Mit der Vorlage will der Bundesrat das Gesetz um zwei neue Förderinstrumente ergänzen: Zum einen sollen diejenigen Kantone finanziell unterstützt werden, die ihrerseits die Subventionen für die familienergänzende Kinderbetreuung erhöhen und das Betreuungsangebot vergünstigen. Zum anderen würden Projekte finanziert, die auf eine bessere Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebotes auf die Bedürfnisse der Eltern abzielen. Für die beiden neuen Arten von Finanzhilfen sowie für den Vollzug sollen für fünf Jahre 100 Millionen Franken zur Verfügung gestellt werden.
Die Mehrheit der Kommission begrüsst die Vorlage und unterstreicht die Bedeutung der längerfristigen finanziellen Entlastung der Eltern. Es sei zu erwarten, dass durch die Vergünstigung der Betreuungsangebote die Erwerbstätigkeit der Eltern erhöht werde. Damit würden zudem den Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuererträge zufliessen. Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie weist darauf hin, dass es sich bei der familienergänzenden Kinderbetreuung um eine kantonale und kommunale Aufgabe handle. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Sparprogramme könne es sich der Bund nicht erlauben, in einem solchen Bereich die Kantone zu unterstützen.
Die neuen Förderinstrumente standen im Zentrum der Debatte. Für die finanzielle Unterstützung der Kantone sind insgesamt 82,5 Millionen Franken vorgesehen, wobei die Finanzhilfen nur während der ersten drei Jahre der Subventionserhöhung gewährt werden. Nach Überprüfung verschiedener Varianten hat die Kommission beschlossen, Bundesrat und Ständerat zu folgen und vorzuschlagen, dass die Finanzhilfen im ersten Jahr 65 Prozent, im zweiten Jahr 35 Prozent und im dritten Jahr 10 Prozent der Subventionserhöhung umfassen. Projekte zur besseren Abstimmung des familienergänzenden Betreuungsangebots sollen ihrerseits mit maximal 14,3 Millionen unterstützt werden, wobei der Bund dabei höchstens die Hälfte der Kosten für die jeweiligen Projekte tragen würde.
Eine Minderheit unterlag mit dem Antrag (12 zu 11 Stimmen), die Gesamtsumme der Finanzhilfen von 96,8 auf 50 Millionen zu reduzieren.
Eine weitere Minderheit möchte, dass bei jedem Gesuch um Finanzhilfen für die Erhöhung der Subventionen sowie für die Unterstützung von Projekten begründet werden müsse, was unternommen wurde, um andere Mittel zu beschaffen. Die Kommission hat diesen Antrag mit 13 zu 11 Stimmen abgelehnt.
Das Geschäft wird voraussichtlich in der Sondersession im Nationalrat behandelt.
15.420 n Pa.Iv. Fraktion BD. Anstossfinanzierung für Tagesschulen zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf mit Unterstützungsfokus auf regional angepasste Modelle inklusive Ferienlösungen
Die Kommission hat zum zweiten Mal eine Initiative der BDP vorgeprüft, die eine Anstossfinanzierung für Tagesschulen verlangt. Sie weicht von ihrem Beschluss aus dem Jahr 2015 ab und beantragt mit 11 zu 8 Stimmen dem Rat, der Initiative keine Folge zu geben. Die Mehrheit ist der Ansicht, dass sich der Bund mit dem 2003 eingeführten und bis 2019 laufenden Impulsprogramm bereits stark für die Schaffung von familienergänzenden Betreuungsplätzen engagiert habe. Sie sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Eine Minderheit beantragt, der pa. Iv. Folge zu geben.
Änderung des Gentechnikgesetzes (16.056 n) – Differenzen
Nachdem beide Räte die Änderung des Gentechnikgesetzes behandelt hatten, befasste sich die WBK-NR mit den drei verbliebenen Differenzen.
In der Forschung dürfen aktuell keine gentechnisch veränderten Organismen (GVO) im Versuch freigesetzt werden, wenn sie gentechnisch eingebrachte Resistenzgene enthalten. Die Kommission hält mit 15 zu 6 Stimmen an ihrem Antrag fest, dieses Verbot weiterhin beizubehalten. Die Mehrheit ist Ansicht, dass die möglichen Umweltrisiken bei solchen Versuchen zu unklar sind. Ausserdem argumentiert sie, dass die Forschungsresultate nicht umgesetzt werden können, da der Einsatz von GVO in der Landwirtschaft untersagt bleibt. Eine Minderheit beantragt hingegen, wie bereits der Ständerat, eine Streichung dieses Artikels, da sie die Grundlagenforschung auf diesem Gebiet vereinfachen möchte.
