Die Kommission hat eine Reihe von Empfehlungen an den Bundesrat zum Entwurf zur Änderung der Härtefallverordnung verabschiedet, der sich derzeit bei den Kantonen in der Vernehmlassung befindet. Gegenstand der Empfehlungen sind die Frage, wie Unternehmen mit Filialen zu behandeln sind, sowie die Höhe und die Modalitäten der A-Fonds-perdu-Beiträge für Grossunternehmen.

Die Kommission spricht sich mit 8 zu 4 Stimmen dafür aus, dass Unternehmen mit klar abgrenzbaren Filialen bzw. Betriebsstätten Härtefallhilfen für jede Filiale bzw. für jede Betriebsstätte beanspruchen können, dies sowohl für Niederlassungen in verschiedenen Kantonen als auch für solche im selben Kanton. In den Augen der Kommissionsmehrheit wird so verhindert, dass diese Unternehmen – insbesondere gegenüber Franchiseunternehmen – benachteiligt werden. Mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung befürwortet die Kommission, dass für ausserkantonale Betriebsstätten bzw. Filialen der jeweilige Kanton und nicht der Sitzkanton des Unternehmens zuständig ist. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen ist die Kommission zudem der Meinung, dass die Hilfe für solche Unternehmen auch mit einer Erhöhung der Höchstgrenzen für die A-Fonds-perdu-Beiträge verbessert werden könnte.

Im Weiteren hat die Kommission über die im Verordnungsentwurf vorgesehene Möglichkeit für die Kantone diskutiert, den A-Fonds-perdu-Beitrag pro Unternehmen auf höchstens 8 Millionen Franken zu erhöhen, wenn die Eigentümer zusätzliches Eigenkapital einbringen oder Fremdkapitalgeber auf ihre Forderungen verzichten (Art. 8 Abs. 2bis). Die Kommission hält diesen Mechanismus einhellig für zu starr, weshalb sie den Bundesrat ersucht, Flexibilisierungen zu prüfen (so könnte z. B. anstelle dieses Mechanismus eine Pflicht zur Rückzahlung der Beiträge bei einem späteren Verkauf des Unternehmens eingeführt werden). Mit 8 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung empfiehlt die Kommission dem Bundesrat, die Pflicht für die Eigentümer, zusätzliches Eigenkapital einzubringen, auf den 5 Millionen Franken übersteigenden Anteil zu beschränken. Mit einer knapperen Mehrheit (6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung) schlägt die Kommission dem Bundesrat gar vor, noch weiter zu gehen und diese Anforderung ganz zu streichen.

Zu guter Letzt ist die Kommission der Auffassung, dass der Bundesrat den Unternehmen neben den Finanzhilfen auch Perspektiven und Planungssicherheit geben muss, damit sie die Zukunft angehen können. Der Bundesrat soll insbesondere präzisieren, nach welchen Kriterien die schrittweise Öffnung der Wirtschaft zu erfolgen hat.

2. Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die WAK-S, dem Entwurf des Bundesrats für einen Rahmenkredit für Eventualverpflichtungen in der Wohnraumförderung für die Jahre 2021–2027 (20.074) unverändert zuzustimmen. Sie befürwortet die Vorlage auch vor dem Hintergrund eines Zusatzberichts der Verwaltung, der aufgrund eines Antrags der Finanzkommission des Ständerats (vgl. Medienmitteilung der FK-S vom 22. Januar 2021) erstellt wurde und darlegt, dass die Risiken der Solidarbürgschaften in der Wohnraumförderung – anders als bei den Hochseeschiffen – sehr eingeschränkt sind und gegenüber einfachen Bürgschaften klare Vorteile aufweisen.

3. Diskussion über die wirtschaftliche Lage des Schweizer Weinbaus

Die Kommission hat zudem zwei Geschäfte zur wirtschaftlichen Lage des Schweizer Weinbaus beraten. Sie anerkennt, dass dieser Branche – namentlich angesichts der Covid-19-Pandemie – unter die Arme gegriffen werden muss. Dennoch beantragt sie ihrem Rat mit 6 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen, die Motion 20.3411 von Ständerätin Marianne Maret abzulehnen, wonach der Bundesrat beauftragt werden soll, die Importeure von ausländischem Wein zu verpflichten, auch Schweizer Wein in den Handel zu bringen. Diese Massnahme würde in den Augen der Kommission die Handelsfreiheit einschränken und eine Neuverhandlung der WTO-Verpflichtungen der Schweiz voraussetzen, ohne zu gewährleisten, dass mehr Schweizer Wein verkauft würde. Die Kommission erachtet andere Massnahmen – insbesondere eine stärkere Förderung der Schweizer Weine – als sinnvoller. Aus den gleichen Gründen hat sie mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Standesinitiative 20.303 des Kantons Genf, welche eine Halbierung des Einfuhrkontingents für ausländische Weine verlangt, keine Folge gegeben. Zuvor hatte eine Vertretung des Kantons Genf angehört.

4. Lancierung eines Impulsprogramms für den Schweizer Tourismus

Die Kommission hat einstimmig eine Kommissionsmotion beschlossen (21.3018), welche den Bundesrat beauftragt, ein zeitlich befristetes Impulsprogramm für den stark von der Covid-19-Krise betroffenen Schweizer Tourismus zu schaffen. Sie möchte mit dieser Motion anstehende Investitionen in der Branche erleichtern, denn sie hält es für äusserst wichtig, dass die Erholung des Sektors so rasch wie möglich gefördert wird. Mit 6 zu 6 Stimmen bei 1 Enthaltung und Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission ihrem Rat zudem, die Motion 19.3234 von Ständerat Hans Stöckli zu unterstützen, die den Bundesrat beauftragt, ein Impulsprogramm für die Sanierung von Beherbergungsbetrieben im alpinen Raum zu schaffen.

5. Weitere Beschlüsse

Die Motion 17.3314 wurde als Reaktion auf die grossen Frostschäden in Reben- und Obstkulturen vom Frühjahr 2017 eingereicht. Im Rahmen seiner Botschaft zur Agrarpolitik 22+ (20.022) sieht der Bundesrat vor, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, damit der Bund Beiträge an die Verbilligung der Prämien von Ernteversicherungen leisten kann. Dieses Anliegen wird von der Kommission trotz der Sistierung der Botschaft 20.022 durch den Ständerat unterstützt. Sie beantragt deshalb mit 9 zu 2 Stimmen, die Motion anzunehmen.

Ebenfalls mit 9 zu 2 Stimmen beantragt die Kommission die Annahme der Motion «Tierwohlprogramm "Weide für Kälber und Jung-/Mastvieh"», (17.3655), die im Rahmen des landwirtschaftlichen Verordnungspakets 2018 bereits umgesetzt wurde.

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, die Motion 19.3731 anzunehmen, wonach der Bundesrat alle vier Jahre einen Aktionsplan mit konkreten Umsetzungsmassnahmen zur Konkretisierung der Politik des Bundes für die ländlichen Räume und Berggebiete präsentieren soll.

Die Kommission hat am 15. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundespräsident Guy Parmelin und von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.