Der Bundesrat hat mit der BFI-Botschaft eine konsolidierte Vorlage, bestehend aus 10 Finanzierungsbeschlüssen, fünf Gesetzesrevisionen und einem Gesetzesentwurf, präsentiert. Für die Umsetzung der verschiedenen Fördermassnahmen in den Bereichen Bildung, Forschung und Innovation beantragt er für die Jahre 2017-2020 rund 26 Milliarden Franken. Die Kommission hat in ihrer Arbeit den Fokus auf die Mittel gelegt. Um die vom Bundesrat definierten ambitionierten Ziele erreichen zu können, sprach sich eine Mehrheit in verschiedenen Bereichen für Erhöhungen der Mittel aus (Berufsbildung; Weiterbildung; Beiträge an die Kantone für Ausbildungsbeiträge; ETH-Bereich; Grundbeiträge für kantonale Universitäten und andere Institutionen des Hochschulbereichs, für Fachhochschulen und für Bauinvestitionen; KTI; Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung). Sie will damit sicherstellen, dass die Schweiz im BFI-Bereich international an der Spitze bleibt.
Eine Minderheit der Kommission verwies auf die Lage des Bundeshaushalts und das letzten Mittwoch vom Bundesrat verabschiedete Stabilisierungsprogramm und beantragt deshalb Kürzungen der Mittel in allen Finanzierungsbeschlüssen. Details zu den Finanzierungsbeschlüssen sind der
angehängten Liste zu entnehmen.
Neben den Finanzierungsbeschlüssen hat die Kommission auch die Gesetzesvorlagen beraten. Eine Minderheit der Kommission sprach sich im ETH-Gesetz (Vorlage 12) gegen die Möglichkeit aus, die Studiengebühren für ausländische Studierende zu erhöhen. Eine andere Minderheit wollte die Mehreinnahmen, die aus den höheren Studiengebühren für ausländische Studierende resultieren können, für Stipendien oder andere Massnahmen zugunsten der Studierenden einsetzen.
Die Kommission debattierte ausserdem über die strategischen Ziele zur Steuerung des ETH-Bereichs, deren Entwurf der Bundesrat im Anhang 8 der BFI-Botschaft vorgelegt hat. Die Mehrheit der Kommission sprach sich für die Autonomie des ETH-Bereichs aus und wollte die strategischen Ziele nicht ändern. Verschiedene Minderheiten beantragten Anpassungen bzw. Ergänzungen gewisser strategischer Ziele, so im Bereich Drittmittel und betreffend die Rolle der ETH in der Gesellschaft. Eine Minderheit forderte, dass die ETH offen über die Nebenaufträge ihres Kaderpersonals informiert.
Das Thema der Nebenbeschäftigungen von Universitätsprofessoren will die Kommission an einer ihrer nächsten Sitzungen weiter vertiefen.
Keine Anpassung auf Verfassungsstufe bei der Kinder- und Jugendförderung
Die Kommission hat eine breite Debatte zum Thema Kinder- und Jugendförderung geführt. Die zu klärende Grundsatzfrage bestand darin, ob die Rolle des Bundes in der Kinder- und Jugendförderung auf Verfassungsstufe zu stärken sei. Der Kommission lagen diesbezüglich zwei Geschäfte vor. Zum einen hatte sie sich zu einer Gesetzesvorlage zu äussern, die dem Bund die Kompetenz übertragen wollte, Grundsätze festlegen zu können über die Förderung und den Schutz von Kindern und Jugendlichen (07.402 n Pa.Iv. Amherd. Verfassungsgrundlage für ein Bundesgesetz über die Kinder- und Jugendförderung sowie über den Kinder- und Jugendschutz). Zum anderen musste sie darüber befinden, ob sie der parlamentarischen Initiative
15.423 n Pa.Iv. Amherd. Unterstützung von Kindern und Jugendlichen Folge leisten wollte. Diese verlangt, dass der Bund in Ergänzung zu kantonalen Massnahmen nicht nur die ausserschulische, sondern auch die schulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen unterstützen kann.
Die Kommission hatte die Gesetzesvorlage zur Initiative 07.402 in langjähriger Arbeit selbst ausgearbeitet, der Nationalrat hat sie aber im vergangenen Jahr massgeblich verändert und dem Bund die entsprechenden Kompetenzen nicht übertragen wollen. Der Ständerat ist nach gründlicher Auseinandersetzung mit dem Thema in der vergangenen Wintersession nicht auf die Vorlage eingetreten.
Vor dem Hintergrund der Beschlüsse der Räte ist die Mehrheit der Kommission auf ihren Beschluss aus dem letzten Jahr zurückgekommen und befand, dass die Vorlage abzuschreiben sei. Die Kinder- und Jugendförderung sei als Verbundaufgabe zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden definiert und bedürfe keiner Kompetenzverschiebungen zur Regelung der aktuellen Herausforderungen. Sie beantragt deshalb mit 12 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung ihrem Rat, dem Ständerat zu folgen und nicht auf die Vorlage einzutreten. Eine Minderheit beantragt, auf die Vorlage einzutreten. Der Nationalrat wird die Vorlage voraussichtlich am 7. Juni 2016 beraten.
Ebenso hat die Kommission mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, der pa. Iv. 15.423 keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass mit den Arbeiten zur pa. Iv. 07.402 die Möglichkeiten einer Gesetzesänderung bereits zur Genüge abgeklärt wurden. Zudem verweist die Mehrheit auf das Kinder- und Jugendförderungsgesetz, das 2013 in Kraft getreten ist und die Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen sowie die entsprechenden Zuständigkeiten klar definiere. Eine Minderheit beantragt dem Rat, der Initiative Folge zu geben.
Kein neues Kompetenzzentrum für die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen
Die Kommission hat zudem einer weiteren parlamentarischen Initiative im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik keine Folge gegeben. Den Beschluss hat sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung gefasst. Die Initiative verlangt die Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen (15.466 n Pa.Iv. Amherd. Schaffung eines Kompetenzzentrums für die Förderung der Medienkompetenz von Kindern und Jugendlichen). Die Mehrheit sieht diesbezüglich keinen Handlungsbedarf und verweist auf die laufenden Arbeiten des Bundesrates, der der die im nationalen Programm „Jugend und Medien" (2011-2015) erfolgten Unterstützungsmassnahmen für Kantone und private Akteure im Bereich des erzieherischen Kinder- und Jugendmedienschutzes weiterführe und zudem angekündigt habe, die Koordinations- und Regulierungsaufgaben des Bundes zu verstärken. Eine Minderheit beantragt dem Rat, der Initiative Folge zu geben.
Die Kommission hat am 26./27. Mai 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann in Bern getagt.
Bern, 27. Mai 2016 Parlamentsdienste