Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich an ihrer Sitzung mit der Revision des Bundesgesetzes über genetische Untersuchungen beim Menschen (17.048) befasst und den Gesetzesentwurf mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

​Die Kommission hält fest, dass die gesetzgeberischen Arbeiten das Ziel haben müssen, Antworten auf die Herausforderungen zu finden, die mit den technischen Entwicklungen im Bereich der genetischen Untersuchungen einhergehen. Sie hat sich in diesem Zusammenhang von Jacques Fellay, Professor für Humangenetik an der ETHL, über die jüngsten gesellschaftlichen und technischen Entwicklungen in der Humangenetik sowie zu den Perspektiven in diesem Bereich informieren lassen. Die Kommission ist sich bewusst, welche enormen gesellschaftlichen Auswirkungen die neuen Methoden und der vereinfachte Zugang zu diesen haben, und hat im Hinblick auf eine möglichst ganzheitliche Betrachtung des Themas Vertreterinnen und Vertreter der Expertenkommission für genetische Untersuchungen beim Menschen (GUMEK), der Nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK), des Schweizerischen Versicherungsverbands (SVV) und der Konferenz der Schweizer Datenschutz-Beauftragten (privatim) angehört.

Nach dem ohne Gegenstimme gefällten Eintretensbeschluss hat sich die WBK-S eingehender mit verschiedenen Aspekten des Gesetzesentwurfs befasst, so zum Beispiel mit der Werbung für Gentests. Ebenfalls thematisiert wurden Genanalysen im Rahmen von Versicherungsverhältnissen. Die Kommission befürwortet hier mit 10 zu 2 Stimmen den vom Bundesrat gewählten Kompromiss zwischen Informationsasymmetrien für den Versicherer und Versichertenschutz. Sie hat sich zudem mit der Problematik rund um das Recht zur Durchführung von Vaterschaftstests auseinandergesetzt, ist allerdings zum Schluss gekommen, dass diese Frage im Rahmen eines anderen Gesetzes behandelt werden sollte. Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen, den Gesetzesentwurf anzunehmen.

Lohngleichheit zwischen den Geschlechtern

Mittels Änderung des Gleichstellungsgesetzes (17.047) möchte der Bundesrat eine gesetzliche Verpflichtung der Unternehmen zur Durchführung einer Lohngleichheitsanalyse einführen. Nachdem der Ständerat in der Frühjahrssession beschlossen hatte, die Vorlage der Kommission zur erneuten Vorberatung zurückzuweisen, hat die WBK-S die Arbeiten wiederaufgenommen und verschiedene alternative Umsetzungen des verfassungsmässigen Lohngleichheitsgebots erörtert. Die Kommission beabsichtigt, die materielle Diskussion im laufenden Quartal abzuschliessen.

17.3510 s Mo. Ständerat (Fournier). Leistungsvertrag mit dem Nationalen Pferdezentrum Bern

Die Kommission beantragt mit 7 zu 3 Stimmen, die Motion in der vom Nationalrat abgeänderten Fassung anzunehmen. Diese fordert den Bundesrat auf, durch das VBS Eigentum und Unterhalt eines Mindestbestands von 55 Reitpferden und somit auch den Erhalt damit verbundener, ausserdienstlicher sportlicher und kultureller Aktivitäten zu gewährleisten.

Unterstützung einer Schweizer Kandidatur für die Durchführung der World Skills

Die Kommission hat sich zudem mit der Motion 17.3975 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Austragungsort der World Skills in der Schweiz befasst. Ohne Gegenantrag hat sie beschlossen, dem Rat die Motion in einer geänderten Fassung zur Annahme zu empfehlen. Neu soll der Bundesrat beauftragt werden, eine Kandidatur zur Durchführung einer Berufsweltmeisterschaft (und nicht, wie in der ursprünglichen Version der Motion vorgesehen, spezifisch derjenigen von 2023) zu unterstützen (und nicht selbst zu erarbeiten) und die regelmässige Teilnahme an World Skills sowie Euro Skills zu ermöglichen. Die Kommission hegt Sympathien für das Anliegen, da nationale und internationale Berufsmeisterschaften ein gutes Schaufenster für das Schweizer Berufsbildungssystem und zugleich einen Ansporn für die jungen Auszubildenden darstellen. Eine Fixierung auf das Jahr 2023 sowie eine Verpflichtung des Bundesrates auf eine selbstständige Erarbeitung der Kandidatur würde der Tatsache nicht gerecht, dass es der Stiftung Swiss Skills obliegt, die Kandidatur auszuarbeiten und den adäquaten Zeitpunkt festzulegen.

Die Kommission hat am 19. und 20. April 2018 unter dem Vorsitz von Ständerat Ruedi Noser (FDP, ZH) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Alain Berset, Vorsteher des EDI, und Bundesrätin Simonetta Sommaruga, Vorsteherin des EJPD, in Bern getagt.