Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat die Vorlage des Bundesrates zum Programm NASAK 5 (21.030) einstimmig gutgeheissen. Gleichzeitig beantragt sie ihrem Rat, die Finanzhilfen in diesem Bereich aufzustocken.

Die Kommission hat die Beratung der NASAK-5-Botschaft (21.030), auf die sie an ihrer letzten Sitzung eingetreten war, fortgesetzt.

Sie befürwortet die Anträge in der Botschaft des Bundesrates und beantragt ihrem Rat zusätzlich, Kredite für drei weitere Sportanlagen zu gewähren: 2 Millionen Franken für eine Schwimmhalle in Bern (mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen), 1,5 Millionen Franken für eine Unihockeyhalle in Schiers (mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen) und 2 Millionen Franken für ein Sportzentrum in Kerenzerberg (mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung). Um die Kreditgewährung flexibler zu gestalten und um eine Überbrückungsfinanzierung für dringende Projekte zu vermeiden – wie dies beim NASAK 4+ der Fall war – hat die Kommission mit 9 zu 1 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, ihrem Rat zu beantragen, den Kredit für «diverse weitere Sportanlagen von nationaler Bedeutung» auf 15 Millionen Franken zu erhöhen. Der Gesamtbetrag der Finanzhilfen würde sich so auf 79,83 Millionen Franken belaufen.

In der Gesamtabstimmung hat die Kommission die Vorlage einstimmig angenommen.

Die Kommission hat sich ausserdem mit der Förderung des Breitensports befasst. Sie hat festgestellt, dass sich der Individualsport in der Bevölkerung zunehmender Beliebtheit erfreut, und ist deshalb der Meinung, dass darüber nachgedacht werden sollte, inwieweit Raum für solche Aktivitäten bereitzustellen ist. Die WBK-S hat daher mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung ein Kommissionspostulat (21.3971) beschlossen, das den Bundesrat beauftragt, in einem Bericht die aktuelle Situation in diesem Bereich darzulegen und aufzuzeigen, wie der Bund innovative Sportanlagen sowie Bewegungsräume für den Breitensport fördern und unterstützen kann.

Forschungs- und Innovationsförderung (21.026): Kommission stimmt Gesetzesänderung zu

Die Kommission hat die Änderung des Bundesgesetzes über die Förderung der Forschung und Innovation (21.026) beraten. Sie hat sich für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderungen ausgesprochen und die Vorlage einstimmig angenommen.

Bei den Reservebestimmungen beantragt die Kommission ohne Gegenantrag Zustimmung zum Nationalrat. Demnach darf der Bestand der Reserven 15 Prozent des jeweiligen jährlichen Bundesbeitrags nicht überschreiten. Der Bundesrat kann vorsehen, dass dieser Höchstsatz in Ausnahmefällen befristet überschritten werden kann, wenn die nicht bilanzierten Verpflichtungen diese Massnahme rechtfertigen.

Der Beschluss des Nationalrates, wonach die als Stipendien an Nachwuchsforschende ausgerichteten Förderungsbeiträge nicht der Besteuerung unterliegen sollen, wird von der Kommission nicht unterstützt. Sie ist einstimmig der Auffassung, dass eine solche Steuerbefreiung gegen den Grundsatz der systematischen Besteuerung aller Einkommen verstösst und zu einer Ungleichbehandlung führt.

Bei den Kriterien für den Erhalt von Projektbeiträgen spricht sich die Kommission einstimmig für mehr Flexibilität in Bezug auf den Eigenanteil der Beitragsempfängerinnen und ‑empfänger aus und folgt damit dem Antrag des Bundesrates, wonach die Bandbreite neu zwischen 40 bis 60 Prozent der Gesamtkosten liegen soll. Den Antrag des Nationalrates, der mit einer Bandbreite von 30 bis 50 Prozent noch mehr Flexibilität vorsieht, hat sie indes abgelehnt.

Ferner hat die Kommission mit 10 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, eine Bestimmung in die Vorlage aufzunehmen, die mehr Spielraum zulässt, sollte keine langfristige Assoziierung an Horizon erfolgen. Konkret soll Innosuisse Innovationsprojekte mit bedeutendem Innovationspotenzial von Jungunternehmen sowie von kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Ziel einer raschen und effizienten Vermarktung und einem entsprechenden Wachstum fördern können, wenn Schweizer Unternehmen der Zugang zu Förderangeboten für Einzelprojekte der Europäischen Kommission verwehrt ist.

Der Ständerat wird diese Gesetzesänderung in der Herbstsession beraten.

Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen für die Risiken der sozialen Medien

Die Kommission hat die Motion (20.3687) «Social-Media-Kampagne gegen Mobbing und Cybermobbing bei Kindern und Jugendlichen» vorberaten und einstimmig beschlossen, ihrem Rat deren Annahme zu beantragen. Sie zeigt sich besorgt über die Entwicklung in diesem Bereich und ist der Auffassung, dass dringender Handlungsbedarf besteht. In ihren Augen wäre eine direkte Sensibilisierung der Kinder und Jugendlichen über die sozialen Medien am zielführendsten.

Im Weiteren hat die Kommission die Eintretensdebatte zur Vorlage für ein Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospiele (20.069) aufgenommen und beschlossen, von der Verwaltung zusätzliche Auskünfte einzuholen. Sie wird ihre Beratungen im nächsten Quartal fortführen.

Die Kommission hat am 17. August 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) und teilweise im Beisein von Bundespräsident Guy Parmelin, Vorsteher des WBF, und Bundesrat Alain Berset, Vorsteher EDI, in Bern getagt.