Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte Transparenz schaffen bei der Lohngleichheitsanalyse. Unternehmen, die zur Durchführung einer Analyse verpflichtet sind, sollen die Ergebnisse dem Bund übermitteln. Die Kommission hat zu diesem Zweck eine Initiative zur Präzisierung des Gleichstellungsgesetzes ergriffen.

Die WBK-N hat sich mit drei parlamentarischen Initiativen und einer Standesinitiative zum Thema Lohngleichheit zwischen Frau und Mann befasst. Nach einer intensiven Debatte ist die Mehrheit zum Schluss gekommen, die Initiativen nicht zu unterstützen. Mit 13 zu 12 Stimmen hat sie hingegen beschlossen, eine eigene Kommissionsinitiative zu ergreifen, die die Arbeitgeber dazu verpflichten würde, das Ergebnis der Lohngleichheitsanalyse dem Bund zu übermitteln. Dies würde es erlauben, in Kenntnis der Resultate der Analysen allenfalls Anpassungen am Gesetz vorzunehmen (20.400 n).

Die Initiative des Kantons Waadt verlangt, den Kantonen zusätzliche Kompetenzen zur Realisierung der Gleichheit von Mann und Frau am Arbeitsplatz und insbesondere der Lohngleichheit zu übertragen (18.323, abgelehnt mit 15 zu 9 Stimmen). Die drei parlamentarischen Initiativen verlangen eine Verschärfung des Instruments der Lohngleichheitsanalyse: Zum einen sollen Unternehmen ab 50 Arbeitnehmenden (und nicht erst ab 100) zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse verpflichtet werden (19.453, abgelehnt mit 14 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung), zum anderen soll eine schwarze Liste eingeführt werden für diejenigen Unternehmen, die die Lohngleichheit nicht einhalten (19.452, abgelehnt mit 15 zu 10 Stimmen), und schliesslich sollen Sanktionen eingeführt werden für den Fall einer wiederholten Nichteinhaltung der Lohngleichheit (19.444, abgelehnt mit 15 zu 8 Stimmen).

Die Kommission hat die drei parlamentarischen Initiativen vor dem Hintergrund der Ende 2018 verabschiedeten Änderung des Gleichstellungsgesetzes diskutiert. National- und Ständerat hatten beschlossen, Unternehmen mit 100 oder mehr Arbeitnehmenden zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse zu verpflichten (siehe 17.047 s Gleichstellungsgesetz. Änderung). Das Gesetz tritt per 1. Juli 2020 in Kraft; die ersten betriebsinternen Analysen müssen bis Ende Juni 2021 durchgeführt werden. Für Unternehmen, die das Lohngleichheitsgebot nicht einhalten, sieht das Gesetz weder eine öffentlich einsehbare Liste noch Sanktionen vor. In diesen Punkten sehen die Initiativen Handlungsbedarf. Die Mehrheit der Kommission möchte jedoch weder den Grenzwert der Unternehmensgrösse senken, noch eine schwarze Liste oder Sanktionen einführen und brachte dazu verschiedene Argumente vor: Sie verweist in erster Linie auf die Rechtssicherheit, die mit der Umsetzung der Initiativen untergraben würde. Die Bestimmungen eines Gesetzes zu ändern, bevor diese in Kraft getreten seien, gelte es grundsätzlich zu vermeiden. Ausserdem ist die Mehrheit skeptisch gegenüber dem Instrument der Sanktion und der schwarzen Liste, nicht zuletzt deshalb, weil dazu mehrheitlich ablehnende Rückmeldungen aus der Vernehmlassung kamen. Zur Standesinitiative machte die Mehrheit in Anlehnung an die Beschlüsse von National- und Ständerat zur Kantonsinitiative 18.313 s Kt.Iv. GE. Befähigung der Kantone zur Umsetzung der Gleichstellung von Mann und Frau geltend, dass es den Kantonen überlassen sei, den bereits heute existierenden Handlungsspielraum zu nutzen und in ihren Kompetenzbereichen aktiv zu werden.

