Die Kommission hat mit 9 zu 2 Stimmen einen Vorentwurf zur Umsetzung der Standesinitiative 23.325 verabschiedet und beschlossen, dazu ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen. Sie schlägt vor, dass die Kantone in Zukunft zwölf Sonntage im Jahr festlegen können, an denen im Detailhandel Personal beschäftigt werden darf, ohne dass eine Bewilligung erforderlich ist. Aktuell liegt diese Obergrenze bei vier. Aus Sicht der Kommission haben sich die gesellschaftlichen Bedürfnisse betreffend Einkaufsmöglichkeiten verändert. Die Änderung des Arbeitsgesetzes soll dem Rechnung tragen und die Wettbewerbsfähigkeit des ortsgebundenen Detailhandels stärken. Die Kommission betont, dass es den Kantonen freisteht, von dieser Möglichkeit vollständig Gebrauch zu machen, nur teilweise, oder ganz darauf zu verzichten. Die Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmenden sind von der Gesetzesänderung nicht betroffen und gelten ungeschmälert. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Gesetzesänderung aus grundsätzlichen Überlegungen ab und beantragt, nicht darauf einzutreten. Der Sonntag soll auch weiterhin in erster Linie der Erholung dienen, nicht kommerziellen Aktivitäten. Ergänzend stellt die Minderheit den Antrag, dass die neue Regelung über die heutige Grenze hinausgehende Sonntagsverkäufe nur ermöglichen soll, wenn ein für allgemeinverbindlich erklärter Gesamtarbeitsvertrag besteht. Die Kommission wird gegen Mitte August eine Vernehmlassung zu ihrem Vorentwurf eröffnen.
Massnahmen für die Bankenstabilität
Die Kommission hat sich mit der Frage befasst, welches die Voraussetzungen für solide abgestützte und kohärente Entscheide des Parlaments zum künftigen Too-Big-To-Fail-Regime sind. Angesichts der Komplexität und der Interdependenzen der möglichen Instrumente und ihrer Auswirkungen scheinen der Kommission ein Gesamtkonzept und eine umfassende Regulierungsfolgenabschätzung der geplanten Massnahmen unerlässlich. Letztere ist vom Bundesrat im Hinblick auf die geplante Botschaft - angekündigt für das 1. Halbjahr 2027-, vorgesehen. Die Kommission legt Wert darauf, dass sie bereits vor dem Vorliegen der Botschaft darüber informiert wird. An ihrer nächsten Sitzung vom 28./29. August will sie entscheiden, ob sie analog zu ihrer Schwesterkommission ebenfalls eine Kommissionsmotion einreichen will, um den Bundesrat aufzufordern, auf die Verabschiedung von Teilmassnahmen auf Verordnungsstufe zu verzichten. Schliesslich hat sich die Kommission mit der Verwaltungsratspräsidentin und dem Direktor der FINMA über die vom Bundesrat am 6. Juni 2025 vorgestellten Eckwerte für die Verbesserung des Too-Big-To-Fail-Dispositivs ausgetauscht.
Alternative Massnahmen zum Steuerabzug für Vollzeiterwerbstätigkeit prüfen
Die Kommission hat die von Ständerat Damian Müller eingereichte Motion 23.4010 («Vollzeitarbeit muss attraktiver werden!»), mit der die Einführung eines steuerlichen Abzugs für Vollzeiterwerbstätigkeit (auf Bundes- und Kantonsebene) verlangt wird, vorberaten und beantragt mit 6 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen deren Ablehnung. Massnahmen zur Attraktivitätssteigerung von höheren Arbeitspensen sind aus Sicht der Kommission angesichts des Fachkräftemangels sehr zu unterstützen, der Fokus der Motion auf einen steuerlichen Abzug jedoch zu beschränkt. Die WAK-S will sich an einer späteren Sitzung vertiefter mit der Auswirkung von Transferleistungen auf den Beschäftigungsgrad befassen und diesbezüglichen Anpassungsbedarf prüfen.
Einführung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf Kryptowerte mit Partnerstaaten
In der Sommersession hat der Ständerat die multilaterale Vereinbarung und entsprechende nationale Umsetzungsvorschriften zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs (AIA) auf Kryptowerte zugestimmt. Die Kommission beantragt mit 10 zu 1 Stimmen, den Informationsaustausch, wie vom Bundesrat mit der Vorlage 25.052 beantragt, nun mit 74 für den Kryptomarkt relevanten Staaten ab 2026 einzuführen, wenn diese die Voraussetzungen des Melderahmens für Kryptowerte der OECD erfüllen.
Die Kommission hat am 30. Juni und 1. Juli 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Hans Wicki (FDP, NW) in Beckenried, NW getagt. Sie nutzte diese Sitzung für einen Ausflug im Heimatkanton ihres Präsidenten.