Die WBK-N hat an ihrer Sitzung vom 7. November 2019 der parlamentarischen Initiative 19.463 von Laurent Wehrli (FDP, VD) mit 10 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung Folge gegeben. Die parlamentarische Initiative möchte ein Programm zu Jugend und Ernährung nach dem Vorbild der Programme zu «Jugend und Sport» (J+S) und «Jugend und Musik» (J+M) ausarbeiten und umsetzen. Das Programm soll Jugendlichen Kenntnisse vermitteln, wie sie sich gesund ernähren und damit direkt zur Gesundheitsförderung beitragen.

​Die parlamentarische Initiative zielt insbesondere auf die Koordination bestehender Massnahmen des öffentlichen Sektors im Bereich Ernährung und Jugend mit betroffenen privaten Unternehmen sowie weiteren Akteuren ab. Das Programm soll regionale und umweltfreundliche Produkte fördern und so zur Nachhaltigkeit beitragen.

Der Kommission ist die Gesundheitsförderung von Jugendlichen ein grosses Anliegen und sie erkennt Handlungsbedarf. Sie möchte deshalb eine Gesetzesgrundlage zur Bildung in Ernährungsfragen, wie sie für die Programme J+S sowie J+M bereits besteht, prüfen. In welcher Form die Initiative allenfalls umzusetzen und wie das angestrebte Programm zu finanzieren sei, gelte es in einer zweiten Phase genauer zu untersuchen. Dabei sei freilich die Schulhoheit der Kantone zu beachten. Teile der Kommission gaben zu bedenken, dass eine Regelung auf Bundesebene unnötig sei und lehnten das Anliegen ab. Die parlamentarische Initiative wird an die WBK-S zur Zustimmung überwiesen.

Integrationskosten: Ablehnung der Standesinitiative 19.303 des Kantons Thurgau

Die WBK-N hat mit 11 zu 8 Stimmen beschlossen, dem Nationalrat zu beantragen, der Standesinitiative des Kantons Thurgau keine Folge zu geben. Die Initiative fordert eine Änderung der Bundesverfassung, mit der die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts relativiert würde, sodass die Kosten, die Fremdsprachige durch mangelnde Integrationsbemühungen verursachen, ebendiesen auferlegt werden können.

Mit Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2017 war Paragraf 39 des Thurgauer Volksschulgesetzes für verfassungswidrig erklärt worden. Damit wurde die bis dahin übliche Vorgehensweise des Kantons aufgehoben, den Eltern anzudrohen, ihnen die Kosten für einen notwendigen Deutschunterricht in Rechnung zu stellen, sollten die Deutschkenntnisse ihrer Kinder nicht ausreichen, um dem Unterricht zu folgen. Die Standesinitiative zielt demzufolge auf Artikel 19 und 62 Abs. 2 der Bundesverfassung, die besagen, dass der Anspruch auf ausreichenden und unentgeltlichen Grundschulunterricht, für den die Kantone zuständig sind, zu gewährleisten ist. Nach intensiv geführter Diskussion folgt die WBK-N dem Votum des Ständerates, der am 24. September – ohne Gegenantrag –beschlossen hatte, der Initiative nicht Folge zu geben.

Wie auch die WBK-S erachtet die WBK-N die Unentgeltlichkeit des Volksschulunterrichts als ein hohes Gut. Die Mehrheit der Kommission lehnt deshalb eine Verfassungsänderung entschieden ab. Für eine solche sei auch das Anfallen von Kosten für einen Deutschunterricht kein hinreichender Grund. Es müsse vielmehr anerkannt werden, dass die Grundschule und deren Unentgeltlichkeit eine entscheidende Klammer für die Gesellschaft sei. Im Übrigen verweist die Mehrheit auf die kürzlich überwiesene Motion Eymann (18.3834), die vorsieht, eine Einführung des Basler Modells der frühen Sprachförderung zu prüfen.

Eine Minderheit beantragt, der Standesinitiative Folge zu geben. Sie erachtet es in einer ersten Phase als prüfenswert, an die Erfahrungen des Kantons Thurgau mit dem von ihm bis zum Urteil des Bundesgerichts vom 7. Dezember 2019 praktizierten Vorgehen anzuknüpfen.

Weitere Geschäfte

Die Kommission hat sich von Beth Krasna, Präsidentin a.i. des ETH-Rats, über die geplante Zusammenlegung der Forschungsanstalten Eawag und WSL informieren lassen. Sie nahm nach einem kritischen und konstruktiven Austausch zur Kenntnis, welche Ziele an diese Zusammenlegung geknüpft sind, wie der bisherige Prozess verlief und wie die nächsten Schritte auf dem Weg zu einer allfälligen Umsetzung der geplanten Strukturänderung aussehen.

Die Kommission hat es zudem mit 11 zu 10 Stimmen bei einer Enthaltung abgelehnt, ein Kommissionspostulat einzureichen, welches den Bundesrat beauftragt hätte, einen Aktionsplan für berufliche Eingliederungsmassnahmen für die Generation 50 plus aufzustellen.

Das traktandierte Geschäft 15.499 (Parlamentarische Initiative Buttet. Einfuhr von Halalfleisch von Tieren, die ohne Betäubung geschlachtete werden) wurde aus zeitlichen Gründen verschoben.

Die Kommission hat am 7. November 2019 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach (CVP, FR) in Bern getagt.