Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte das befristete Impulsprogramm des Bundes zur Schaffung von neuen Betreuungsplätzen in der familienergänzenden Kinderbetreuung verlängern. Sie hat zu diesem Zweck mit 12 zu 10 Stimmen beschlossen, eine Kommissionsinitiative zu ergreifen (17.497 n).

​Auf der Grundlage des Bundesgesetzes über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung hat der Bund 2003 ein Impulsprogramm auf die Beine gestellt, mit welchem die Schaffung von Betreuungsplätzen namentlich in Kindertagesstätten, in Tagesschulen und im Bereich der Tagesfamilien unterstützt wurde. Das Programm läuft – nach zweimaliger Verlängerung – seit 14 Jahren und ist bis zum 31. Januar 2019 befristet; insgesamt wurden weit über 50'000 Betreuungsplätze mit Bundesgeldern eingerichtet. Die Einrichtungen erhalten die Finanzhilfen des Bundes für die Schaffung der neuen Plätze während maximal 3 Jahren.

Das Impulsprogramm zeichnet sich durch eine hohe Nachhaltigkeit aus: 94% der vom Bund unterstützten Einrichtungen für die schulergänzende Betreuung und 96% der Kindertagesstätten existieren noch. Die Mehrheit der Kommission hält fest, dass die Gelder ihren Zweck als effektive Starthilfen für die unterstützten Einrichtungen erfüllten. Angesichts des weiterhin bestehenden Bedarfs und vor dem Hintergrund des Erfolgs des Programms ist die Mehrheit davon überzeugt, dass die Finanzhilfen auch über den 31. Januar 2019 hinaus zu sprechen seien. Damit könne der Bund einen wesentlichen Beitrag zur Unterstützung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf leisten.

Eine Minderheit ist der Ansicht, dass es keiner weiteren Verlängerung des Programms bedürfe. Der Bund habe sich bereits zur Genüge für die Schaffung von Betreuungsplätzen eingesetzt, was zudem eine Aufgabe sei, die in erster Linie den Kantonen und Gemeinden obliege.

Anhörung zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative15.499 n Buttet

Die Kommission hat die Arbeiten zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 15.499 n Pa.Iv. Buttet. Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtet wurden an die Hand genommen. Um die zentralen Fragen namentlich zu den Produktionsmethoden von Halalfleisch, zu den allfälligen Deklarationspflichten und zur Festlegung der Fleischpreise hat sie eine Anhörung mit folgenden Organisationen durchgeführt: mit dem Schweizer Fleisch-Fachverband (SFF), dem Schweizer Tierschutz (STS), der Fédération romande des consommateurs (FRC), der Föderation Islamischer Dachorganisationen Schweiz (FIDS), dem Schweizerischen Israelitischen Gemeindebund (SIG), Vereinigung der Schweizer Kantonstierärztinnen und Kantonstierärzte (VSKT) sowie mit dem Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS). Die Kommission sieht vor, im kommenden Frühjahr verschiedene Optionen der Umsetzung zu prüfen.

Berufsweltmeisterschaft (WorldSkills)

Die Kommission möchte den Bundesrat damit beauftragen, eine Kandidatur zur Durchführung der Berufsweltmeisterschaft 2023 zu erarbeiten. Den Beschluss hat sie mit 21 zu 1 Stimme bei 2 Enthaltungen gefasst und hat dazu eine Kommissionsmotion eingereicht. Eine Minderheit beantragt, die Motion aus finanziellen Gründen abzulehnen (17.3975 n Mo. WBK-NR: Austragungsort WorldSkills in der Schweiz).

Digitalisierung

Die Kommission hat sich erneut mit dem Thema Digitalisierung befasst. Sie unterhielt sich mit dem Vorsteher des WBF über den finanziellen Bedarf, der in diesem Zusammenhang in den Bereichen Bildung und Forschung besteht. Ein Grossteil des künftigen Bedarfs ist in den Krediten enthalten, die zur Finanzierung des BFI-Bereichs für den Zeitraum 2017–2020 gesprochen wurden. Eine Kürzung des Budgets und der in der Finanzplanung vorgesehenen Mittel könnte sich allerdings negativ auswirken.
Ebenfalls im Rahmen ihrer Zuständigkeiten für den Bereich Digitalisierung hat die Kommission einen Mitbericht zur Totalrevision des Datenschutzgesetzes (17.059 n) zuhanden der hierfür zuständigen Kommission verfasst.

Die Kommission hat am 09./10. November 2017 unter dem Vorsitz von Nationalrat Felix Müri (SVP, LU) und teilweise im Beisein des Bundesrates Johann N. Schneider-Ammann in Bern getagt.