Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Nationalrates (WBK-N) möchte dem Bund neue Kompetenzen zuschreiben im Bereich der Kinder- und Jugendpolitik. Konkret soll das zeitlich befristete Impulsprogramm für die Schaffung von Betreuungsplätzen in den familienergänzenden Strukturen in eine stetige Unterstützung überführt werden mit dem Ziel, national eine massgebliche Vergünstigung der Elternbeiträge und eine Verbesserung der frühkindlichen Bildung zu bewirken. Sie hat zu diesem Zweck mit 15 zu 9 Stimmen eine entsprechende Kommissionsinitiative eingereicht (21.403).

Die Kommission ist vom vielfältigen Nutzen einer solchen Unterstützung überzeugt und sieht den Bund subsidiär in der Pflicht: es soll damit das Fachkräftepotenzial besser genutzt werden, die Erwerbsanreize verbessert, die Familien finanziell und in der Betreuung entlastet, die Gleichstellung von Frau und Mann gefördert sowie Kindern die Teilnahme an Angeboten im Frühbereich und den Auf- und Ausbau ihrer Kompetenzen und Fähigkeiten ermöglicht werden. Die Kommission hat vor dem Hintergrund dieses Entscheids mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen dem Rat zu beantragen, der parlamentarischen Initiative 20.413 n Prelicz-Huber. Familien- und schulergänzende Betreuung als Teil des Service public keine Folge zu geben. Eine Minderheit beantragt, der Initiative Folge zu geben. Die weitere Behandlung der parlamentarischen Initiative 17.412 n Aebischer Matthias. Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter wurde bis Ende Jahr ausgesetzt.

Die Kommission hat den Bericht des Bundesrates zur «Politik der frühen Kindheit» zur Kenntnis genommen und neben Vertretern aus der Wissenschaft Vertreterinnen und Vertreter folgender Institutionen angehört: Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK), Schweizerischer Städteverband (SVV), Alliance Enfance, Schweizerischer Gewerkschaftsbund (SBG), Schweizerischer Arbeitgeberverband (SAV).

Covid-Massnahmen in den Bereichen Kultur, Sport und familienergänzende Kinderbetreuung

Die WBK-N hat die vom Bundesrat am vergangenen Mittwoch verabschiedete Revision des Covid-19-Gesetzes im Rahmen des Mitberichtsverfahrens beraten. Sie begrüsst die Konkretisierung der Unterstützungsmassnahmen für Einrichtungen der familienergänzenden Kinderbetreuung, die von der öffentlichen Hand betrieben werden (Beschluss mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung). Mit diesen Massnahmen unterstützt der Bund diejenigen Kantone finanziell, die den Erwerbsausfall öffentlicher Kinderbetreuungseinrichtungen entschädigen. Dieser Schritt war von der Kommission im Juli 2020 per Motion (20.3912) gefordert worden. Vorgesehen ist, dass der Bund einen Drittel der von den Kantonen bezahlten Entschädigungen übernimmt.

Die Kommission spricht sich zudem mit 16 zu 7 Stimmen bei 1 Enthaltung dafür aus, den Erwerbsausfall von Kulturschaffenden umfangreicher zu entschädigen. Von parlamentarischer Seite ins Spiel gebracht wurde eine neue Rechtsgrundlage für die rückwirkende Entrichtung von Entschädigungen.

Die Kommission hat ferner beschlossen, den Bundesrat per Schreiben aufzufordern, in seiner Ausstiegsstrategie Lockerungen im gesamten Kulturbereich (und nicht nur bei den Museen) in Erwägung zu ziehen, den Kulturbereich auch in den Monaten nach der Aufhebung der Lockdown-Massnahmen zu unterstützen und eine Reform zur besseren sozialen Absicherung von Kulturschaffenden in Betracht zu ziehen.

