Für Diskussion sorgte die Vorgeschichte der BFI-Botschaft: Aufgrund der angespannten Haushaltslage des Bundes musste sie bereits vor der Beratung in der Kommission zwei Kürzungen im März 2023 und März 2024 durchlaufen. Die Kommission hat sich zunächst mit dem Entwurf zur Änderung des Bundesgesetzes über die Eidgenössischen Technische Hochschulen (ETH-Gesetz) befasst. Im Fokus standen unter anderem die Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland. Die Kommission ist der Meinung, dass die Studiengebühren für ausländischen Studierende erhöht werden sollen, damit die ETH für die kommenden Jahre über mehr Budget verfügen kann. Sie hat sich über die entsprechenden Möglichkeiten informieren lassen und mit 21 Stimmen gegen 3, eine Erhöhung um das Dreifache der Gebühren für neueintretende Studierende aus dem Ausland bestimmt. Eine Minderheit fordert, dass die beiden ETH, diese Studiengebühren um das Drei- bis Fünffache erhöhen. Eine weitere Minderheit möchte bei der Kann-Formulierung des Bundesrates bleiben und fürchtet, dass mit der Erhöhung der Studiengebühren die Zutrittshürde für sozioökonomisch schlechter gestellte Studierende zu hoch wird.
Weiter hat die Kommission dem Konzeptantrag der Mehrheit der Finanzkommission des Nationalrates über eine Erhöhung gegenüber der bundesrätlichen Vorlage mit 17 zu 8 Stimmen, respektive 16 zu 8 Stimmen zugestimmt. Die Zahlungsrahmen für die Finanzierung der Berufsbildung, des ETH-Bereichs, der kantonalen Hochschulen und der Institutionen der Forschungsförderung sollen um insgesamt 145,7 Millionen Franken aufgestockt werden. Mit diesem Konzeptantrag soll eine nominale durchschnittliche Wachstumsrate von 1,7 Prozent erreicht werden, statt der vom Bundesrat vorgesehenen 1,6 Prozent.
Zusätzlich hat die Kommission beim Bundesbeschluss über die Kredite für die internationale Zusammenarbeit in der Bildung und für Stipendien an ausländische Studierende und Kunstschaffende in den Jahren 2025-2028 entschieden, den vom Bundesrat vorgesehenen Zahlungsrahmen um 4 Millionen zu kürzen. Aufgrund der angespannten Haushaltslage möchte sie die Stipendien für ausländische Studierende einschränken. Eine Minderheit der Kommission möchte diese Kürzung nicht vornehmen und ist der Meinung, dass aufgrund der beschlossenen Erhöhung der Studiengebühren für alle ausländische Studierende, die Stipendien für eine Gewährleistung der Chancengerechtigkeit nicht gekürzt werden dürfen.
Die Kommission hat entschieden, vorgeschlagenen Zahlungsrahmen des Bundesrates für die Weiterbildung um 1.5 Millionen Franken zu erhöhen. Sie möchte damit die Weiterbildung für möglichst alle Personen in der Schweiz erschwinglich machen und somit dem Fachkräftemangel entgegenwirken. Eine Minderheit lehnt diese Erhöhung aufgrund der angespannten Finanzhaushaltslage und der Tatsache, dass in den letzten beiden Perioden bereits Erhöhungen vorgenommen wurden, ab. Eine weitere Minderheit möchte aus denselben Gründen den Zahlungsrahmen des Bundesrates um 22.2 Millionen kürzen.
Weiter möchte die Kommission die Schweiz als Innovationsstandort fördern und hat aus diesem Grund mit 14 zu 11 Stimmen zusätzliche 9 Millionen Franken für den Innovationspark «Switzerland Innovation» gesprochen. Eine Minderheit der Kommission bei dem vorgeschlagenen Zahlungsrahmen des Bundesrates bleiben und das Budget des Bundes nicht weiter belasten.
Für die Unterstützung von Forschungseinrichtungen von nationaler Bedeutung, die Aufgaben erfüllen, welche nicht von bestehenden Hochschulen und anderen Institutionen des Hochschulbereichs wahrgenommen werden können, spricht die Kommission mit 17 zu 8 Stimmen zusätzliche 4.5 Millionen Franken. In der Förderperiode 2021‒2024 wurden 34 Forschungseinrichtungen nach Artikel 15 FIFG unterstützt und die Kommission möchte diese Unterstützung weiter garantieren. Eine Minderheit der Kommission möchte vor dem Hintergrund des strukturellen Defizits im Bundesfinanzhaushalt beim vorgeschlagenen Verpflichtungskredit des Bundesrates bleiben.
Die Bildungsbotschaft wird in der ersten Woche der Sommersession 2024 im Nationalrat beraten.
Sachplan des Bundes für die Weiterentwicklung des CERN
Die Kommission hat zudem das Geschäft 24.029 («Förderung der Forschung und der Innovation [Sachplan und Plangenehmigungsverfahren]») vorberaten. Der entsprechende Entwurf sieht die Gesetzesänderungen vor, die nötig sind, damit der Bundesrat einen Sachplan des Bundes zum CERN ausarbeiten kann, der eine bessere Begleitung der Projekte dieser Forschungseinrichtung durch die Schweiz ermöglicht. Dieses Vorgehen, das ausnahmsweise für den Sonderfall CERN zur Anwendung kommt, soll es insbesondere ermöglichen, den Infrastrukturbedürfnissen dieser internationalen Einrichtung Rechnung zu tragen und gleichzeitig sicherzustellen, dass der Sachplan mit den Zielen der Schweizer Forschungs-, Gaststaaten-, Umwelt- und Raumplanungspolitik im Einklang steht.
Die Kommission hat in diesem Zusammenhang den Präsidenten des Genfer Staatsrates, Antonio Hodgers, sowie eine Vertretung des CERN angehört und davon Kenntnis genommen, dass die Genfer Kantonsregierung dieses Vorhaben unterstützt. Zudem hat sie sich das Projekt des künftigen Teilchenbeschleunigers präsentieren lassen.
Die Kommission ist auf die Vorlage eingetreten und hat mit 17 zu 8 Stimmen beschlossen, den Entwurf in der Fassung des Bundesrates anzunehmen. Sie verweist auf die Bedeutung des CERN für die Grundlagenforschung und die besondere Rolle, welche die Schweiz in dieser internationalen Einrichtung seit deren Gründung im Jahr 1954 einnimmt. Ferner hebt sie hervor, dass das CERN ein Exzellenzzentrum der europäischen Forschung ist.
Nach Auffassung der Kommission macht es die vorgeschlagene Änderung möglich, dass – unter Wahrung der Kompetenzverteilung zwischen Bund und Kantonen – auf einem Gebiet, das teils zur Schweiz und teils zu Frankreich gehört, und mit finanzieller Beteiligung von 23 Ländern neue Forschungsinfrastrukturen gebaut werden können. Eine Minderheit beantragt dem Rat, nicht auf die Vorlage einzutreten, da die Einführung eines Sonderverfahrens des Bundes für die Plangenehmigung in ihren Augen einen Präzedenzfall für allfällige andere Investitionen in strategisch bedeutsame Infrastrukturprojekte schafft.
Die Kommission hat am 16./17. Mai 2024 unter dem Vorsitz von Nationalrätin Simone de Montmollin (RL, GE) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrat Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, in Bern getagt.