Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 9 zu 4 Stimmen, die Arbeiten zur Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital wieder aufzunehmen. Die Kommissionsmehrheit will so namentlich die Eigenkapitaleinlage für Unternehmen, die stark von der Coronakrise betroffen sind, erleichtern.

​Im März 2020 verlängerte der Ständerat die Sistierung des Entwurfs des Nationalrates, der die Abschaffung der Emissionsabgabe auf Eigenkapital zum Gegenstand hat (Entwurf 1 zur pa. Iv. 09.503), um den Beschluss des Nationalrates zu den Entwürfen 2 und 3 abzuwarten, welche die Abschaffung der Umsatz- und der Versicherungsabgabe vorsehen. Die Kommission beantragt ihrem Rat nun mit 9 zu 4 Stimmen, auf seinen Sistierungsbeschluss zurückzukommen und dem Entwurf 1 zuzustimmen. In den Augen der Kommissionsmehrheit ist es an der Zeit, in dieser Angelegenheit endlich einen materiellen Entscheid zu treffen, da der Entwurf bereits seit 2013 im Ständerat hängig ist. Sie ist zudem wie der Bundesrat der Meinung, dass von den drei zur Diskussion stehenden Entwürfen dieser der dringendste ist, da die Emissionsabgabe auf Eigenkapital jene belastet, die in Unternehmen investieren wollen. Hinzu komme, dass die finanziellen Verluste begrenzt sind (Mindereinnahmen von 250 Millionen Franken). Ausserdem hält sie fest, dass wegen der Coronakrise zahlreiche Unternehmen ihr Eigenkapital erhöhen müssen, damit sie ihre Verluste auffangen können. Daher sei es wichtig, diese Bestrebungen steuerlich nicht zu benachteiligen. Die Minderheit lehnt den Entwurf 1 ab. Für sie ist es aus finanzpolitischer Sicht unverantwortlich, auf Steuereinnahmen zu verzichten, während die Ausgaben der öffentlichen Hand coronabedingt stark ansteigen. Andere Vorhaben wie die Steuerreform oder die Verrechnungssteuerreform haben in ihren Augen höhere Priorität.

2. Revision des Kollektivanlagengesetzes beraten

Die Kommission hat den Entwurf zur Änderung des Kollektivanlagengesetzes (20.062) beraten, mit dem in der Schweiz eine Fondskategorie, der sogenannte Limited Qualified Infestor Fund (L-QIF), ausschliesslich für qualifizierte Anlegerinnen und Anleger geschaffen werden soll. Ziel ist es, den Fondsplatz Schweiz und dessen Wettbewerbsfähigkeit zu stärken, qualifizierten Anlegerinnen und Anlegern auch hierzulande grössere Flexibilität und mehr Innovation zu ermöglichen und so Geschäfte aus dem Ausland in die Schweiz zurückzuholen. Eintreten war in der Kommission unbestritten. In der Detailberatung hat die Kommission einzelne Anpassungen am Entwurf des Bundesrates vorgenommen: Nebst einigen redaktionellen Präzisierungen beantragt sie, dass die jederzeitige Rückgabe bei offenen kollektiven Kapitalanlagen länger als fünf Jahre ausgesetzt werden kann und dass Privatkunden, die als qualifizierte Anleger gelten können, von L-QIF mit direktem Grundbesitz ausgeschlossen werden sollen, damit keine Steuerschlupflöcher entstehen. Die Kommission hat den Entwurf in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen zuhanden ihres Rates verabschiedet. Der Ständerat wird das Geschäft in der Sommersession behandeln.

3. Digitalisierung im Steuerbereich

Die Kommission hat die letzte Differenz bei der Vorlage zum Bundesgesetz über elektronische Verfahren im Steuerbereich (20.051) beraten. Sie beantragt mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung, dem Nationalrat zu folgen und somit die Kantone dazu zu verpflichten, insbesondere für die direkten Bundes- und Kantonssteuern elektronische Verfahren anzubieten. Dabei soll den wenigen betroffenen Kantonen allerdings genug Zeit für die Umsetzung dieser Verpflichtung eingeräumt werden.

4. Beratung des Bankengesetzes aufgenommen

Die Kommission hat die Beratung des Entwurfs zur Revision des Bankengesetzes (20.059) aufgenommen. Sie ist oppositionslos auf die Vorlage eingetreten und hat anschliessend die Detailberatung aufgenommen, diese jedoch noch nicht abgeschlossen. Sie will zunächst Anhörungen durchführen und sich, nachdem die Regelungen zur Too-big-to-fail-Thematik nun seit rund 10 Jahren in Kraft sind, vertieft mit der entsprechenden Entwicklung und der heutigen Situation befassen. Zudem will die WAK-S die Kantonalbanken zum Vorgehen bei allfälligen sie betreffenden Sanierungsverfahren anhören.

