Die WBK-N hat die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2021-2024 (BFI-Botschaft, 20.028) beraten und zuhanden des Nationalrates verabschiedet. Die Kommission möchte in den nächsten vier Jahren 28,1461 Milliarden Franken in die Bildung, Forschung und Innovation investieren. Dies entspricht einer Erhöhung um 58,4 Millionen im Vergleich zum vom Ständerat beschlossenen Betrag.

Die WBK-N unterstützt alle Krediterhöhungen, die der Ständerat beschlossen hat. Folgende Anträge und Minderheiten wurden von der Kommission zusätzlich eingereicht:

Mit 15 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission eine Erhöhung des Verpflichtungskredits im Bereich der Berufsbildung um 20,4 Millionen auf 254,6 Millionen Franken (Bundesbeschluss 1). Damit sollen gezielt Anreize gesetzt werden, um private Investitionen in die berufsorientierte Weiterbildung zu fördern und zu ergänzen. Eine Minderheit spricht sich gegen diese Erhöhung aus.

Mit 17 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission, den Zahlungsrahmen im Bereich der Weiterbildung für die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone und die Organisationen der Weiterbildung um 6 Millionen auf 59,5 Millionen Franken zu erhöhen (BB 2). Die Kommission erachtet die Weiterbildung gerade auch in Zeiten von wirtschaftlichen Schwierigkeiten als essenziell, um Arbeitnehmende dynamisch und nachhaltig mit den für den Arbeitsmarkt notwendigen Kompetenzen auszustatten und Unternehmen so wettbewerbsfähig zu machen. Eine Minderheit spricht sich gegen diese Erhöhung aus. Eine weitere Minderheit beantragt, den Zahlungsrahmen für die Weiterbildung um 10 Millionen auf 63,5 Millionen Franken zu erhöhen.

Zwei Minderheiten beantragen, die Finanzierung von Beiträgen an die Kantone für Ausbildungsbeiträge um 40 beziehungsweise um 24,7 Millionen auf 140,3 respektive 125 Millionen Franken zu erhöhen (BB3). Die Erhöhung der Mittel für Stipendien soll die Chancengerechtigkeit im Bildungssystem stärken.

Mit 12 zu 11 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission die Erhöhung des Zahlungsrahmens für den ETH-Bereich um 15 Millionen auf 10825,7 Millionen Franken (BB 4). Mit den zusätzlichen Mitteln soll die Lehre und Forschung im Bereich der Nachhaltigkeit und speziell der Raumplanung intensiviert werden. Eine Minderheit spricht sich gegen diese Erhöhung aus.

Mit 13 zu 9 Stimmen bei 3 Enthaltungen beantragt die Kommission, den Verpflichtungskredit für projektgebundene Beiträge für Aufgaben von gesamtschweizerischer hochschulpolitischer Bedeutung um 5 Millionen auf 128,7 Millionen Franken zu erhöhen (BB 5). Hintergrund der Erhöhung bildet das Anliegen der Kommission, die anwendungsorientierte Forschung zu Nachhaltigkeitsthemen zu verstärken. Eine Minderheit spricht sich gegen diese Erhöhung aus. Eine weitere Minderheit möchte den Kredit um 12 Millionen auf 135,7 Millionen Franken erhöhen.

Die Kommission beantragt mit 18 zu 6 Stimmen eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung um 12 Millionen auf insgesamt 469 Millionen Franken (BB10) zugunsten des 3R Kompetenzzentrum Schweiz (3RCC). Die zusätzlichen Mittel für dessen Forschung sollen unter der Bedingung verwendet werden, dass die Partneruniversitäten des Kompetenzzentrums einen gleichhohen Betrag beisteuern.

Mit Stichentscheid des Präsidenten beantragt die Kommission zudem, dass die vom Ständerat beschlossenen zusätzlichen 28 Millionen Franken auf der Grundlage von Art. 15 FIFG nicht nur den Technologiekompetenzzentren zur Verfügung gestellt werden sollen, sondern allen Forschungseinrichtungen.

Mit 17 zu 7 Stimmen hat die Kommission ein Kommissionspostulat (20.3928) angenommen, das den Bundesrat beauftragt, dem Parlament eine Roadmap für eine Assoziierung an internationale Programme im Bereich der Zusammenarbeit und Mobilität vorzulegen, die auf Erasmus+ folgen werden.

Die Kommission hat ausserdem mit 20 Stimmen bei 2 Enthaltungen ein Kommissionspostulat (20.3927) angenommen, das den Bundesrat beauftragt darzulegen, über welche Kanäle und basierend auf welcher Gesetzesgrundlage er ab 2025 die bisher gesprochenen Bundesbeiträge an nationale Forschungseinrichtungen leisten wird. Dieses ist gleichlautend wie das bereits von ihrer Schwesterkommission eingereichte Postulat 20.3462 «Keine Streichung von Bundesbeiträgen an nationale Forschungseinrichtungen».

