Die Kommission hat die Arbeiten an ihrer Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 16.414 von alt Ständerat Konrad Graber zur Teilflexibilisierung des Arbeitsgesetzes wieder aufgenommen. Um bestimmten Kategorien von Arbeitnehmenden eine grössere Flexibilität in der Gestaltung ihrer Arbeitszeit zu ermöglichen, spricht sich die Mehrheit neu für eine Ausnahme von der Unterstellung unter das Arbeitsgesetz aus und nicht mehr wie bisher für ein besonderes Jahresarbeitszeitmodell.

Die WAK-S hatte die Arbeiten an der Vorlage längere Zeit ausgesetzt, um abzuwarten, ob die Sozialpartner für die Anliegen der parlamentarischen Initiative Graber eine Lösung auf Verordnungsstufe finden würden. Zwar sind die entsprechenden Arbeiten im Gang. Die Kommission ist jedoch zum Schluss gekommen, dass sich ihre Hauptanliegen, nämlich die Möglichkeit zur kurzen Unterbrechung der Ruhezeit und die Möglichkeit, freiwillig am Sonntag zu arbeiten, im Rahmen des geltenden Arbeitsrechts nicht umsetzen lassen. Sie hat deshalb nach intensiver Diskussion mit 8 zu 4 Stimmen entschieden, einen anderen als den bisherigen Weg zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative einzuschlagen: Die Mehrheit beantragt dem Rat nun, in Artikel 3 festzuschreiben, unter welchen Voraussetzungen Arbeitnehmende vom Geltungsbereich des Gesetzes ausgenommen sein sollen. Genannt werden unter anderem eine Vorgesetztenfunktion, ein Bruttoeinkommen von über 120 000 Franken oder ein höherer Bildungsabschluss sowie eine grosse Autonomie bei der Gestaltung der Arbeitszeit, ausserdem soll die Ausnahme auf Arbeitnehmende in Betrieben beschränkt sein, die hauptsächlich in den Bereichen Informationstechnologie, Beratung, Wirtschaftsprüfung oder Treuhand tätig sind. Eine weitere Bedingung ist die schriftliche Zustimmung der Arbeitnehmenden. Die Kommission legt zudem explizit fest, dass die Vorschriften zum Gesundheitsschutz auch für die neu vom Geltungsbereich ausgenommenen Gruppen von Arbeitnehmenden gelten sollen. Die Minderheit lehnt diesen Weg genauso ab wie das bisherige Vorhaben. Sie anerkennt zwar, dass das Arbeitsrecht in manchen Punkten aktualisiert werden könnte, insgesamt habe sich jedoch immer wieder gezeigt, dass es flexibel genug sei für die notwendigen Anpassungen an technologische und gesellschaftliche Veränderungen. Zudem ist sie der Ansicht, ein Vorgehen, das die Sozialpartnerschaft übergehe, sei weder lösungsorientiert noch erfolgsversprechend. Die Kommission will den Bundesrat bitten, zu ihren neuen Anträgen Stellung zu nehmen, bevor sie damit an den Ständerat gelangt. Das Geschäft kommt deshalb frühestens in der Sommersession in den Rat.

Weiter hat die Kommission zwei Motionen vorberaten, die die Schaffung gesetzlicher Grundlagen für die Arbeit im Homeoffice fordern, nämlich die Motion 21.3686 von Ständerat Daniel Jositsch (Gesetzliche Grundlagen für Homeoffice schaffen) sowie die Motion 21.4188 von Ständerat Hans Wicki (Homeoffice. Gelebte und akzeptierte Flexibilität legalisieren). Die Kommission ist mit dem Bundesrat mehrheitlich der Meinung, der heutige rechtliche Rahmen reiche aus, um die Arbeit im Homeoffice zu regeln. Sie beantragt deshalb beide Motionen zur Ablehnung, die Motion 21.3686 mit 12 zu 0 Stimmen, die Motion 21.4188 mit 5 zu 4 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Diese beiden Motionen werden in der Frühjahrssession vom Ständerat behandelt.

2. Besteuerung von Internetgiganten

Mit 9 zu 4 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat, einer Standesinitiative des Kantons Jura keine Folge zu geben. Die Standesinitiative (21.306) verlangt, dass der gesamte Geschäftsverkehr von Internet-Riesen (GAFAM-BATX), der in der Schweiz stattfindet, zu besteuern sei. Die Mehrheit der WAK-S ist der Ansicht, die Besteuerung der digitalen Wirtschaft sollte nicht im Alleingang, sondern international koordiniert erfolgen. Diesbezüglich laufe zurzeit das OECD-Projekt zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft, bei dem eine multilaterale Konvention in Bearbeitung sei. Eine Minderheit möchte mit der Unterstützung der Initiative ein Zeichen setzen, da eine Einigung im Rahmen der OECD-Reform nicht gesichert sei und es durchaus zu Verzögerungen kommen könnte.

 3. Weitere Beschlüsse

Mit 8 zu 5 Stimmen beantragt die Kommission die Ablehnung der Motion von Ständerätin Johanna Gapany (20.3266) und spricht sich somit für die Beibehaltung von Artikel 24 der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen aus. Der Kommissionsmehrheit ist wichtig, dass in Monopolsituationen die Möglichkeit einer Preisprüfung bestehen bleibt, wie dies auch die Finanzkommissionen und die Finanzdelegation betonten. Eine Minderheit sieht in nachträglichen Preisprüfungen einen Verstoss gegen den Grundsatz "pacta sunt servanda".

Die Kommission liess sich von der Verwaltung über die geplante Umsetzung der an den Bundesrat überwiesenen Motion 19.3975 informieren, welche die Steuergerechtigkeit im Warenfluss des kleinen Grenzverkehrs über eine Senkung der Wertfreigrenze verbessern will. Die Motion deckt somit auch das Kernanliegen der beiden Standesinitiativen 18.300 und 18.316 ab, denen die Räte ebenfalls Folge gegeben haben. Die WAK-S beschloss vor diesem Hintergrund, vorderhand keine Gesetzgebungsarbeiten zu initiieren und die Arbeiten des Bundesrats zur Motion 19.3975 abzuwarten.

Einstimmig beantragt die Kommission ausserdem, den Bundesbeschluss zur Aktualisierung des Abkommens vom 25. Juni 2009 zwischen der Schweiz und der Europäischen Gemeinschaft über Zollerleichterungen und Zollsicherheit (21.059) anzunehmen.

Die Kommission hat am 3. Februar 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.