Nachdem das Parlament Ende 2016 die Revision des Berufsbildungsgesetzes (BBG) verabschiedet hat, hat sich die Kommission im Beisein von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann über die geplante Änderung der entsprechenden Verordnung konsultieren lassen.

​Gemäss des neuen Gesetzes werden Absolvierende von vorbereitenden Kursen auf eidgenössische Berufsprüfungen und eidgenössische höhere Fachprüfungen ab 2018 direkt vom Bund finanziell unterstützt (Subjektfinanzierung) und nicht mehr über eine Subventionierung der Kursanbieter (Objektfinanzierung). Der Bund kann für die Finanzierung der vorbereitenden Kurse jährlich bis zu 135 Millionen einsetzen.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) hat sich nun mit der Umsetzung befasst und sich über die Ergebnisse der Vernehmlassung zur entsprechenden Verordnung informieren lassen. Sie zeigte sich mit der Mehrheit der vorgesehenen Massnahmen zur Umsetzung des Gesetzes zufrieden, empfiehlt jedoch dem Bundesrat die Anpassung einiger Regelungen. Wie bereits ihre Schwesterkommission ist auch die WBK-N der Ansicht, dass die Frist zur Einreichung eines Gesuchs für Beiträge des SBFI mit 5 Jahren nach Absolvieren der Prüfung zu lange angesetzt ist. Sie schlägt vor, diese auf 2 Jahre zu verkürzen. Des Weiteren äusserte sich die Kommission sehr kritisch gegenüber der geplanten Umsetzung der Härtefallregelung für die Vorfinanzierung von Kursen: Das Kriterium, dass diese nur an Personen ausgerichtet werden soll, welche keine direkte Bundessteuern leisten müssen, hält sie für ungeeignet. Sie fordert deshalb den Bundesrat auf, eine angemessenere Regelung zu finden, die möglichst unbürokratisch und ohne das Einreichen eines Steuernachweises umgesetzt werden soll.

Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes

Die Kommission hat sich im Beisein von Bundesrätin Simonetta Sommaruga über den Stand der Arbeiten bei der geplanten Teilrevision des Urheberrechtsgesetzes (URG) informieren lassen. Gemäss Artikel 1 des URG regelt dieses insbesondere den Schutz der Urheber von Werken der Literatur und der Kunst, den Schutz der ausübenden Künstler sowie der Hersteller von Ton- und Tonbildträgern. Die Revision hat zum Ziel, das Urheberrecht zu modernisieren und insbesondere an die technologischen Entwicklungen der Digitalisierung anzupassen. Die Vorlage wurde Ende 2015 in die Vernehmlassung geschickt und war mit über 1‘200 eingegangenen Stellungnahmen auf ein aussergewöhnlich breites Interesse gestossen – insbesondere im Bildungs- und Kulturbereich.

Die Kommission nahm die Tätigkeiten der Arbeitsgruppe AGUR12 II zur Kenntnis, die nach der Auswertung der Vernehmlassung zum Ziel hatte, in den besonders umstrittenen Punkten einen neuen Konsens zu schaffen und damit eine grössere Akzeptanz der Vorlage zu erreichen. Dies war deshalb nötig, da die Stellungnahmen in der Vernehmlassung inhaltlich sehr weit auseinanderlagen und es sich zeigte, dass die Interessen der vom Gesetz betroffenen involvierten Akteure teilweise extrem unterschiedlich sind. Die WBK-N nahm davon Notiz, dass der Fokus der Vorlage auf der Bekämpfung der Internetpiraterie liegen wird. Die Künstler und Produzenten sollen ihre Rechte besser durchsetzen können, Konsumenten aber nicht kriminalisiert werden.

Die Kommission unterstützt das von der Departementsvorsteherin skizzierte weitere Vorgehen bis zur Verabschiedung der Botschaft.

Keine Zulassung der Eizellspende

Die Kommission hat zudem die Diskussion über die Zulassung der Eizellspende erneut aufgenommen. Sie hat eine Petition der Jugendsession vorberaten, die eine gesetzliche Grundlage für die Legalisierung der Eizellspende verlangt mit der Begründung, die Ungleichbehandlung von Männer und Frauen in Bezug auf die Keimzellspende sei aufzuheben. Die Kommission hat die Möglichkeit erwogen, den Bundesrat zu beauftragen, eine Regelung vorzulegen, welche die Eizellspende ermöglicht. Mit 11 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen hat die Kommission jedoch beschlossen, der Petition Legalisierung der Eizellspende (16.2019 n) keine Folge zu geben. Die Mehrheit der Kommission spricht sich gegen die Petition aus, da die Zulassung der Eizellspende unzählige zu klärende Fragen aufwerfen würde. Weiter ist sie die Meinung, dass es noch zu früh ist, im Bereich der Legalisierung der Eizellspende gesetzgeberisch tätig zu werden. Eine Minderheit der Kommission beantragt, der Petition Folge zu geben.

Die Kommission hat am 29./30. Juni 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein der Bundesrätin Simonetta Sommaruga des Bundesrates Johann N. Schneider-Ammann in Bern getagt.