Die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfassungsänderung zur Umsetzung der 2. Säule der OECD-Steuerreform in der Schweiz (22.036) findet Zustimmung in der WAK-S. Sie begrüsst auch das etappenweise Vorgehen mittels einer Verfassungsänderung, einer befristeten Verordnung und einer anschliessenden Ausführungsgesetzgebung.

Säule 2 der OECD-Steuerreform sieht eine Mindestbesteuerung von 15 Prozent für alle Unternehmen mit einem Umsatz über 750 Millionen Euro im Jahr vor. Für die Kommission steht fest, dass die Übernahme dieser Regel im Interesse der Schweiz und ohne Alternative ist. Eintreten auf die vom Bundesrat vorgeschlagene Verfassungsänderung war denn auch unbestritten.

Viel zu diskutieren gaben die konkreten Auswirkungen der Reform auf die einzelnen Kantone. Eine solide Zahlenbasis für zuverlässige Schätzungen ist nicht vorhanden. Entsprechende Angaben in Studien – wie der kürzlich veröffentlichten Studie des Beratungsbüro BSS – sind aus Sicht der Kommission mit grossen Fragezeichen zu versehen. Hochsteuerkantone werden mit der Reform im Vergleich zu Niedersteuerkantonen zwar attraktiver. Unterschiede zwischen den Kantonen bleiben jedoch bestehen und für Kantone mit tiefen Steuersätzen und grossen Unternehmen werden Mehreinnahmen entstehen. Die Kommission teilt mit dem Bundesrat die Auffassung, dass es gerechtfertigt ist, diese Mehreinnahmen grösstenteils bei den betroffenen Kantonen zu belassen, damit sie Massnahmen zur Erhaltung ihrer Standortattraktivität ergreifen können. Ziel ist, dass die betroffenen Unternehmen in der Schweiz bleiben. Kantone mit grossen Mehreinnahmen bezahlen ausserdem mehr in den Ressourcenausgleich ein. In diesem Sinn unterstützt die Kommission mit 9 zu 2 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Aufteilung der zu erwartenden Mehreinnahmen zu 25% auf den Bund und zu 75% auf die Kantone. Eine Minderheit beantragt, eine Verteilung der Mehreinnahmen nach dem Verteilschlüssel der direkten Bundessteuer und somit einen Bundesanteil von 78.8% vorzusehen. Sie befürchtet, dass die Reform die steuerliche Disparität zwischen den Kantonen verstärken wird und sieht mit diesem Vorschlag eine Möglichkeit, mehr Kantone an den Mehreinnahmen teilhaben lassen zu können.

Den vom Bundesrat beantragten Wortlaut des neuen Verfassungsartikels 129a heisst die Kommission oppositionslos gut. Alternative Ideen, wie die Einführung einer blossen Harmonisierungskompetenz des Bundes anstelle einer Gesetzgebungskompetenz, fanden keine Befürworter in der Kommission. In der Übergangsbestimmung (Art. 197 BV) nimmt die WAK-S eine minimale Korrektur vor, indem sie mit 9 zu 4 Stimmen beantragt, dass der Bundesrat vorsehen kann, dass die Ergänzungssteuer als Aufwand bei den Gewinnsteuern abziehbar ist. Der Bundesrat erhält damit zusätzlichen Spielraum beim Erlass der Verordnung.

In der Gesamtabstimmung unterstützt die Kommission den Entwurf mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung.

Angesichts des speziellen Vorgehens – der Bundesrat wird gestützt auf die Verfassungsbasis direkt eine Verordnung erlassen – ist es der Kommission wichtig, sich in geeigneter Form dazu einbringen zu können. Sie beschloss einstimmig, dass sie zur Verordnung, die der Bundesrat bereits in die Vernehmlassung gegeben hat, sowie zu weiteren Verordnungen und späteren Verordnungsanpassungen konsultiert werden will.

Weitere Beschlüsse

Die Kommission hat eine Motion von Ständerat Erich Ettlin (21.4665) vorberaten, die verlangt, dass im Hinblick auf die Stellenmeldepflicht wieder ein Schwellenwert von 8 Prozent gelten soll. Sie hat die Verwaltung angesichts des seit der Einreichung der Motion veränderten Umfelds beauftragt, bis zum Frühjahr 2023 verschiedene Punkte zu vertiefen und die Funktionsweise des aktuellen Systems zu erläutern.

Schliesslich befasste sich die Kommission mit zwei vom Nationalrat angenommen Motionen, die verlangen, Lücken bezüglich sozialer Mindestnormen in der Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen zu schliessen (22.3019) bzw. mittels Kontrollen zu garantieren, dass Aufträge nur an Unternehmen vergeben werden, die einen wirksamen Schutz vor Mobbing und sexueller Belästigung für ihre Arbeitnehmenden vorsehen (22.3020). Die WAK-S beantragt ihrem Rat mit 7 zu 6 bzw. 8 zu 5 Stimmen, beide Motionen abzulehnen. Ihren Anliegen werde mit den Umsetzungshilfen des Bundesamtes für Bauten und Logistik sowie den heutigen Bestimmungen im Arbeitsgesetz und dem Gleichstellungsgesetz bereits genügend Rechnung getragen.

Die Kommission hat am 25. August 2022 unter dem Vorsitz von Ständerat Alex Kuprecht (SVP/SZ) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Ueli Maurer in Bern getagt.