Die Kommission hat sich eingehend mit den verbleibenden Differenzen in der Vorlage 17.400 (Systemwechsel beim Eigenmietwert) befasst und gleichzeitig die inhaltlich damit verbundene Vorlage 22.454 zur Schaffung einer besonderen Liegenschaftssteuer auf Zweitliegenschaften beraten.

Im Sinn eines Kompromisses mit dem Nationalrat hat sie sich bei 17.400 schliesslich mit 9 zu 4 Stimmen für einen vollständigen Systemwechsel, d.h. für den Einbezug der Zweitliegenschaften, ausgesprochen. Gleichzeitig hat sie allerdings eine Klausel in den Entwurf aufgenommen, wonach das Bundesgesetz über den Systemwechsel nur zusammen mit dem Bundesbeschluss 22.454 in Kraft treten kann, mit dem die Grundlage für die Einführung einer besonderen Liegenschaftssteuer geschaffen wird. Damit will sie sicherstellen, dass die Berg- und Tourismuskantone, die einem vollständigen Systemwechsel aufgrund der drohenden Einnahmenverluste skeptisch gegenüberstehen, tatsächlich eine Kompensationsmöglichkeit erhalten. Diesen Bundesbeschluss beantragt die Kommission entsprechend mit 8 zu 4 Stimmen (ohne Enthaltungen) zu Annahme. In der Frage des Schuldzinsenabzugs schliesst die Kommission sich mit 6 zu 4 Stimmen bei 2 Enthaltungen dem neuen Konzept an, das der Nationalrat auf Antrag seiner WAK (vgl. Medienmitteilung WAK-N vom 20. August 2024) in der Herbstsession beschlossen hatte. Sowohl bezüglich der Zweitliegenschaften als auch bezüglich des Schuldzinsenabzugs liegen Minderheitsanträge auf Festhalten vor, eine weitere Minderheit beantragt ausserdem, nicht auf den Bundesbeschluss 22.454 einzutreten. Die beiden Vorlagen sollen in der Wintersession in die Schlussabstimmung kommen.

Keine Anpassung der Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgeabschätzung

Mit 7 zu 3 Stimmen bei einer Enthaltung lehnt die Kommission die vom Nationalrat angenommene Motion 23.3751 ab. Diese verlangt die explizite Berücksichtigung von Konsumentinnen und Konsumenten sowie von Nutzerinnen und Nutzern in den Richtlinien des Bundesrates für die Regulierungsfolgeabschätzung (RFA-Richtlinien). Eine Kommissionsmehrheit teilt die Auffassung des Bundesrates, wonach im Rahmen der Regulierungsfolgeabschätzung bereits heute alle Auswirkungskategorien berücksichtigt werden. Die Hervorhebung spezifischer Akteure käme einer ungleichen Gewichtung diverser gesellschaftlichen Interessen gleich, die sachfremd und nicht zielführend wäre.

Für mehr Wertschöpfung im Milchmarkt

Nach einer Anhörung von Vertretern der Milchbranche (Branchenorganisation Milch BOM, Schweizer Milchproduzenten SMP, Vereinigung der Schweizerischen Milchindustrie VMI, Dachverband der Schweizer Käsespezialisten FORMARTE) hat die WAK-S mit 9 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung eine Kommissionsmotion zur Stärkung der Milchproduktion (24.4269) beschlossen. Die Kommission verweist darauf, dass die Milchwirtschaft direkt vom Export und somit von Weltmarktpreisen und Wechselkursen abhängig ist. Sie stehe im Wettbewerb mit anderen landwirtschaftlichen Sektoren, die weniger liberalisiert sind und von stärkeren Grenzschutzmassnahmen profitieren. Der Bundesrat soll mit der Motion deshalb beauftragt werden, im Rahmen der Weiterentwicklung der Agrar- und Ernährungspolitik (AP 2030+) dafür zu sorgen, dass die Milchproduktion im Grasland Schweiz wieder ein wirtschaftlich attraktiver Sektor wird und die Wertschöpfung in der Schweiz gefördert wird.

Revision des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch (AIA) in Steuersachen mit der EU

Gestützt auf Artikel 152 Absatz 5 des Parlamentsgesetzes wurde die Kommission über die laufenden Verhandlungen betreffend die Revision des Abkommens über den automatischen Informationsaustausch (AIA) mit der EU orientiert. Die WAK-S äussert wesentliche Vorbehalte angesichts einer möglichen Ausweitung des Verhandlungsmandates und sieht keinen Grund, für die Aktualisierung des Abkommens vom bereits definierten Mandat abzuweichen.

Weitere Beschlüssen

Die Kommission heisst zwei neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Angola (24.057) und Jordanien (24.062) ebenso einstimmig gut, wie das Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland (24.059). Ohne Gegenstimmen bei 2 Enthaltungen beantragt sie, auch der Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens mit Serbien (24.039) zuzustimmen. Schliesslich beantragt die WAK-S einstimmig, das neue Abkommen zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich über die gegenseitige Anerkennung im Bereich der Finanzdienstleistungen (24.067) zu genehmigen.

Einstimmig beantragt die Kommission die Abschreibung der Standesinitiativen der Kantone Thurgau 18.300 und St. Gallen 18.316 («Keine Subventionierung des Einkaufstourismus»). Mit der vom EFD beschlossenen Senkung der Mehrwertsteuerfreigrenze im Reiseverkehr auf 150 Franken werde das Grundanliegen der Initiativen aufgenommen.

Die Kommission hat am 11. November 2024 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) in Bern getagt.