Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-NR) hat mit 13 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, auf die Vorlage 17.047 s Gleichstellungsgesetz. Änderung einzutreten. Damit spricht sich die Mehrheit im Grundsatz dafür aus, Massnahmen zur Erreichung der Lohngleichheit zwischen Mann und Frau zu ergreifen. Nach der Sommerpause wird die Kommission die Detailberatung aufnehmen.

​Die vom Ständerat verabschiedete Vorlage sieht vor, Unternehmen mit 100 oder mehr Angestellten zu verpflichten, alle vier Jahre eine Lohngleichheitsanalyse durchzuführen und diese durch eine unabhängige Stelle überprüfen zu lassen. Der Bundesrat schlägt demgegenüber eine Untergrenze von 50 Angestellten vor. Der Ständerat beschloss ebenso, den öffentlichen Sektor vermehrt in die Pflicht zu nehmen: Arbeitgeber des öffentlichen Sektors sollen verpflichtet werden, die Ergebnisse und Einzelheiten der Lohngleichheitsanalysen zu veröffentlichen. Schliesslich beschloss der Ständerat, das Gesetz spätestens neun Jahre nach dessen Inkrafttreten evaluieren zu lassen und auf zwölf Jahre zu befristen.

Die Kommission hat eine breite Diskussion über die Grundsätze der Vorlage geführt. Unter anderem wurde die Frage erörtert, inwiefern die bisher erfolgten freiwilligen Massnahmen zur Beseitigung der Lohndiskriminierung als gescheitert zu betrachten seien und welches die möglichen Folgen einer staatlichen Regulierung zur Durchsetzung der Lohngleichheit wären. Die Mehrheit anerkennt, dass der diskriminierende Anteil der Lohndifferenz in den letzten Jahren im Durchschnitt rückläufig ist. Sie ist jedoch der Ansicht, dass der Prozess zur Beseitigung der Lohndiskriminierung zu langsam voranschreitet. Es sei deshalb angebracht, staatliche Massnahmen zu ergreifen. Wie genau die Vorlage auszugestalten sei, werde an der nächsten Sitzung im Rahmen der Detailberatung zu verhandeln sein.

Eine Minderheit beantragt, nicht auf die Vorlage einzutreten. Sie verweist auf die Erfolge der freiwilligen Massnahmen und sieht in der Vorlage einen Angriff auf den liberalen Arbeitsmarkt.

17.309 s Kt.Iv. BE. Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung

Die Kommission beantragt ihrem Rat einstimmig, der vom Kanton Bern eingereichten Standesinitiative 17.309 («Ärztliche Weiterbildungsfinanzierung») keine Folge zu geben. Die Initiative verlangt, die Kantone dazu zu verpflichten, ihren Spitälern pro Jahr und Ärztin oder Arzt in Weiterbildung pauschal 15 000 Franken auszurichten. Um die Kosten für die ärztliche Weiterbildung unter allen Kantonen aufzuteilen, soll zudem ein Ausgleichsmechanismus eingeführt werden.

Die Kommission hält fest, dass der interkantonalen Vereinbarung über die ärztliche Weiterbildung, für deren Inkrafttreten es der Zustimmung von 18 Kantonen bedarf,
aktuell bereits 14 Kantone beigetreten sind. Sie erachtet ein Eingreifen auf Bundesebene angesichts der Zuständigkeit der Kantone nicht für gerechtfertigt. Sie begrüsst die kantonalen Harmonisierungsbemühungen und die Solidarität unter den Kantonen.

Zwischenbericht zur Kulturbotschaft 2016–2020

Der Bundesrat legte in der Kulturbotschaft 2016–2020 die strategische Stossrichtung der Kulturpolitik des Bundes für die betreffende Förderperiode fest. Zur Legislaturmitte wurde die Kommission über die Umsetzung dieser Botschaft informiert und darüber orientiert, wie die Verwaltung die 17 vom Bundesrat neu vorgesehenen Massnahmen derzeit verwirklicht. Die Kulturförderung ist bekanntlich auf die drei Handlungsachsen «kulturelle Teilhabe», «gesellschaftlicher Zusammenhalt» sowie «Kreation und Innovation» ausgerichtet.

Die Kommission hat Kenntnis genommen vom Stand der Umsetzung der verschiedenen Massnahmen und von den jüngsten Entwicklungen namentlich in Bezug auf die Beiträge an Museen, den Landessprachenunterricht in der Schule, die Förderung der Kulturproduktion und die Intensivierung des Nationalen Kulturdialogs in Zusammenarbeit mit den Kantonen. Sie zeigte sich zufrieden mit den Fortschritten und der Konkretisierung der festgelegten Ziele.

Höhere Fachschulen: Anerkennung von Bildungsgängen und Abschlüssen

Die Kommission hat im Mai eine Motion eingereicht, mit welcher die höheren Fachschulen in der «Bildungslandschaft Schweiz» neu positioniert werden sollen (siehe Medienmitteilung der WBK-N vom 25. Mai 2018, Motion 18.3392 n Mo. WBK-NR. Höhere Fachschulen: Profil stärken, Qualität sichern, Attraktivität steigern). Da der Ständerat in der Sommersession eine ähnlich lautende Motion verabschiedet hat (18.3240 s Mo. Ständerat (Fetz). Höhere Fachschulen stärken), musste sich die Kommission nochmals über das Geschäft beugen. Sie hat ohne Gegenantrag beschlossen, die Behandlung zu sistieren und die Antwort des Bundesrates zur eigenen Motion der WBK-N abzuwarten.

Die Kommission besuchte den Campus der Eidgenössischen Technischen Hochschule Lausanne (ETHL) und wurde dabei über verschiedene Projekte orientiert, namentlich über die Venice Time Machine und Projekte in den Bereichen Neuroprothetik, digitale Bildung und digitales Vertrauen. In diesem Zusammenhang konnte sie sich auch mit dem Präsidenten der ETHL Martin Vetterli austauschen.
Die Besichtigung des Krebsforschungszentrums ISREC stand ebenfalls auf dem Programm. Diese private Stiftung, die vom Bund als gemeinnützige Organisation anerkannt ist, finanziert Projekte in ihrem Bereich in Zusammenarbeit mit dem Waadtländer Universitätsspital CHUV, der ETHL und der Universität Lausanne.

Die Kommission hat am 28. und 29. Juni 2018 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Alain Berset, Vorsteher des EDI, und von Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Lausanne getagt.