Covid-19-Gesetz

Der Bundeskanzler und die Verwaltung präsentierten der Kommission den Entwurf zum «Bundesgesetz über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid 19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)» (20.058). Die Kommission befasste sich daraufhin eingehend mit jenen Punkten des Entwurfs, welche den Kulturbereich betreffen. Sie begrüsst die vorgesehenen Massnahmen grundsätzlich, wünscht sich jedoch zwei Ergänzungen.

Mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung spricht sich die WBK-N dafür aus, den Höchstbetrag für Leistungsvereinbarungen zwischen dem Bundesamt für Kultur (BAK) mit einem oder mehreren Kantonen zur Unterstützung der Kulturunternehmen von 80 auf 100 Millionen Franken zu erhöhen. Die Kommission schlägt ausserdem mit 13 zu 10 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Schaffung eines neuen Artikels vor, um die finanzielle Unterstützung von – öffentlichen wie privaten – Institutionen der familienergänzenden Kinderbetreuung durch den Bund weiterhin zu ermöglichen.

Kommission möchte Betrieb der Fussball- und Eishockeyligen sicherstellen

Die Kommission verlangt vom Bundesrat eine rasche Lösung für die Sicherung des Betriebs der Fussball- und Eishockeyligen. Sie hat zu diesem Zweck mit 18 Stimmen bei 7 Enthaltungen eine Motion eingereicht (20.3929). Die Kommission hatte im Vorfeld Claudius Schäfer und Denis Vaucher angehört und sich kritisch mit den Positionen der Fussball- und Eishockeyprofiligen auseinandergesetzt.

Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Die Kommission beantragt mit 13 zu 11 Stimmen, der parlamentarischen Initiative von Nationalrätin Flavia Wasserfallen «Externe Beratung für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz» (19.441) Folge zu gegeben. Die Initiative verlangt, das Gleichstellungsgesetz dahingehend zu ergänzen, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen. Mit 14 zu 10 Stimmen beantragt die Kommission hingegen, der Standesinitiative des Kantons Genf «Für eine einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung» (19.317) keine Folge zu gegeben.

Volksinitiative zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz (19.083). Einstimmig (24 Stimmen) empfiehlt die Kommission die Volksinitiative zur Ablehnung. Das Tierwohl ist der Kommission ein grosses Anliegen, die Initiative geht ihr jedoch zu weit. Sie würde sich ihrer Ansicht nach negativ auf die Gesundheit und Wirtschaft sowie auf den Forschungsplatz Schweiz auswirken. Die Eintretensdebatte drehte sich um die Abwägungen zwischen dem gesellschaftlichen Nutzen von Tierversuchen und der Belastung für die Tiere. Der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn der Versuche und Alternativen für die Forschung wurden ebenfalls kritisch diskutiert. Die Kommission hat es mit 15 zu 9 Stimmen abgelehnt, einen direkten Gegenentwurf zur Volksinitiative zu verabschieden. Mit 13 zu 10 Stimmen bei 1 Enthaltung verwarf sie ausserdem eine Kommissionsinitiative zur Ausarbeitung eines indirekten Gegenvorschlags. Die Anträge sollten unter anderem einen verbindlichen Ausstiegsplan aus der tierversuchsbasierten Forschung beinhalten.

EHB-Gesetz

Weiter hat die WBK-N die Detailberatung des EHB-Gesetzes (19.070) geführt und beantragt einstimmig Zustimmung zum Beschluss des Ständerates. Nachdem die Kommission an ihrer letzten Sitzung einstimmig auf die Vorlage eingetreten war, zeigte sich auch in der Detailberatung die grosse Zustimmung zum Entwurf des Bundesrates und den Anpassungen des Ständerates.

Lehrstellensituation

Gemeinsam mit einer Vertretung der EDK und des SBFI hat die Kommission die Lehrstellensituation diskutiert und erfreut festgestellt, dass sich die Lehrstellenvergabe dank den Anstrengungen der Verbundpartner sowie der Betriebe stabilisiert hat. Sie würdigt die Arbeit der Task Force «Perspektive Berufslehre 2020» und würde eine Verlängerung über das Jahr 2020 hinaus begrüssen, falls es die Situation erfordern würde.

Weitere Geschäfte

  • Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 12 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative Wermuth «Offensive für die familienexterne Kinderbetreuung jetzt» (19.466) keine Folge zu geben.
  • Weiter beantragt sie mit 16 zu 7 Stimmen die Annahme der Motion Noser «Ombudsstelle für Kinderrechte» (19.3633).

 

Die Kommission hat am 12. bis 14. Augst 2020 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein des Bundeskanzlers Walter Thurnherr in Bern getagt.