Die Vorlage verfolgt zwei Kernziele: Zum einen sollen alle Eltern, die ihre Kinder familienextern betreuen lassen, finanziell unterstützt werden. Zu diesem Zweck soll ein Bundesbeitrag gesprochen werden, der auf der Grundlage eines Anreizsystems mindestens 10 und höchstens 20% der durchschnittlichen Kosten eines familienergänzenden Betreuungsplatzes beträgt. Der Bund soll sich hierfür mit jährlich etwa 530 Millionen Franken an den Kosten der Eltern beteiligen. Zum anderen soll die Politik der familienergänzenden Kinderbetreuung sowie der frühen Förderung von Kindern weiterentwickelt werden. Hierzu sieht die Kommission vor, dass der Bund die Kantone via Programmvereinbarungen unterstützen soll, und zwar in der Höhe von insgesamt 160 Millionen für die erste vierjährige Vertragsperiode. Ziel der Programmvereinbarungen ist es, das Angebot an familienergänzenden Betreuungsplätzen zu erweitern, die Betreuungsangebote besser auf die Bedürfnisse der Eltern abzustimmen sowie die pädagogische und betriebliche Qualität der Angebote zu verbessern. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission ein besonderes Augenmerk auf Kinder mit Behinderungen legen.
Im internationalen Vergleich schneidet die Schweiz bezüglich Zugang, Qualität und Bezahlbarkeit der familienergänzenden Betreuung von Vorschulkindern schlecht ab. Dies geht aus einer aktuellen UNICEF-Studie (2021) hervor, in der 41 Länder miteinander verglichen wurden. Länder wie Luxemburg, Island, Schweden, Norwegen und Deutschland rangieren hier auf den vordersten Rängen, während sich die Schweiz zuhinterst im Klassement wiederfindet (Rang 38 von 41). Auch was die Bezahlbarkeit der Betreuungsangebote anbelangt, müssen die Eltern in keinem anderen Land einen so hohen Anteil ihres Verdienstes für die familienergänzende Kinderbetreuung aufbringen wie in der Schweiz. Die WBK-N sieht deshalb Handlungsbedarf. Sie ist der Überzeugung, dass der Bund mit der Vorlage einen wesentlichen Beitrag für ein bedarfsgerechtes familienergänzendes Kinderbetreuungsangebot und die Weiterentwicklung der Politik der frühen Förderung von Kindern in den Kantonen leisten kann. Eine Minderheit lehnt die Vorlage ab. Sie ist der Ansicht, dass diese Förderbereiche primär in die Zuständigkeit der Kantone und Gemeinden fallen und daher keine Unterstützung durch den Bund vorzusehen ist.
Mit dieser Vorlage soll die parlamentarische Initiative 21.403 «Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung» umgesetzt werden. Die Unterlagen zur Vernehmlassung können auf folgenden Seiten abgerufen werden:
Parlamentsdienste: https://www.parlament.ch/de/organe/kommissionen/sachbereichskommissionen/kommissionen-wbk/berichte-vernehmlassungen-wbk
Portal der Schweizer Regierung: https://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/pendent.html
Die Stellungnahmen sind elektronisch (bitte nebst einer PDF-Version auch eine Word-Version) bis am 7. September 2022 an folgende Email-Adresse zu senden: familienfragen@bsv.admin.ch.