Bei den zwei weiteren Differenzen hingegen kommt die Mehrheit der Kommission dem Ständerat entgegen: Zum einen beantragt sie mit 13 zu 10 Stimmen, einer Regelung zur Einführung eines Umweltmonitorings über mögliche Auswirkungen von GVO zuzustimmen. Sie erachtet es als wichtig, dass mögliche ungewollte Verunreinigungen durch gentechnisch veränderte Organismen, beispielsweise im Zusammenhang mit dem Transport, beobachtet werden können. Eine Minderheit beantragt, am Beschluss des Nationalrats festzuhalten und die Bestimmungen zu streichen. Dies, da sie angesichts der von beiden Räten abgelehnten Koexistenz von GVO und nicht-GVO keine Notwendigkeit für ein Umweltmonitoring sieht.
Zum anderen beantragt die Kommission mit 12 zu 11 Stimmen, eine Konkretisierung der Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gentechnikgesetz anzunehmen. Die Kommissionsmehrheit möchte damit erreichen, dass Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen das Gesetz klarer geregelt werden. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die bisherigen Strafbestimmungen ausreichen und beantragt deshalb, am ursprünglichen Antrag festzuhalten und auf den entsprechenden Artikel zu verzichten.
Das Geschäft wird voraussichtlich während der Sondersession im Mai im Nationalrat behandelt.
Standesinitiative des Kantons Bern zur Verlängerung des Gentechnikmoratoriums
Die Kommission hat zudem eine Standesinitiative des Kantons Bern (16.303 s Kt.Iv. BE. Verlängerung des Gentechmoratoriums) vorgeprüft, welcheeine Verlängerung des Gentechnikmoratoriums bis Ende 2021 verlangt. Da das Anliegen bereits in der Vorlage 16.056 n Gentechnikgesetz. Änderung enthalten ist und beide Räte einer solchen Verlängerung des Moratoriums zugestimmt haben, ist die Kommission der Ansicht, dass das Begehren des Kantons Bern bereits erfüllt ist. Sie beantragt deshalb einstimmig, der Initiative keine Folge zu geben.
Petition der Jugendsession «Bahn frei für die Zukunft»
Eine Petition der Jugendsession 2016 (16.2017 n Bahn frei für die Zukunft) fordert vom Bund eine Grundsatznorm, welche swissuniversitiesdamit beauftragt, die Unterrichtszeiten auf Tertiärstufe so anzupassen, dass der Pendelverkehr zu Stosszeiten entlastet wird.
Die Kommission empfindet grundsätzlich Sympathie für dieses Anliegen, verweist aber darauf, dass die Gestaltung der Vorlesungszeiten nicht in ihrer Kompetenz liegt. Sie hat deshalb beschlossen, ihre Unterstützung für das Anliegen an swissuniversities zur Sensibilisierung weiterzuleiten. In diesem Zusammenhang beantragt sie ihrem Rat mit 18 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der Petition keine Folge zu geben.
Anhörung zum Stand und der Zukunft von Erasmus+
Die Schweiz kann sich im Programm Erasmus+ nur noch im Status eines Drittlandes beteiligen, da die Verhandlungen zu einer Vollassoziierung sistiert wurden. Daraufhin hat der Bundesrat eine Übergangslösung im Sinne der früheren indirekten Teilnahme verabschiedet, welche bis Ende 2017 gelten soll. Nun wurde bekannt, dass das Ziel einer Vollassoziierung an Erasmus+ für den Zeitraum von 2018-2020 nicht angestrebt wird. Angesichts dieser neusten Entwicklungen hat die Kommission beschlossen, im Rahmen einer Anhörung mit einigen betroffenen Kreisen eine Lagebeurteilung vorzunehmen. Hierzu wurden der zuständige Staatssekretär sowie Vertreterinnen und Vertreter von swissuniversities, des Verbands der Schweizer Studierendenschaften (VSS), der Schweizerischen Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), des Verbands Berufsbildung Schweiz (BCH) sowie der Agentur Movetia eingeladen. Dies geschah auch im Hinblick auf die angekündigte Botschaft des Bundesrates zur Förderung der internationalen Mobilität in der Bildung in den Jahren 2018-2020.
Die Kommission hat am 23./24. März 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein des Vizepräsidenten des Bundesrates Alain Berset in Bern getagt.