Der Bundesrat veröffentlichte am 3. Juli 2019 den Bericht «Sportanalagen von nationaler Bedeutung (NASAK): Stand der Programmumsetzung und Bedarfsabklärung» (siehe
Medienmitteilung des Bundesrates vom 3. Juli 2019), der Ergänzungen zum auslaufenden NASAK 4 prüfte und das Bedürfnis nach einer angemessenen Fortsetzung des Engagements des Bundes im Rahmen des NASAK deutlich aufzeigte. Es ist vorgesehen, ein allfälliges NASAK 5 Ende 2020 dem Parlament zu überweisen; erste Verpflichtungen könnten damit voraussichtlich frühestens 2022 eingegangen werden. Die Schliessung der Finanzierungslücke ist daher in diesem Sinne Teil der langfristigen Planung.
Bundesbeiträge sind ausschlaggebend für die Realisierung gewisser Projekte und in einigen betroffenen Sportarten besteht nach Ansicht der Kommission eindeutig Handlungsbedarf. Der neue Verpflichtungskredit im Umfang von 15 Millionen soll in den Voranschlag 2020 mit IAFP 2021-2023 aufgenommen werden, davon 5 Millionen für das Jahr 2020. Der beantragte Kreditrahmen von 15 Millionen erklärt sich durch eine vom BASPO realisierte Bedarfserhebung. Eine Auflistung der potentiell betroffenen Sportanlagen findet sich in der angehängten Notiz.