5. Politische Tätigkeit steuerbefreiter Organisationen

Die von Ständerat Ruedi Noser eingereichte Motion 20.4162 verlangt, der Bund solle überprüfen, ob gemeinnützige Organisationen, die sich auch politisch betätigen, die gesetzlichen Anforderungen an die Steuerbefreiung tatsächlich noch einhalten. Aus Sicht der WAK-S richtet sich dieses Anliegen an den falschen Adressaten: Die Kantone seien dafür zuständig, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung zu überprüfen und durchzusetzen. Mit 7 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission deshalb die Ablehnung der Motion. Auch die Minderheit betont, sie wolle die Steuerbefreiung gemeinnütziger Organisationen nicht per se in Frage stellen. Eine Überprüfung durch den Bund sei aber im Nachgang an die eidgenössischen Volksabstimmungen über das Jagdgesetz und die Konzernverantwortungsinitiative an der Zeit.

6. Steuerliche Behandlung von Mitarbeiterbeteiligungen

Mit einer kürzlich erfolgten Anpassung der beiden einschlägigen Kreisschreiben wurden die wesentlichen Anliegen der parlamentarischen Initiative 17.456 aufgenommen. Die WAK-S kann ihre Arbeiten in diesem Zusammenhang deshalb einstellen und beantragt ohne Gegenantrag die Abschreibung der Initiative.

7. Keine weiteren Anpassungen am Steuerrecht

Die Kommission hat sich mit einer Reihe von parlamentarischen Initiativen und Motionen von Ständerat Marco Chiesa zu weiteren Steuerfragen befasst und sie alle abgelehnt.
Die Initiative 20.405 stösst bei der Kommission auf Sympathie, dennoch beantragt sie mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung, ihr keine Folge zu geben. Die Kommission findet es stossend, dass nichtansässige Personen, die an der Quelle besteuert werden, Sozialabzüge sowohl in der Schweiz wie im Ausland geltend machen können, erachtet die parlamentarische Initiative jedoch nicht als das richtige Instrument, um das Problem anzugehen. Sie will nach Vorliegen eines vertieften Berichts der Verwaltung Ende 2021 prüfen, ob sie Anliegen mit einer Kommissionsmotion weiterverfolgen will.
Mit 11 zu 1 Stimme spricht sich die WAK-S auch gegen die Initiative 20.420 und somit dagegen aus, Produkte mit Schutzwirkung wie Masken, Handdesinfektionsmittel etc. von der Mehrwertsteuer auszunehmen. Gerade wegen der hohen Nachfrage nach diesen Gütern in einer Gesundheitskrise würde eine Steuerbefreiung lediglich die Marge der Importeure, Hersteller und Händler verbessern.
Ferner gibt die Kommission weder der Initiative 20.421, wonach die Beschränkung der Pauschalbesteuerung auf nichterwerbstätige Personen zu beseitigen sei, Folge (10 zu 2 Stimmen), noch der Initiative 20.422, wonach auch ausländische Personen, die mit Schweizer Bürgerinnen oder Bürgern verheiratet sind, pauschalbesteuert werden können sollen (ohne Gegenantrag). Beide Initiativen würden aus Sicht der Kommission kaum mehr Steuersubstrat generieren und die Akzeptanz für eine Anpassung der heutigen Regelung der Pauschalbesteuerung wäre gering. Ebenso lehnt sie die Motion 19.4558 ohne Gegenantrag ab, die in Bezug auf die Besteuerung der Einkünfte aus beweglichem Vermögen eine Gesetzesänderung verlangt, weil die Forderung in der Praxis bereits umgesetzt sei. Die Motion 19.4557 schliesslich hat die Kommission in Erwartung des Resultats einer vom Bundesrat geplanten Umfrage bei den Kantonen sistiert.


8. Einsetzung einer ständigen parlamentarische OECD-Delegation

Die Kommission hat mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen einen Erlassentwurf in Erfüllung der parlamentarischen Initiative 20.436 zuhanden ihres Rates verabschiedet. Durch die Schaffung einer ständigen parlamentarischen Delegation zur Teilnahme an Aktivitäten im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) will sie sicherstellen, dass sich das Parlament frühzeitig und systematisch mit OECD-spezifischen Thematiken auseinandersetzt und diese Erkenntnisse in die betroffenen Gremien der Bundesversammlung zurückfliessen. Der Entwurf sieht eine Ergänzung der entsprechenden Verordnung über die internationalen Beziehungen der Bundesversammlung (VPiB, SR 171.117) vor. Die Vorlage wird in der Sommersession 2021 im Ständerat behandelt, der Bundesrat erhält vorher noch die Gelegenheit zur Stellungnahme.

9. Weitere Beschlüsse

Die Verlängerung der geltenden Ausnahmen bei der Verrechnungssteuer für Zinsen aus Too-big-to-fail-Instrumenten ist aus Sicht der WAK-S im Interesse der Finanzstabilität und bleibt bis zur geplanten Reform der Verrechnungssteuer (21.024) notwendig. Sie stimmt einer entsprechenden Vorlage des Bundesrats (20.079) mit 12 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung zu.
Zur Motion von Ständerat Beat Rieder für die Errichtung eines souveränen Staatsfonds (20.3416) hat die Kommission noch keinen Entscheid gefällt. Angesichts der Vielzahl von Fragen, die sich in diesem Kontext stellen, will sie zuerst Anhörungen durchführen, die im 3. oder 4. Quartal 2021 stattfinden sollen.

Die Kommission hat am 19. und 20. April 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Levrat Christian (SP/FR) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt