Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat mehr als 80 Änderungsanträge zum Bundesgesetz über genetische Untersuchungen beim Menschen beraten. Sie schliesst sich mehrheitlich der Vorlage des Bundesrates an und nimmt diese in der Gesamtabstimmung einstimmig an.

​Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat die Gesamtrevision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (17.048) im Detail beraten. Mit dem neuen Gesetz sollen die Rechtsvorschriften an den technischen Fortschritt und die neuen kommerziellen Angebote bei genetischen Untersuchungen angepasst werden, um so die Lücken im geltenden Gesetz zu schliessen.

Die Kommission hat sich in erster Linie mit der Unterscheidung zwischen medizinischen und «nichtmedizinischen» Genanalysen sowie mit den auf diese Bereiche anwendbaren Mindestanforderungen befasst. Die genetischen Untersuchungen, die nicht sensible Eigenschaften betreffen, sollen den Kundinnen und Kunden direkt angeboten werden dürfen (direct to consumer). Im Mittelpunkt der Diskussionen standen hier insbesondere die für die verschiedenen Arten von Tests geltenden Bedingungen.

Ebenfalls thematisiert wurden Genanalysen im Rahmen von Versicherungsverhältnissen. In diesem Zusammenhang beantragt die Kommission mit 14 zu 6 Stimmen und in Abweichung vom Entwurf des Bundesrates, das Verbot aufzuheben, für Lebensversicherungen bis höchstens 400 000 Franken und für freiwillige Invaliditätsversicherungen mit einer Jahresrente bis höchstens 40 000 Franken bereits vorliegende Ergebnisse präsymptomatischer genetischer Untersuchungen zu verlangen oder einzusehen.

Ausserdem beantragt die Kommission mit 12 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen, im Gesetz zu verankern, dass Ärztinnen und Ärzte sowie Laboratorien genetische Untersuchungen nur dann einem Labor im Ausland übertragen dürfen, wenn die von der Untersuchung betroffene Person schriftlich dazu eingewilligt hat.

Die Kommission hat sich ferner intensiv mit dem Vorschlag des Bundesrates auseinandergesetzt, wonach pränatale Untersuchungen durchgeführt werden dürfen, um abzuklären, ob sich das Nabelschnurblut des Embryos oder des Fötus nach der Geburt aufgrund seiner Gewebemerkmale zur Übertragung auf einen kranken Elternteil oder ein krankes Geschwister eignet. Der Kommission war es ein wichtiges Anliegen, dass die Gesetzgebung Schwangerschaftsabbrüche aufgrund von Gewebemerkmalen verhindert. Sie ist mit 12 zu 11 Stimmen der Meinung, dass der Entwurf des Bundesrats diesem Anliegen ausreichend Rechnung trägt.

Der Nationalrat wird über mehrere Minderheitsanträge zu befinden haben, die sich insbesondere mit genetischen Untersuchungen bei Arbeitsverhältnissen sowie mit der Publikumswerbung für genetische Untersuchungen und für die Erstellung von DNA-Profilen befassen.

Die Kommission hält schliesslich fest, dass sie sich eine gesetzliche Grundlage wünscht, die mit den künftigen technischen und technologischen Entwicklungen ebenso Schritt hält wie mit den kommerziellen Angeboten, die in naher oder ferner Zukunft auf dem Markt auftauchen könnten. Sie beantragt ihrem Rat einstimmig, den geänderten Entwurf anzunehmen.

17.313 s Kt. SO. Verringerung von Lebensmittelverlusten

Die Kommission hat sich ferner mit der vom Kanton Solothurn eingereichten Standesinitiative 17.313 befasst, welche die Bundesversammlung auffordert, verbindliche Zielvorgaben zur Verringerung von Lebensmittelverlusten festzulegen sowie die zur Einhaltung dieser Zielvorgaben erforderlichen Massnahmen zu ergreifen. Die Kommission teilt die Ansicht, dass die Verschwendung von Lebensmitteln vermieden werden sollte. Sie hat von den freiwilligen Massnahmen Kenntnis genommen, die in letzter Zeit ergriffen wurden. In ihren Augen muss ein Gleichgewicht zwischen der Konsumentensicherheit und der Gefahr von Verschwendung gefunden werden.

Da sie die Initiativen der Unternehmen sowie Aufklärungskampagnen für zielführender hält, um Lebensmittelverluste zu verhindern, beantragt sie mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Initiative – entsprechend dem Ständerat – keine Folge zu geben. Die Minderheit ist hingegen der Ansicht, dass die angestrebten Ziele mit verbindlichen Vorgaben einfacher erreicht werden könnten.

Die Kommission hat am 1. und 2. Februar 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) in Bern getagt.