Die Kommission hat mehrheitlich beschlossen, den Bundesrat in seinen Bestrebungen um den Landessprachenunterricht in der Primarschule, die er in Absprache mit der EDK vornehmen wird, zu unterstützen. Zudem beantragt die WBK-N beantragt mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Nationalrat, eine abgeänderte Motion zur Aufhebung des Sachkundenachweises für Wiederholungshundehalter anzunehmen.

​Die WBK-NR hält an den Zielen ihrer eigenen Kommissionsinitiative 14.459 Erlernen einer zweiten Landessprache ab der Primarschule fest. Sie verzichtet aber mit 18 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltung darauf, das Anliegen im Rahmen des Geschäfts weiterzuverfolgen. Eine Mehrheit ist der Meinung, dass das Unterrichten einer zweiten Landessprache ab der Primaschule nach wie vor ein Anliegen im nationalen Interesse bleibt. Sie erachtet es aber nicht als sinnvoll, neben den bundesrätlichen Vorschlägen zur Harmonisierung des Sprachenunterrichts in der obligatorischen Schule, die dem ursprünglichen Willen der Kommission entsprechen, parallel ein Verfahren auf parlamentarischer Ebene weiterzuführen.

 

Aufhebung des Sachkundenachweises für Wiederholungshundehalter

Seit 2008 müssen Hundehalterinnen und Hundehalter in der Schweiz eine obligatorische theoretische und praktische Ausbildung mit Sachkundenachweis (SKN) absolvieren. Vor dem Hintergrund einer kürzlich im Auftrag des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) erfolgten Evaluation dieser Hundekurse beschloss der Ständerat im Sommer zuhanden der grossen Kammer, das Obligatorium aufzuheben (16.3227 s Mo. Ständerat (Noser). Aufhebung des Obligatoriums für Hundekurse). Die zuständige nationalrätliche Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur hat nun beschlossen, die Motion abzuändern und dem Nationalrat eine Anpassung der Tierschutzverordnung zu beantragen.

Die Kommission hat auf der Grundlage einer Expertenanhörung eine breite Diskussion geführt entlang grundsätzlicher Fragen zum Vollzug der aktuellen Tierschutzverordnung in den Kantonen und Gemeinden, zu Nutzen und Qualität der Hundekurse sowie zur Unterscheidung zwischen Neuhundehaltern und Wiederholungshundehaltern. Die Kommissionsmehrheit machte geltend, dass die Hundekurse grundsätzlich in der Bevölkerung breit akzeptiert seien. Sie räumte aber zugleich ein, dass eine pragmatische Revision der aktuellen Tierschutzverordnung vonnöten sei, um die Mängel der heutigen Regelungen zu beheben. Namentlich sollen Hundehalterinnen und Hundehalter, die nicht zum ersten Mal einen Hund erwerben, weder den theoretischen Teil des obligatorischen Sachkundenachweises absolvieren müssen (gemäss heutiger Praxis), noch den praktischen. Die Kommission hat den Änderungsantrag mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung gegenüber dem Antrag angenommen, dem Ständerat zu folgen und das Hundekursobligatorium abzuschaffen. Eine Minderheit stellt den Nutzen eines solchen Obligatoriums grundsätzlich in Frage und beantragt, die Motion des Ständerats anzunehmen. Die Motion geht im Herbst in den Rat.

 

Petition 16.2004 Glyphosat verbieten – jetzt!

Die Kommission hat ferner die Petition 16.2004 vorberaten, welche den Einsatz von Glyphosat in der Landwirtschaft verbieten möchte und fordert, für sämtliche chemisch-synthetischen Pestizide ein Ausstiegsszenario zu erstellen. Die Kommission hat mit Stichentscheid des Präsidenten (11 zu 11 Stimmen) den Antrag abgelehnt, die Behandlung dieser Petition zu sistieren, bis die Ergebnisse der «Studie über die Auswirkungen von Glyphosat in der Schweiz» vorliegen, um welche der Bundesrat im vom Nationalrat in der letzten Session angenommenen Postulat 15.4084 ersucht wird. Die Kommissionsmehrheit ist der Auffassung, dass es gemäss derzeitigen Erkenntnissen keine wissenschaftlichen Gründe gibt, die ein Verbot des Einsatzes von Glyphosat im Allgemeinen rechtfertigen, und erst recht nicht in der Landwirtschaft. Aus diesem Grund hat die Kommission mit 15 zu 7 Stimmen beschlossen, der Petition keine Folge zu geben.

 

Die Kommission hat am 1./2. September 2016 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.