Die Kommission hat sich mit der von ihrer nationalrätlichen Schwesterkommission eingereichten Initiative 21.403 («Überführung der Anstossfinanzierung in eine zeitgemässe Lösung») befasst. Diese verlangt, die derzeit geltende befristete Finanzierung für die familienergänzende Kinderbetreuung durch eine dauerhafte und den unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten angepasste Lösung zu ersetzen.

​Mit der Initiative soll die finanzielle Belastung von Eltern verringert, die Erwerbstätigkeit von Frauen gefördert und die frühkindliche Bildung verbessert werden. Die WBK-S ist der Auffassung, dass die Unterstützungsmassnahmen im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung überarbeitet werden müssen, da die Bedingungen von Kanton zu Kanton stark variieren. Auch der Bundesrat stellt in seinem in Erfüllung der Postulate 19.3417 und 19.3262 verfassten Bericht «Strategie zur Stärkung der frühen Förderung», von dem die Kommission Kenntnis genommen hat, Mängel in diesen Bereich fest. Die Kommission hat deshalb mit 7 zu 3 Stimmen bei 3 Enthaltungen beschlossen, der parlamentarischen Initiative der WBK-N Folge zu geben.

Die Kommission hat zudem die vom Kanton Genf eingereichte Initiative 20.308 («Für eine konsequente Bundespolitik im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung») behandelt, die verlangt, die dauerhafte Beteiligung des Bundes an der Finanzierung der Betreuung von Kindern im Vorschulalter in der Bundesverfassung zu verankern. Nach der Anhörung eines Vertreters des Genfer Grossen Rates hat die WBK-S mit 9 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben, da die Initiativanliegen in ihren Augen besser über die Initiative 21.403 der WBK-N erfüllt werden können als durch die Schaffung eines spezifischen Verfassungsartikels.

Volksinitiative zum Verbot von Tier- und Menschenversuchen

Die Volksinitiative «Ja zum Tier- und Menschenversuchsverbot – Ja zu Forschungswegen mit Impulsen für Sicherheit und Fortschritt» fordert ein bedingungsloses Verbot von Tierversuchen und Forschung am Menschen in der Schweiz (19.083). Die Kommission empfiehlt die Initiative einstimmig (12 zu 0 Stimmen) zur Ablehnung. Das Tierwohl ist der Kommission zwar ein grosses Anliegen, die Initiative geht ihr jedoch zu weit. Die Umsetzung der Initiative würde sich ihrer Ansicht nach negativ auf die Gesundheit, die Wirtschaft und den Forschungsplatz Schweiz auswirken. Die Diskussion drehte sich um die Interessenabwägung zwischen dem gesellschaftlichen Nutzen von Tierversuchen und der Belastung für die Tiere. Ausserdem wurden der wissenschaftliche Erkenntnisgewinn dieser Versuche und andere Lösungen für die Forschung diskutiert. Im Rahmen dieser Debatte hat die Kommission zudem beschlossen, den Petitionen 20.2022 («Für eine Beendigung des Speziesismus») und 21.2004 («Jetzt umsteigen! Bessere Forschung ohne Tierversuche fördern») keine Folge zu geben.

Ernährungsunterricht soll in der Kompetenz der Kantone bleiben

Die WBK-S hat sich mit der parlamentarischen Initiative 19.463 («Für ein Programm zu Jugend und Ernährung») befasst, welche die Schaffung eines Programms verlangt, das der Koordination zwischen den zuständigen Akteuren und der Sensibilisierung für eine gesunde und nachhaltige Ernährung dient. Gegenstand der Diskussion waren die Rolle des Bundes und die Verteilung der personellen und institutionellen Kompetenzen in diesem Bereich. Die Kommission hat schliesslich mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen, der Initiative keine Folge zu geben, da ihrer Ansicht nach weiterhin die Kantone für die Massnahmen in diesem Bereich zuständig sein sollen.

Lohngleichheit

Mit 8 zu 3 Stimmen respektive 6 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission ihrem Rat, der Standesinitiative «Ermöglichung der institutionellen Beaufsichtigung von privaten Unternehmen und Organisationen» (18.323) sowie der parlamentarischen Initiative «Lohngleichheit. Übermittlung der Analyseergebnisse an den Bund» (20.400) keine Folge zu geben. Anlässlich der Diskussion über die beiden Initiativen liess sie sich über die laufende Umsetzung der Änderung des Gleichstellungsgesetzes (17.047) informieren. Die Kommission unterstreicht die Bedeutung der getroffenen Massnahmen, lehnt eine erneute Gesetzesrevision aber ab, bevor die Wirkung der jüngsten Anpassung des Gleichstellungsgesetzes evaluiert werden kann. Folgt der Ständerat den Anträgen seiner Kommission, sind die beiden Initiativen erledigt.

Covid-19: Massnahmen im Sportbereich

Ausserdem hat die WBK-S die am letzten Freitag von ihrer Schwesterkommission eingereichte parlamentarische Initiative «Änderung des Covid-19-Gesetzes – Sportbereich» (21.442) diskutiert. Ihrer Ansicht nach würde die vorgeschlagene Anpassung zu einem erneuten Systemwechsel führen. Da die infrage kommenden Bestimmungen erst in der Frühjahrssession angepasst wurden, müsse nun Stabilität geschaffen werden. Mit 5 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission aus diesem Grund entschieden, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Die Initiative geht damit zurück an die WBK-N.

Zuletzt beantragt die Kommission die Ablehnung der beiden Motionen «Erhalt des Gosteli-Archivs» (20.3006) (ohne Gegenantrag) und «Förderung der Mobilität und der Sprachaufenthalte der Lernenden» (20.3918) (mit 7 zu 3 Stimmen) aus formellen Gründen, da die Anliegen beider Motionen bereits erfüllt sind.

Die Kommission hat am 29. März 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) in Bern getagt.