Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat an ihrer Sitzung vom 8. und 9. April 2024 die Beratung der Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) aufgenommen. Sie hat in diesem Zusammenhang zahlreiche Interessenkreise angehört und ist auf die überwiegende Mehrheit der vorgelegten Entwürfe eingetreten.

Die WBK-S hat die Beratung der Kulturbotschaft 2025–2028 (24.027) aufgenommen. Der Bundesrat hat in der Kulturbotschaft sechs Handlungsfelder bestimmt. Er will insbesondere eine angemessene Entschädigung professioneller Kulturschaffender sicherstellen sowie die Arbeitsbedingungen verbessern, den gesamten Wertschöpfungsprozess berücksichtigen und sich für die Vermittlung des materiellen, immateriellen und digitalen Kulturerbes und für eine transparente Aufarbeitung des historisch belasteten Kulturerbes einsetzen. Für die Umsetzung der Botschaft beantragt der Bundesrat Finanzmittel in der Höhe von 987,9 Millionen Franken.

Der Bundesrat sieht vier Gesetzesänderungen vor. Namentlich sollen eine Pflichtexemplarregelung für digitale Inhalte bei der Schweizerischen Nationalbibliothek eingeführt, das Ziel einer Baukultur von hoher Qualität im Gesetz festgeschrieben, eine gesetzliche Grundlage für die unabhängige Kommission für historisch belastetes Kulturerbe geschaffen sowie die italienische und die rätoromanische Sprache und Kultur ausserhalb des angestammten Sprachgebiets gefördert werden.

Die Kommission wollte sich einen Überblick über die Herausforderungen im Kulturbereich und die Positionen der direkt betroffenen Kreise verschaffen und hat daher Vertretungen der Kantone, der Städte und der Gemeinden sowie mehr als zwanzig im Kulturbereich tätige Organisationen, Unternehmen und Verbände angehört. An den Anhörungen hat die WBK-S die für 2025 bis 2028 geplante Aktualisierung der Kulturförderung thematisiert, aber auch weitere Themen wie die soziale Sicherheit von Kulturschaffenden in der Schweiz, die digitale Transformation, die Nachhaltigkeit und die Zusammenarbeit im Kulturbereich.

Die Kommission hat von den vorgeschlagenen Entwicklungsmassnahmen des Bundesrates Kenntnis genommen. Sie ist auf drei der vier vorgelegten Gesetzesentwürfe, nämlich auf das Sprachengesetz, das Nationalbibliotheksgesetz und das Kulturgütertransfergesetz, sowie auf alle Bundesbeschlüsse eingetreten. Zur Änderung des Natur- und Heimatschutzgesetzes wünscht die Kommission weitere Informationen, weshalb sie die Beschlussfassung auf ihre nächste Sitzung verschoben hat. Die Kommission wird an ihrer nächsten Sitzung Ende April mit der Detailberatung der verschiedenen Entwürfe beginnen.

Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich. Abkommen mit dem Fürstentum Liechtenstein

Die Kommission hat sich mit dem Abkommen zwischen der Schweiz und Liechtenstein über den Austausch von Daten betreffend gesperrte Spielerinnen und Spieler im Geldspielbereich (23.070) befasst. Mit diesem Abkommen soll der Schutz von Spielerinnen und Spielern vor exzessivem Geldspiel verstärkt werden, indem die beiden Länder die im jeweils anderen Land verhängten Spielsperren anerkennen. So soll ein «Spieltourismus» gesperrter Personen verhindert werden. Die Kommission folgt dem Nationalrat und beantragt ihrem Rat einstimmig, das Abkommen zu genehmigen und den Bundesrat zur Ratifizierung zu ermächtigen.

Forschungsprogramm Horizon Europe

Die Kommission hat vier gleichlautende Standesinitiativen vorgeprüft, die letztes Jahr eingereicht wurden und die vom Parlament verlangen, darauf hinzuwirken, dass die Schweiz als assoziierter Drittstaat weiterhin am Forschungsprogramm der Europäischen Union (EU) «Horizon Europe» teilnehmen kann.

Nachdem der Bundesrat das Mandat für Verhandlungen mit der EU in Form eines Paketansatzes verabschiedet hat und die Verhandlungen begonnen haben, können Schweizer Forschende nun an Ausschreibungen des Europäischen Forschungsrates für 2024 und insbesondere an der Ausschreibung des ERC Advanced Grant teilnehmen.

Die derzeitige Situation stellt eine positive Entwicklung im Hinblick auf eine Assoziierung der Schweiz ans Forschungsprogramm Horizon dar.

Die Kommission hat die Delegationen der Kantone, welche die Initiativen eingereicht hatten (23.306 FR, 23.316 JU, 23.323 VD, 23.324 TI), angehört und mit 11 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung beschlossen, den Initiativen Folge zu geben. Mit diesem Beschluss möchte die Kommission ausdrücken, dass sie diese für die Forschung wichtigen Massnahmen unterstützt.

Die Kommission hat am 8./9. April 2024 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) und teilweise in Anwesenheit von Bundesrätin Elisabeth Baum-Schneider, Vorsteherin des EDI, in Bern getagt.