Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) möchte eine unabhängige nationale Anlauf- oder Meldestelle für Opfer von Missständen im Sportbereich schaffen. Sie hat zu diesem Zweck eine entsprechende Motion eingereicht.

​Die Kommission hat sich von Vertretern des Schweizerischen Turnverbands (STV) und von Swiss Olympic über die jüngsten Vorwürfe bezüglich der Trainingsmethoden des STV in Magglingen informieren lassen. Sie zeigt sich über die öffentlichen Berichte zu den Missständen erschüttert und konstatiert, mit Blick auf ältere und unter anderem regionale Vorfälle, ein gewisses kulturbedingtes Systemversagen. Ziel sei es primär, die Trainingskultur zu ändern, um Missstände zu verhindern. Sie begrüsst daher die bereits angelaufenen Bestrebungen zur Einhaltung der Ethikcharta von Swiss Olympic und des Code of Conduct für Trainerinnen und Trainer sowie die eingeleitete Untersuchung zu den jüngsten Vorwürfen. Zur Unterstützung dieser Bestrebungen hat sie mit 10 zu 3 Stimmen beschlossen, eine Motion einzureichen zur Schaffung einer unabhängigen Anlauf- oder Meldestelle für Opfer von Missständen im Sportbereich (20.4331). Diese soll helfen, die Rechte der Athletinnen und Athleten zu stärken. Eine Minderheit lehnt die Motion ab.

Änderung des Filmgesetzes (20.030): Beratung aufgenommen

Die Revision des Filmgesetzes sieht unter anderem neue Vorschriften zur Förderung der Vielfalt des Filmangebots ausserhalb des Kinos vor, namentlich neue Verpflichtungen für Online-Filmeanbieter (Investitionspflicht und Quote für europäische Filme). Die Kommission hat die Beratung aufgenommen und schlägt erste Änderungen gegenüber dem Nationalrat vor. So hat sie mit 8 zu 5 Stimmen beschlossen, Art. 10 Abs. 2 dahingehend zu ändern, dass nicht Leistungsvereinbarungen mit gewinnorientierten Unternehmen ausgeschlossen sind, sondern wiederkehrende Betriebsbeiträge an diese Unternehmen. Eine Minderheit beantragt, diese Bestimmung gänzlich aus der Vorlage zu streichen.

Die Vorlage sieht vor, dass Unternehmen, die in der Schweiz Filme über elektronische Abruf- oder Abonnementsdienste anbieten, zur Förderung der Angebotsvielfalt sicherstellen müssen, dass mindestens 30 Prozent der Filme europäische Filme sind und dass diese Filme besonders gekennzeichnet und gut auffindbar sind. Der Bundesrat kann gemäss Vorlage Unternehmen davon befreien, wenn sie einen bestimmten Mindestumsatz nicht erreichen, nur vereinzelt Filme anbieten oder wenn die Verpflichtung unverhältnismässig wäre. Die Kommission hat mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, von der Kann-Formulierung abzusehen und diese Ausnahme verpflichtend zu machen, sofern die entsprechenden Kriterien greifen.

Die Kommission wird die Vorlage im kommenden Quartal weiterberaten und sich dann auch mit der Motion 20.3918 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden befassen.

Härtere Strafen für illegalen Handel mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten

Die Kommission hat die Vorlage 20.071 s «Verkehr mit Tieren und Pflanzen geschützter Arten. Bundesgesetz. Änderung» vorberaten, welche härtere Strafen für illegalen Handel mit bedrohten Arten vorsieht. Nachdem sie einstimmig das Eintreten beschlossen hatte, hat sie die Detailberatung vorgenommen.

Die Kommission hat sich mit zwei Anträgen zur Änderung der bundesrätlichen Vorlage befasst: Sie hat mit 6 zu 4 Stimmen einen Antrag abgelehnt, der verlangt, die Liste der Tiere, für die eine Einfuhrbewilligung des BLV erforderlich ist, zu ergänzen. Eine Minderheit beantragt, diese Ergänzung einzuführen. Mit 5 zu 4 Stimmen hat sie zudem einen Antrag abgelehnt, der verlangt, die Einfuhr bei nachweislicher Tierquälerei zu verbieten.

Die Vorlage wurde in der Gesamtabstimmung einstimmig angenommen.

Anpassung der Rechte am geistigen Eigentum in der Sortenzucht

Die Kommission hat eine Anhörung zur Motion 20.3674 s «Geistige Eigentumsrechte. Anpassung im Bereich Pflanzenzucht» durchgeführt. Diese verlangt mehr Transparenz betreffend die Rechte am geistigen Eigentum in der Pflanzenzucht. Mit den Gesetzesanpassungen soll die Züchtung neuer Sorten durch Kreuzung erleichtert und damit die Rechtssicherheit für die Züchterinnen und Züchter in der Schweiz erhöht werden. Die Kommission hat Vertreterinnen und Vertreter von Scienceindustries, Dr. Kock Consulting, Pro Specie Rara, Syngenta, der Delley Samen und Pflanzen AG sowie einen Experten für Handelsrecht angehört. Nach einer langen Diskussion hat die Kommission beschlossen, den Entscheid zu vertagen und die Motion an einer nächsten Sitzung zu beraten.

Annahme der Motion 20.3917 n Mo. Nationalrat (WBK-NR). Covid-19-Verordnung familienergänzende Kinderbetreuung vom 20. Mai 2020. Überdenken der Umsetzung

Die Kommission hat mit 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, die Motion 20.3917 zur Annahme zu empfehlen. Eine Minderheit beantragt, die Motion abzulehnen.

Die Kommission hat am 9. November 2020 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.