die bäuerlichen Kreise waren durch den Schweizer Bauernverband, den Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverband und die Agrarallianz vertreten. Die Kommission wollte auch wissen, was der Dachverband Economiesuisse und die Deutsch- und die Westschweizer Konsumentenorganisationen von der Vorlage AP 22+ halten. Im Hinblick auf die Eintretensdebatte, die für die Sitzung vom 20. und 21. August 2020 vorgesehen ist, hat die WAK-S schliesslich einen Bericht bei der Verwaltung in Auftrag gegeben, in welchem verschiedene Punkte geklärt werden sollen.

5. Weitere Beschlüsse

Im Rahmen der Diskussion zur Pa. Iv. 19.475 hat die Kommission einstimmig eine Kommissionsmotion (20. 3919) beschlossen, die zum Ziel hat, eine Forschungs- und Züchtungsinitiative zu lancieren, um die Risiken im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln zu reduzieren, Alternativen zum Pflanzenschutzmitteinsatz zu entwickeln und resistentere Sorten zu züchten.

 

Die Beratung von 19.076 n Zolltarifgesetz. Änderung (Aufhebung der Industriezölle) wurde aus Zeitgründen auf die nächste Sitzung vom 20./21. August 2020 verschoben.

 

 

Die Kommission hat am 02./03. Juli 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.