Mit Stichentscheid der Präsidentin beantragt die Kommission, das Gentechnikmoratorium um weitere vier Jahre zu verlängern. Eine Minderheit beantragt, das Moratorium um acht Jahre zu verlängern. Eine klare Mehrheit spricht sich aber gegen die Einführung der Koexistenz aus.

An ihrer heutigen Sitzung hat die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates den Entwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorberaten (16.056 n Gentechnikgesetz. Änderung).

Bei der Eintretensdebatte lagen die Akzente einerseits auf dem Umgang mit möglichen Risiken sowie Vor- und Nachteilen der Gentechnik. Andererseits wurde darüber diskutiert, ob und wie das Gentechnikgesetz zukünftige Entwicklungen und Herausforderungen im wissenschaftlichen Bereich abzudecken vermag. Die Kommission beschloss mit 10 zu 0 Stimmen, auf das Geschäft einzutreten.

Ein Bestandteil der Vorlage ist das Gentechnikmoratorium. Die Mehrheit der Kommission folgt dem Beschluss des Nationalrats und spricht sich, wie auch vom Bundesrat vorgeschlagen, mit 5 zu 5 Stimmen und Stichentscheid der Präsidentin, für eine Verlängerung des Moratoriums um weitere vier Jahre bis 2021 aus. Dies, da sie der Ansicht ist, dass die Risiken der Gentechnik im Landwirtschaftsbereich für Mensch und Umwelt momentan noch zu wenig klar sind und sie die Entwicklung weiterer Technologien abwarten möchte. Eine Minderheit ist der Ansicht, dass in diesem Zeitraum keine grundlegend neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse zu erwarten sind und verlangt eine Verlängerung um 8 Jahre, also bis Ende 2025.

Ein weiterer Teil der Vorlage besteht aus dem Vorschlag des Bundesrates, die rechtlichen Grundsätze bezüglich der Koexistenz zwischen gentechnisch veränderten Organismen (GVO) und nicht-GVO zu schaffen, um nach einem Ablauf des geltenden Gentechnikmoratoriums gegebenenfalls den Anbau von GVO unter gewissen Bedingungen zu ermöglichen. Die Mehrheit der Kommission lehnt diesen Vorschlag, wie bereits der Nationalrat, mit 7 zu 3 Stimmen ab. Sie argumentiert dabei, dass es eine Balance zwischen Vorsichtsmassnahmen und dem Schutz vor möglichen Risiken auf der einen Seite und der Konsumentenfreiheit auf der anderen Seite zu finden gelte. Ihrer Ansicht nach ist diese mit dem Vorschlag zur Koexistenz nicht gegeben, da noch zu viele Fragen bezüglich möglicher Gefahren offen bleiben. Eine Minderheit ist der Meinung, dass die Risiken für eine Freisetzung von GVO vertretbar sind und verlangt deshalb die Einführung der Koexistenzartikel.

Die WBK-S unterstützt ausserdem einstimmig einen vom Bundesrat vorgeschlagenen Artikel, der den Aufbau und Betrieb eines Monitoringsystems regelt. Mit 10 zu 0 Stimmen und 1 Enthaltung möchte sie auch die von der Regierung vorgeschlagenen Verwaltungsmassnahmen bei Widerhandlungen gegen dieses Gesetz einführen.
In der Gesamtabstimmung wurde die Vorlage mit 9 zu 1 Stimmen angenommen. Das Geschäft wird voraussichtlich an der nächsten Frühjahrssession im Ständerat behandelt.

Vor diesem Hintergrund hat die Kommission auch eine Standesinitiative des Kantons Bern (16.303 s Kt.Iv. BE. Verlängerung des Gentechmoratoriums) vorgeprüft und in diesem Zusammenhang Vertreter des Kantons angehört. Die Initiative fordert eine Verlängerung des Gentechnikmoratoriums bis Ende 2021. Ein Beschluss zur Initiative wurde vertagt.

Mehr Geld für den Nachwuchs-Leistungssport

Die Kommission hat den Bericht «Aktionsplan Sportförderung des Bundes» zur Kenntnis genommen. Der Bericht zeigt eine konzeptionelle und finanzielle Gesamtschau zur künftigen Entwicklung der Sportförderung in den Bereichen Leistungs- und Breitensport sowie hinsichtlich der dazu benötigten Immobilien.
Die Kommission zeigt sich mit der im Aktionsplan erfolgten Auslegeordnung im Bereich der Sportförderung zufrieden. Insbesondere ist die Kommission darüber erfreut, dass der Breitensport in der Gesellschaft verankert ist und der Bundesrat dem Programm Jugend und Sport den nötigen hohen Stellenwert einräumt. Hingegen bemängelt sie, dass insgesamt zu wenige finanzielle Mittel zur Umsetzung der geplanten Massnahmen vorgesehen werden; namentlich im Bereich des Leistungssports sieht die Kommission Handlungsbedarf und beantragt ihrem Rat, für das Budget 2018 und die nachfolgenden Finanzplanjahre zusätzliche 15 Mio. Schweizer Franken zugunsten des Nachwuchs-Leistungssports vorzusehen. Sie hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine entsprechende Kommissionsmotion (17.3003 s) einzureichen.
 
Die Kommission hat am 13. Januar 2017 unter dem Vorsitz von Ständerätin Brigitte Häberli-Koller (CVP, TG) und teilweise im Beisein von Bundespräsidentin Doris Leuthard und Bundesrat Guy Parmelin in Bern getagt.