Die Kommission hat sich zudem mit der Vorsteherin des VBS, Bundesrätin Viola Amherd, über die Covid-Massnahmen im Sportbereich ausgetauscht. Sie hat mit 14 zu 9 bei 2 Enthaltungen beschlossen vom Bundesrat in einem Schreiben zu verlangen, Art. 6 Abs. 3 der Covid-19-Verordnung Mannschaftssport dahingehend anzupassen, dass Klubs, deren Gesamtlohnsumme in der Saison 2018/2019 mehr als 20 – statt bisher 30 Prozent – unter der durchschnittlichen Gesamtlohnsumme aller Klubs der Liga lag, das durchschnittliche Jahreseinkommen nach Absatz 1 auf den Betrag von 148 200 Franken oder um mindestens 10 Prozent senken müssen. Zudem wünscht sie auch für den Sport eine klare Ausstiegsstrategie aus dem Corona-Ausnahmezustand.

Geschlechterspezifische Perspektive in Studien und Statistiken des Bundes

Die Kommission hat die Motion 20.3588 («Verbesserung der Datenlage bezüglich Auswirkungen auf die Geschlechter») vorberaten. Diese fordert den Bundesrat auf, sicherzustellen, dass alle massgeblichen Statistiken und Studien des Bundes nach Geschlechtern aufgeschlüsselt und die Auswirkungen auf die Geschlechter dargestellt werden.

Die Kommission sieht Handlungsbedarf in dieser Sache und beantragt ihrem Rat deshalb mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung, die Motion anzunehmen. Eine Minderheit beantragt deren Ablehnung.

Datenbasierte Ökosysteme im Gesundheitswesen

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, den Bundesrat per Motion (21.3021) zu beauftragen, eine multidisziplinäre Arbeitsgruppe einzusetzen, die einen Bericht über die Erhebung und Nutzung von Gesundheitsdaten und die Anforderungen an ein offenes Gesundheitsdaten-Ökosystem erstellen soll. Ziel der Arbeitsgruppe soll unter anderem sein, die Grundlagen zu schaffen für die Umsetzung eines solchen Ökosystems, welches von der Hochschulforschung sowie von der Industrie und anderen interessierten Kreisen für die Optimierung der Gesundheitsversorgung genutzt werden kann.

Organisation von Olympischen Spielen und Grossanlässen: Verbesserung der Mitsprache von Bevölkerung und Parlament

Die Organisation und die Durchführung von Olympischen Spielen und anderen Grossanlässen in der Schweiz erfordern erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Die Kommission ist überzeugt, dass die Mitsprache der Bevölkerung und des Parlaments in dieser Sache verbessert werden muss. Deshalb hat sie mit 16 zu 6 Stimmen beschlossen, den Bundesrat zu ersuchen, in einem Bericht die hierfür notwendigen rechtlichen Anpassungen vorzuschlagen (Postulat 21.3022 «Mitsprache bei olympischen Spielen und anderen Mega-Events»).

Im Weiteren hat sich die Kommission zum zweiten Mal mit der parlamentarischen Initiative 18.445 («Fakultatives Referendum für die Unterstützung Olympischer Spiele durch den Bund») befasst. Sie hält an ihrer Position fest und beantragt ihrem Rat mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative Folge zu geben.

Transparentere Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren

Die WBK-N hat sich mit der von ihrer ständerätlichen Schwesterkommission eingereichten Motion 20.3910 («Deklaration des Produktionslandes von Brot und Backwaren») befasst. Diese Motion verlangt, das geltende Lebensmittelrecht so anzupassen, dass Geschäfte, die Brot und Backwaren verkaufen oder bereitstellen, deren Produktionsland an einem für die Kundinnen und Kunden sichtbaren Platz angeben müssen.

Die Kommission hat beschlossen, dem Ständerat zu folgen, und beantragt ihrem Rat mit 22 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Motion.

Die Kommission hat am 18./19. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Nationalrat Mathias Reynard (SP, VS) und teilweise im Beisein von Bundesrätin Viola Amherd, Vorsteherin des VBS, in Bern getagt