Die WBK-S tritt auf  die Vorlage des Nationalrates zum Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung und der Kantone in ihrer Politik der frühen Förderung von Kindern (UKibeG) mit 10 zu 3 Stimmen ein. Sie möchte aber einen andern konzeptionellen Ansatz zur Entlastung der Eltern vertieft prüfen. Eine Betreuungszulage soll als zusätzliches Element der Familienzulagen geschaffen werden, wobei nur Eltern einen Anspruch haben, die einen bestimmten Beschäftigungsgrad aufweisen.

An ihrer Sitzung diskutierte die WBK-S die Vorlage des Nationalrats. Kernelement ist ein neuer vom Bund finanzierter Unterstützungsbeitrag für Eltern. Damit soll die Nutzung von familienergänzenden Kinderbetreuungsangeboten günstiger und somit attraktiver gemacht werden. Die Kommission sieht grundsätzlich den Handlungsbedarf aus gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischen Gründen (Linderung Arbeitskräftemangel) . Die Vereinbarkeit von Erwerb und Familie soll in der Schweiz weiter verbessert werden.

Die ablehnende Minderheitargumentierte mit der Verfassungsmässigkeit und den Bundesfinanzen. Die verfassungsmässige Grundlage für diese neue Bundesaufgabe sei ungenügend , zumal vor 10 Jahren der Familienartikel in der Volksabstimmung scheiterte. Überdies belaste die Vorlage die Bundesfinanzen zu stark, es handle sich hier um kantonale Aufgaben.

Die Kommission hat sodann mit 9 zu 3 Stimmen und einer Enthaltung beschlossen, ein alternatives Modell zur Entlastung der Eltern vertieft zu prüfen. Anstelle des durch den Bund finanzierten Unterstützungsbeitrag soll im bewährten System der Familienzulagen ein neues Element – eine sogenannte Betreuungszulage – eingebaut werden. Anspruch darauf haben Eltern, die einen bestimmten Beschäftigungsgrad aufweisen und somit auf eine elternergänzende Betreuung angewiesen sind. Damit könnten die gesellschafts- und arbeitsmarktpolitischen Ziele ebenfalls erreicht werden. Im Unterschied zum Modell des Nationalrates sind Empfänger der Betreuungszulage frei, wie sie die Betreuung organisieren. Überdies ist es gerechtfertigt, dass auch die Wirtschaft in die Finanzierungsverantwortung eingebunden wird. Die Kommission erwartet auch eine administrative Vereinfachung, indem auf dem eingespielten Vollzugssystem aufgebaut werden kann und die bestehende Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen respektiert wird.

Zur Vertiefung dieses Modells hat die Kommission verschiedene Prüfaufträge erteilt. Sie wird Mitberichte einholen und an der nächsten Sitzung eine Anhörung durchführen.

Mitwirkung an der europäischen Regulierung der Digitalisierung

Die WBK-S befasste sich an ihrer Sitzung mit dem aktuellen Stand der Digitalisierungsstrategie der EU und mit den Ergebnissen der am 18. April 2023 publizierten Analyse der Interdepartementalen Koordinationsgruppe EU-Digitalpolitik (IK-EUDP). Es zeigt sich, dass die EU-Rechtsetzung in diesem Bereich auch direkte Auswirkungen auf die Schweiz hat. Eine Kommissionsmehrheit stimmt mit den Forderungen der Motion Bellaiche (21.3676) überein und will, dass der Bundesrat in Bezug auf die EU-Digitalstrategie eine klare Position erarbeitet, Zuständigkeiten definiert und sich aktiv als Handelspartnerin der EU im Digitalisierungsbereich einbringt. Erst kürzlich hat die EU zwei grosse Gesetzespakete zur Digitalisierung verabschiedet: den «Digital Markets Act» und den «Digital Service Act». Angesichts des hohen Tempos, mit dem die EU die Regulierungsvorlagen der Digitalisierung vorantreibt, beantragt sie ihrem Rat mit 6 zu 5 Stimmen bei 1 Enthaltungen, die Motion anzunehmen.

Eine Kommissionsminderheit stimmt mit dem Bundesrat überein, dass aktuell kein unmittelbarer Handlungsbedarf besteht und der Bundesrat die erforderlichen Massnahmen getroffen hat.

Beratung zweier Motionen im Zusammenhang mit dem EMBAG

Die Kommission hat zwei Motionen im Zusammenhang mit dem Bundesgesetz über den Einsatz elektronischer Mittel zur Erfüllung von Behördenaufgaben (EMBAG) beraten, welches Anfang nächsten Jahres in Kraft tritt. Sie ist der Auffassung, dass die beschlossenen Rechtsgrundlagen die Beteiligung des Bundes an privaten Projekten ermöglichen (Motion Guggisberg 21.4490) und die Behörden dazu verpflichten, die Leistungen, die sie zum Vollzug von Bundesrecht erbringen, auch digital anzubieten (Motion Dobler 22.3122).

Da die Fragen aus diesen Motionen bei der Beratung des EMBAG diskutiert und entschieden wurden, beantragt die Kommission ohne Gegenstimme, die beiden Motionen abzulehnen.

Die Kommission hat am 22. August 2023 unter dem Vorsitz von Ständerat Benedikt Würth (M-E, SG) in Bern getagt.

​​