Die WAK-S hat die Vorlage zur Teilrevision des Kartellgesetzes (23.047) zu Ende beraten und ihr in der Gesamtabstimmung mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zugestimmt. Sie kommt in der Sommersession in den Ständerat.

Die WAK-S unterstützt die Revisionsvorlage des Bundesrates und befürwortet insbesondere die Modernisierung der Zusammenschlusskontrolle, die Stärkung des Kartellzivilrechts sowie die Verbesserung des Widerspruchsverfahrens. Zudem werden die Umsetzungsvorschläge des Bundesrates zu den Motionen 16.4094 Fournier und 21.4189 Wicki begrüsst. Das Kernthema der Beratungen war die Frage der Beurteilung der Erheblichkeit von Wettbewerbsabreden, dem zentralen Element der Motion Français 18.4282, die ebenfalls mit der bundesrätlichen Vorlage umgesetzt wird. Mit Stichentscheid des Präsidenten fordert die Kommissionsmehrheit in der relevanten Gesetzesbestimmung (Art. 5 Abs. 1bis) eine konsequentere Umsetzung als diejenige, die vom Bundesrat vorgeschlagen wird. Dementsprechend soll die Beurteilung der Erheblichkeit nicht nur qualitative und quantitative Kriterien berücksichtigen. Auch die Schädlichkeit einer Wettbewerbsabrede muss im konkreten Fall dargelegt werden. Dieses Anliegen der Kommissionsmehrheit wurde – ebenfalls mit Stichentscheid des Präsidenten – neu auch in Artikel 7 betreffend die unzulässigen Verhaltensweisen markbeherrschender und relativ marktmächtiger Unternehmen aufgenommen. Eine Minderheit fordert hingegen die ersatzlose Streichung dieser Bestimmungen. Bezüglich der Wettbewerbsabreden will sie bei der heutig geltenden Praxis der Erheblichkeitsprüfung bleiben. Ein weiterer Antrag betreffend die Einschränkung des Tatbestands der horizontalen Preiskartelle im Sinne von Artikel 5 Absatz 3 Buchstabe a wurde von der Kommissionsmehrheit abgelehnt.

Wiederum mit Stichentscheid des Präsidenten wurde ein Antrag für die Einführung einer neuen sektorspezifischen Ausnahmeregelung im Bereich des professionellen Sportbetriebes von der Kommissionsmehrheit abgelehnt. Aus Sicht der Minderheit wäre die Verankerung einer solchen Bestimmung im Kartellgesetz wichtig, um die finanzielle Leistungsfähigkeit der an Ligen mit professionellem Spielbetrieb teilnehmenden Clubs nachhaltig zu stärken.

Einstimmig beantragt die Kommission in Artikel 8 mehr Spielraum für den Bundesrat, damit in dringenden Ausnahmefällen Wettbewerbsbeschränkungen aus überwiegenden öffentlichen Interessen zugelassen werden können, ohne dass vorgängig eine kartellrechtliche Prüfung durch die WEKO durchgeführt werden muss.

Mit 9 zu 3 Stimmen befürwortet die Kommission schliesslich, dass von Unternehmen eingeführte Compliance-Massnahmen sanktionsmindernd berücksichtigt werden können.

Zollgesetz: Aufnahme der Detailberatung

An der letzten Sitzung ist die Kommission auf das Geschäft 22.058 eingetreten (vgl. Medienmitteilung vom 26. März 2024). An ihrer aktuellen Sitzung nun hat sie sich noch vor der Aufnahme der eigentlichen Detailberatung intensiv mit den Fragen auseinandergesetzt, die die umstrittenen Entscheide des Nationalrates betreffend die Warendeklaration aufwerfen. Um mögliche Risiken in diesem Zusammenhang besser einschätzen zu können, hat sie Vertretungen einiger besonders betroffener Verbände angehört (Swiss Shippers’ Council, Spedlogswiss, Scienceindustries, Fédération horlogère und economiesuisse) und eine vertiefte Diskussion dazu geführt. Im Anschluss daran hat sie die Detailberatung aufgenommen und die Verwaltung zudem im Hinblick auf die Fortsetzung der Beratung Anfang Juli mit weiteren Abklärungen beauftragt.

Kommission begrüsst Regelungsgrundlagen für die Besteuerung der Telearbeit im internationalen Verhältnis

Einstimmig beantragt die WAK-S die Annahme der Vorlage 24.024, welche eine nationale Rechtsgrundlage für die Besteuerung von mittels Telearbeit im Ausland erwirtschafteten Erwerbseinkommen einführen will. Sie schliesst sich damit dem Nationalrat an. Sie anerkennt den Handlungsbedarf, der sich aus der Zunahme der Telearbeit auch über Landesgrenzen hinweg ergibt. Die Revision soll den Weg ebnen für die zwischenstaatliche Regelung ebensolcher Besteuerungsfragen. Die Kommission unterstützt denn auch – ebenso einstimmig – die erste konkrete Umsetzung in Gestalt eines Zusatzes zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Frankreich (23.080). Die entsprechende Praxis hat sich während der Covid-19-Pandemie bereits bewährt. Im Interesse der Rechtssicherheit wird sie nun in eine definitive Lösung überführt.

Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Slowenien

Die Kommission empfiehlt ihrem Rat die Vorlage 23.077 oppositionslos zur Annahme. Nach Ansicht der Kommission handelt es sich um ein ausgewogenes Verhandlungsergebnis zur Umsetzung der Mindeststandards des OECD-Projektes zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und -verlagerung.

Bericht des Bundesrats zur Bankenstabilität

Die Kommission wurde von Bundesrätin Karin Keller-Sutter ausführlich über das vom Bundesrat präsentierte Massnahmenpaket zur Weiterentwicklung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs informiert und nutzte die Gelegenheit, vertiefende Fragen dazu zu stellen. Für die WAK-S ist der Bericht des Bundesrats von grossem Interesse, wird sie doch als zuständige Kommission später mit der Vorberatung der darin skizzierten Gesetzesänderungen betraut sein.

Keine zusätzlichen Biodiversitätsförderflächen (BFF) auf offener Ackerfläche

Nach einer Anhörung von Vertretungen der Kantone (BPUK und LDK), des Bauernverbands, von Bio Suisse und IP-Suisse beantragt die WAK-S mit 8 zu 3 die Annahme der Motion 22.3819 und verlangt somit in Übereinstimmung mit dem Nationalrat, auf die Einführung der neuen Massnahme von 3,5 % BFF auf offener Ackerfläche zu verzichten. Sie hätte eine Schwächung der ackerbaulichen Produktion und des Selbstversorgungsgrads zur Folge, was es zu vermeiden gelte. Zur Förderung der Biodiversität in der Landwirtschaft braucht es aus Sicht der Kommissionsmehrheit nicht zusätzliche BFF, sondern eine Erhöhung der Qualität auf den bestehenden Flächen. Eine Minderheit beantragt im Lichte der Biodiversitätskrise in der Schweiz, die Motion abzulehnen. Sie sei einfach umzusetzen, werde von den Kantonen und einem grossen Teil der Bauernschaft unterstützt und die Biodiversität würde damit genau in jenem Bereich gestärkt, wo sie heute zu schwach sei. Die Motionen 22.4567 und 22.4569 beantragt die WAK-S mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen zur Ablehnung, da sie sich bei einem Verzicht auf die neue Massnahme erübrigen​.

Die Kommission hat am 2./3. Mai 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Karin Keller-Sutter in Bern getagt.