Die Kommission hat die Motion 22.3890 («Rahmengesetz für die Sekundärnutzung von Daten») vorberaten und diese mit 14 zu 6 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen. Sie hebt damit hervor, wie wichtig dieses Rahmengesetzes für die wissenschaftliche Forschung in der Schweiz und für die Innovation ist. Die Motion bezweckt, den rechtlichen Rahmen für die Sekundärnutzung von Daten festzulegen.

Die Kommission ist der Ansicht, dass Daten sowohl für die Grundlagenforschung als auch für die angewandte Forschung von entscheidender Bedeutung sind. Unternehmen, Behörden, öffentlichen Einrichtungen und Forschungsgruppen generieren täglich riesige Datenmengen. Diese werden nach unterschiedlichen Normen und Praktiken produziert, verwaltet und in Datensilos gespeichert. Da die Interoperabilität nicht gewährleistet ist, können die Daten nicht für den Erwerb von neuem Wissen wiederverwendet werden. Die Schweiz hat mit der Umsetzung dieser Motion die Möglichkeit, Daten aus Bereichen wie Gesundheit, Umwelt, Mobilität, Wirtschaft und Energie besser zu nutzen. Das Gesetz sollte daher bewährte Praktiken aus der Wissenschaft und die Interessen der wissenschaftlichen Forschung in der Schweiz berücksichtigen. Die Kommission betont, dass die Kriterien für den Zugang zu den Daten transparent sein müssen und der Datenschutz zu gewährleisten ist. Die Kommissionsminderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Im Rahmen dieser Diskussion hat sich die Kommission mit zwei Standesinitiativen befasst, die vom Kanton Basel-Stadt (22.313) beziehungsweise vom Kanton Basel-Landschaft (22.318) eingereicht worden waren und die beide eine rasche Digitalisierung des Schweizer Gesundheitswesens fordern. Die Kommission spricht sich dafür aus, dass die laufenden und geplanten Arbeiten der Bundesverwaltung zur digitalen Transformation des Gesundheitswesens weitergeführt und beschleunigt werden. Sie hat den Initiativen deshalb Folge gegeben (mit 18 zu 5 Stimmen). Damit möchte die Kommission die internationale Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandorts erhalten und eine einheitliche Regelung der Metadaten und der Dateninteroperabilität im Sinne des Patientennutzens erwirken. Analog zu anderen Ländern soll der rechtliche Rahmen dafür geschaffen werden, dass Gesundheitsdaten einheitlich erhoben werden sowie einfach zugänglich und wiederverwendbar sind. Die Zustimmung der WBK-N bedeutet, dass ihre ständerätliche Schwesterkommission mit der Ausarbeitung des erforderlichen Rechtsrahmens beginnen kann.

Die Kommission verzichtet auf ihre Vorlage zur Förderung einer Politik der frühen Kindheit

Nachdem der Ständerat am 9. September 2020 nicht auf die Vorlage zur Umsetzung der parlamentarischen Initiative 17.412 (Chancengerechtigkeit vor dem Kindergartenalter) eingetreten war, hat die Kommission sich nun erneut damit befasst. In der Zwischenzeit liegt nun aber der Entwurf der Kommission für ein Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) vor, mit dem die Kommissionsinitiative 21.403 der WBK-N (Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung) umgesetzt wird. Dieser Entwurf nimmt die Anliegen der Initiative auf und setzt sie vollständig um. Vor diesem Hintergrund verzichtet die Kommission darauf, an ihrer Vorlage zu 17.412 festzuhalten. Sie schliesst sich dem Ständerat an und beantragt ihrem Rat einstimmig Nichteintreten.

Der Entwurf für ein UKibeG sieht weiter vor, die Kantone via Programmvereinbarungen beim Ausbau und bei der Weiterentwicklung von Angeboten im schulergänzenden Bereich zu unterstützen. Damit sieht die Kommission auch die Anliegen der parlamentarischen Initiative Brenzikofer 21.412 (Von Tagesstrukturen zu Tagesschulen) umgesetzt und beantragt deshalb mit 12 zu 9 Stimmen, ihr keine Folge zu geben. Eine Minderheit will der Initiative nach wie vor Folge geben, weil sie der Ansicht ist, das neue Gesetz erfülle deren Forderungen nur teilweise.

Keine Verstärkung der Weiterbildung auf Bundesebene

Um die Lage auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern, verlangt Nationalrätin Prelicz-Huber mit ihrer parlamentarischen Initiative 22.472 (Fachkräftemangel wirksam bekämpfen), den Kantonen seien zusätzliche Bundesbeiträge zu gewähren, damit diese die Ausbildungsbeiträge auch auf Erwachsene ausserhalb der Tertiärbildung ausweiten können. Die Kommission begrüsst die Absicht, Weiterbildungen breiter zu fördern und damit sowohl den Fachkräftemangel als auch die Chancengleichheit anzugehen. Die Kommissionsmehrheit erachtet den Weg über eine parlamentarische Initiative in Anbetracht der bestehenden föderalen Kompetenzverteilung jedoch nicht als zielführend, weshalb die Kommission ihrem Rat mit 13 zu 11 beantragt, der Initiative keine Folge zu geben. Die Minderheit unterstreicht die Bedeutung des lebenslangen Lernens und sieht den Bund diesbezüglich in der Pflicht. Im Rahmen der Beratung der BFI-Botschaft wird die Kommission die Thematik nochmals diskutieren.

Geschlechtergerechte Sprache an Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes

Die Kommission hat sich mit der parlamentarischen Initiative Schläpfer 22.475 (Kein Gendern an den Hochschulen und Forschungsanstalten des Bundes) befasst. Die Kommissionsmehrheit begrüsst den im Sprachengesetz in Artikel 7 festgehaltenen Grundsatz, wonach sich die Bundesbehörden, inklusive ETH-Bereich, um eine sachgerechte, klare und bürgerfreundliche Sprache zu bemühen und auf geschlechtergerechte Formulierungen zu achten haben. Mit 14 zu 9 Stimmen beantragt die Kommission ihrem Rat deshalb, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben; Eine Minderheit ist der Ansicht, dass geschlechtsneutrale Formulierungen die Texte komplexer machen und zu Diskriminierungen führen. Die Kommission richtet zudem in einem Brief die Bitte an Bundesrat Guy Parmelin als Präsident der Schweizerischen Hochschulkonferenz, sich – unter Berücksichtigung der jeweiligen Kompetenzen – für eine einheitliche Anwendung einer inklusiven Sprache im Schweizerischen Hochschulbereich einzusetzen.

Petitionen der Frauensession

Hinsichtlich der beiden Petitionen der Frauensession 2021, Förderung der Geschlechterforschung an den Universitäten und Hochschulen (21.2052) und Gleichstellungspolitische Standards für die Hochschulfinanzierung und die Drittmittelvergabe (21.2050), hat die Kommission ihren Beschluss vertagt. Sie möchte von der Verwaltung im Hinblick auf die Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) in den Jahren 2025–2028, welche sich zurzeit in Ausarbeitung befindet, vertiefte Informationen erhalten.

Die Kommission hat am 20./21. April 2023 unter dem Vorsitz von Nationalrat Fabien Fivaz (Grüne, NE) in Bern getagt.