Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat das Innosuisse-Gesetz vorberaten und in der Gesamtabstimmung mit 12 zu 1 Stimmen angenommen.

​Der Gesetzesentwurf legt die Organisation der neuen, öffentlich-rechtlichen Anstalt «Schweizerische Agentur für Innovationsförderung (Innosuisse)» (15.080) fest und weist ihr die bisherigen Aufgaben der KTI zu.

Die Kommission ist mehrheitlich den Beschlüssen des Nationalrates gefolgt.
Einstimmig (mit 13 zu 0 Stimmen) hat sich die Kommission jedoch gegen den Beschluss des Nationalrates und gleichzeitig für den Antrag des Bundesrates ausgesprochen, wonach die Mitglieder des Innovationsrates nur einmal wiedergewählt werden können (Art. 9 Abs. 4); in den Augen der WBK-S ist Erneuerung höher zu gewichten als Kontinuität.

Die Kommission beantragt mit 9 zu 2 Stimmen, dass die Reserven 10 Prozent des jeweiligen Jahresbudgets nicht übersteigen dürfen. Damit spricht sie sich gegen den Beschluss des Nationalrats aus und folgt dem Vorschlag des Bundesrats. Mit dieser Bestimmung in Artikel 19 will die Kommission, dass für Innosuisse die gleichen Regeln gelten wie für den Nationalfonds.
Schliesslich unterstützt die WBK-S die neue Aufgabe von Innosuisse im Bereich der Nachwuchsförderung. Sie spricht sich wie der Nationalrat dafür aus, dass der Nachwuchs neben Stipendien auch mit zinslosen Darlehen gefördert werden kann (Bundesgesetz über die Förderung der Forschung und Innovation [FIFG], Art. 22 des Entwurfs).

Die Kommission hat sich ausserdem im Rahmen eines Mitberichts an die Kommission für SGK-S betreffend das Bundesgesetz über Tabakprodukte 15.075 mit Fragen des Jugendschutzes auseinandergesetzt. Sie befürwortet die bundesweite Regelung eines Verbots der Abgabe von Tabakprodukten an Minderjährige und die Regelung von Testkäufen.

 
Die Kommission hat am 4. April 2016 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP/TG) in Bern getagt.


Bern, 4. April 2016  Parlamentsdienste