Verschiedene Minderheiten beantragen, den Initiativen Folge zu leisten. Gemeinsam ist den Minderheiten die Ansicht, dass das Instrument der Lohngleichheitsanalyse insgesamt zu wenig griffig sei.

WBK-N sucht neuen Weg zur Einführung einer Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates hat die Ergebnisse der Vernehmlassung, die sie über ihren Vorentwurf zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 15.499 durchgeführt hatte, zur Kenntnis genommen. Ziel der Vorlage ist es, eine Deklarationspflicht für Koscher- und Halalfleisch, das innerhalb der für die jüdische und die islamische Gemeinschaft vorgesehenen Teilzollkontingente importiert wird, einzuführen. Angesichts der zahlreichen ablehnenden und kritischen Stellungnahmen aus den Kantonen und von betroffenen nationalen Organisationen prüfte die Kommission die darin formulierten Alternativvorschläge zur Umsetzung der Initiative eingehend (der Ergebnisbericht sowie die Stellungnahmen sind auf der Website der Kommission sowie auf dem Portal der Schweizer Regierung abrufbar).

Der aus der Vernehmlassung hervorgehende Hauptkritikpunkt besteht darin, dass die vorgeschlagene Deklarationspflicht nicht zur gewünschten Information der Konsumentinnen und Konsumenten führen würde. Bei fehlender Angabe «Halal» bzw. «Koscher» würde die Erwartung geweckt, dass das Produkt tatsächlich kein Halal- bzw. Koscherfleisch enthalte, was aber nicht in jedem Fall den Tatsachen entspreche. Denn mit der von der Kommission vorgeschlagenen Gesetzesänderung würde Fleisch von nicht betäubten Schlachttieren bzw. nicht deklariertes Halal- und Koscherfleisch weiterhin über die konventionellen Kanäle parallel eingeführt werden können. Zudem darf Geflügel auch in der Schweiz ohne Betäubung rituell geschlachtet werden und müsste nicht als solches deklariert werden.

Im Rahmen der Würdigung der Vernehmlassungsergebnisse hielt die Kommission fest, dass ein Hauptanliegen der Initiative durch die von der Kommission verlangte Anpassung des Vollzugs der Schlachtviehverordnung bereits umgesetzt sei. Halal- und Koscherfleisch kann seit dem 1. April 2019 nur noch mit Knochen eingeführt werden. Dadurch habe die Konkurrenz zwischen Importen über die erwähnten Teilzollkontingente und jenen über die konventionellen Kanäle beseitigt werden können (siehe dazu den erläuternden Bericht der Kommission zur Vernehmlassungsvorlage).

Diesem Umstand Rechnung tragend schlägt die Kommissionsmehrheit im Bereich der Deklaration deshalb einen alternativen Weg zur Umsetzung der Initiative vor. Mit 10 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen und Stichentscheid des Präsidenten beschloss sie die Einreichung einer Kommissionsmotion (20.3005 n). Diese beauftragt den Bundesrat, das Lebensmittelrecht so anzupassen, dass die Angabe zur Schlachtmethode bei Fleisch verpflichtend wird, und zwar für die heimische Produktion ebenso wie für das Importfleisch. Damit würde die Entscheidungsgrundlage der Konsumentinnen und Konsumenten verbessert und die Deklaration würde unabhängig von der Religionsfrage erfolgen. Eine Minderheit lehnt die Motion ab. Eine umfassende Deklarationspflicht im Sinne der Angabe der Schlachtmethode erachtet sie als administrativ zu aufwändig.

Die Kommission beantragt entsprechend mit 13 zu 10 Stimmen die Abschreibung der Initiative Buttet.

