Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) begrüsst die vom Bundesrat vorgeschlagene Verlängerung der Erwerbsausfallentschädigung bis Ende 2021 sowie die Aufhebung der Obergrenze für A-Fonds-perdu-Beiträge für den Mannschaftssport oppositionslos. Zusätzlich zu weiteren Ergänzungen und nach einer ausführlichen Diskussion nahm die Kommission die Änderung des Covid-19-Gesetzes (21.033) in der Gesamtabstimmung einstimmig an.

Mit dem Fortschreiten der Impfkampagne können voraussichtlich viele gesundheitspolizeiliche Einschränkungen im Sommer aufgehoben werden. Um ein abruptes Ende von Teilen des Hilfsdispositivs zu verhindern, sprach sich die Kommission für verschiedene Anpassungen des Covid-19-Gesetzes aus. Die WBK-S liess sich dabei von Vertretern der Verwaltung umfassend über die aktuellen Entwicklungen informieren.

Mit 8 zu 4 Stimmen sprach sich die Kommission dafür aus, einen neuen Absatz ins Gesetz aufzunehmen, welcher festhält, dass die Kapazitätsbeschränkungen für öffentlich zugängliche Einrichtungen und Veranstaltungen aufgehoben werden, sobald die erwachsene, impfwillige Bevölkerung geimpft ist. Ebenfalls mit 8 zu 4 Stimmen beantragt sie einen neuen Artikel, demzufolge Personen, welche einen Impf-, Test- oder Genesungsnachweis vorweisen können, von allgemeinen Zugangsbeschränkungen auszunehmen sind. Deutlich unterstützt die WBK-S den eingeschlagenen Öffnungsweg und hält gleichzeitig fest, dass eine Aufrechterhaltung der Einschränkungen für geimpfte, getestete oder genese Personen nicht mehr verfassungskonform wäre.

Weiter ist die Kommission der Ansicht, dass eine Verlängerung der mit Artikel 17 vorgesehenen Möglichkeit zum Bezug zusätzlicher Taggelder in der Arbeitslosenversicherung bis Ende 2021 nicht angezeigt sei. Mit 8 zu 4 Stimmen lehnte sie einen entsprechenden Antrag ab. Ebenfalls lehnte die Kommission bei der Kurzarbeitsentschädigung mit 6 zu 6 Stimmen und Stichentscheid des Präsidenten eine Verlängerung der Regelung für tiefe Einkommen (Art. 17a) bis Ende 2021 ab. Sie hält fest, dass die aktuelle Regelung bei der Kurzarbeitsentschädigung eine eigentliche Bevorzugung der tiefen Einkommen gegenüber der Arbeitslosenentschädigung darstelle. Um keine falschen Anreize zu schaffen und um angesichts der angestrebten Normalisierung zu den etablierten Mechanismen zurückzukehren, sieht sie keinen Grund für eine weitere Verlängerung. Eine Minderheit beantragt hingegen die Verlängerung dieses Artikels. Sie argumentiert, dass die tiefen Einkommen weiterhin überdurchschnittlich von der Krise betroffen seien und sich die Situation noch nicht entschärft habe.

Zudem beantragt die Kommission die Geltungsdauer von Artikel 8 des Covid-19-Gesetzes bis zum Inkrafttreten des revidierten Aktienrechtes zu verlängern. So soll die elektronische Durchführung von Generalversammlungen erleichtert werden. Hingegen lehnte es die Kommission mit 7 zu 5 Stimmen ab, die Massnahmen im Kulturbereich (Art. 11) bis Ende April 2022 zu verlängern.

Die Kommission verlangt mehr Zeit für die KV-Reform

Die Kommission hat sich mit der Totalrevision der Verordnung des SBFI über die berufliche Grundbildung Kauffrau/Kaufmann befasst. Mit 9 zu 1 Stimmen bei 2 Enthaltungen beschloss sie, eine Kommissionsmotion (21.3605) einzureichen, welche vom Bundesrat verlangt, die Einführung der Reform auf das Schuljahr 2023/2024 zu verschieben. Damit sollte genügend Zeit zur Verfügung stehen, um die noch offenen Punkte sorgfältig zu klären: wie bezüglich der Umstellung auf eine Handlungskompetenzorientierung, des Fremdsprachenkonzepts und der Berufsmaturität. Der neue Zeitplan ermöglicht es zudem, dass ausreichende Zeit zur Vorbereitung und Schulung der Lehrpersonen vorhanden ist.

Die Kommission hat am 25. Mai 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundesrat Ueli Maurer, Vorsteher EFD, in Bern getagt.