19.065 Änderung des ETH-Gesetzes

Die Kommission hat die Beratung der Vorlage zur Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH) aufgenommen. Mit dem Revisionsvorschlag des Bundesrates werden die Vorgaben der Corporate-Governance-Politik und die Empfehlungen der Eidgenössischen Finanzkontrolle umgesetzt. Darüber hinaus werden damit die notwendigen rechtlichen Grundlagen für verschiedene Tätigkeitsfelder des ETH-Bereichs geschaffen, so u. a. für den Verkauf von erzeugter oder gekaufter überschüssiger Energie, den Sicherheitsdienst und die Videoüberwachung, aber auch für das Rentenalter der Professorinnen und Professoren.

Die Kommission hat sich im Rahmen einer Anhörung von zwei Personen aus der Eidgenössischen Finanzkontrolle sowie von Beth Krasna (Präsidentin ad interim des ETH-Rates), Astrid Epiney (Rektorin der Universität Freiburg und Mitglied des Vorstandes von Swissuniversities), Barbara Wenger Gmür (Präsidentin der ETH-Beschwerdekommission), Res Nyffenegger (Ombudsstelle des ETH-Rates) und Andreas Ladner (Professor am Institut de hautes études en administration publique [IDHEAP]) vertieft mit der Corporate Governance auseinandergesetzt.

Dabei ist die Kommission zum Schluss gelangt, dass es weiterer Abklärungen bedarf, weshalb sie an ihrer nächsten Sitzung Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Einrichtungen - Hochschulen und Forschungsanstalten - anhören wird.

Finanzielle Unterstützung für die Gosteli-Stiftung

Die Kommission anerkennt den wichtigen Beitrag der Gosteli-Stiftung zur Dokumentation der Schweizer Frauengeschichte und möchte die Stiftung als Gedächtnisort von nationaler Bedeutung erhalten. Sie möchte daher mit einer Kommissionsmotion (20.3006) den Unterhalt und die Weiterentwicklung des Gosteli-Archivs zur Geschichte der Frauenbewegung in der Schweiz auf der Grundlage von Art. 15 des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und der Innovation (FIFG) sicherstellen und diese Massnahmen in die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) 2021-2024 integrieren. Ein entsprechendes Gesuch nach Art. 15 FIFG wurde von der Gosteli-Stiftung bereits eingereicht und ist beim Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) hängig. Die Finanzierung der Stiftung ist mit dem derzeit verfügbaren Stiftungsvermögen nur noch bis 2021 gesichert.

Mit der Motion reagiert die Kommission auf den Bericht des Bundesrats über die Sicherung des Fortbestandes des Gosteli-Archivs, den sie an ihrer Sitzung zur Kenntnis nahm. Eine Minderheit der Kommission lehnt die Motion aus formalen Gründen ab, da sie zwar die Bedeutung des Gosteli-Archivs anerkennt, aber eine finanzielle Unterstützung durch den Bund als nicht angebracht betrachtet.

WBK-N spricht sich gegen einen Digitalisierungsfonds im Kulturbereich aus

Die Kommission hat die Motion 19.3649 von Ständerätin Savary mit 16 zu 9 Stimmen abgelehnt. Die Motion beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die für die Schaffung eines Fonds für Digitalisierungsprojekte rechtlich notwendigen Grundlagen vorzulegen. Der Fonds soll mit den eingenommenen 380 Millionen Franken aus der Anfang 2019 erfolgten Versteigerung der 5G-Frequenzen finanziert werden. Ein Teil davon soll für die Förderung digitaler Innovationen und Projekte im Bereich der audiovisuellen Produktion verwendet werden.

Die Kommissionsmehrheit verweist darauf, dass die Finanzierung eines solchen Fonds nicht nachhaltig gesichert wäre und betrachtet eine solche Finanzierung darüber hinaus als nicht zweckmässig. Die spezifische Finanzierung von Projekten im audiovisuellen Bereich werde im Rahmen der Behandlung der Kulturbotschaft 2021-2024 festgelegt. Eine Minderheit spricht sich für das Anliegen der Motion aus, da die Herausforderungen der Digitalisierung gerade im Kulturbereich nach neuen Lösungen und finanziellen Ressourcen verlangt.

Die Kommission hat am 23./24. Januar 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein des Bundesrates Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.