Die WBK-S will das Schweizerschulengesetz dahingehend ändern, dass die Anstellung von Schweizer Lehrpersonen an Educationsuisse übertragen wird. Ziel der vorgeschlagenen Reform ist die Vereinfachung der Rekrutierung und die Harmonisierung der Anstellungsbedingungen. Die Kommission hat deshalb einstimmig eine entsprechende parlamentarische Initiative beschlossen, mit der die Qualität der Schweizerschulen im Ausland gewährleistet werden soll.

Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat einstimmig die parlamentarische Initiative 25.403 zur Änderung des Schweizerschulengesetzes (SSchG) beschlossen. Mit dieser Änderung soll der Bund dem Dachverband der Schweizerschulen im Ausland, Educationsuisse, die Aufgabe übertragen können, Schweizer Lehrpersonen anzustellen und zu entsenden, was zentral für die Qualität und die Verbindung zum Schweizer Bildungssystem ist.

Die Schweizerschulen im Ausland stehen aufgrund der steuerlichen und sozialen Unterschiede in den Gastländern vor zunehmenden Herausforderungen bei der Anstellung von Schweizer Lehrkräften. Mit der Übertragung dieser Aufgabe an Educationsuisse wird es möglich sein, die Anstellungsbedingungen zu harmonisieren, die Sozial- und Steuerbeiträge zu regeln und die Mobilität der Lehrkräfte zu erleichtern. Diese Verbesserungen werden die Qualität der Schulen erhöhen und gleichzeitig Antworten auf die Herausforderungen der letzten Jahre liefern.

Die Einreichung der parlamentarische Initiative ist einstimmig erfolgt. Mehrere Berichte der Verwaltung und Konsultationen mit den Kantonen bestätigten die Notwendigkeit dieses Vorgehens.

Steuerdaten und Notwendigkeit qualitativ hochwertiger Statistiken

Die Kommission hat sich im Rahmen der Behandlung der Motion Regazzi 24.3507 mit den für die Finanzen zuständigen Regierungsrätinnen des Kantons Bern, Astrid Bärtschi, und des Kantons Waadt, Valérie Dittli, ausgetauscht. Die Kommissionsmitglieder und die Gäste waren sich einig, dass das Vertrauen in die Datenerhebung und das Datenmanagement unbedingt gewahrt werden muss und dass dabei das Gleichgewicht zwischen dem erheblichen öffentlichen Interesse an zuverlässigen Statistiken und dem Schutz des Steuergeheimnisses beizubehalten ist. Die Beratung und die vertiefte Auseinandersetzung mit den einzelnen Aspekten dieses Themas werden an der nächsten Sitzung fortgesetzt.

Ausreichende Zahl an Ärztinnen und Ärzten in der Schweiz sicherstellen

Die Motion 23.3854 fordert den Bundesrat angesichts des sich zuspitzenden Ärzte- und insbesondere Hausärztemangels auf, einen Gesetzesentwurf vorzulegen, mit dem sichergestellt werden kann, dass in der Schweiz genügend Ärztinnen und Ärzte ausgebildet werden und das Schweizer Gesundheitswesen langfristig funktionsfähig bleibt.

Die Kommission beantragt ihrem Rat mit 8 zu 2 Stimmen die Annahme dieser Motion, da sie es als sehr wichtig erachtet, die vom Parlament bereits verabschiedeten Programme zu unterstützen, namentlich jene, die in der letzten Wintersession im Rahmen der Botschaft für Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft) beschlossen wurden.

Eine Minderheit weist hingegen darauf hin, dass die Massnahmen des Bundesrates derzeit in Umsetzung sind, und ist der Meinung, dass das Motionsanliegen den Zuständigkeitsbereich der Kantone betrifft.

WBK-S empfiehlt Beibehalt der schriftlichen Schlussprüfung in Allgemeinbildung

Die WBK-S hat sich eingehend mit dem Qualifikationsverfahren der Allgemeinbildung in der beruflichen Grundbildung befasst. Anlass war die Revision der Verordnung des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) über die berufliche Grundbildung, mit der die schriftliche Schlussprüfung in Allgemeinbildung durch eine Abschlussarbeit ersetzt und eine neue Gewichtung der verschiedenen Elemente des Qualifikationsverfahrens eingeführt werden soll. Die Kommission hat sich an ihrer Sitzung von der Verwaltung über die geplanten Änderungen informieren lassen. Da es sich im vorliegenden Fall um die Verordnung handelt, kann die Kommission lediglich Empfehlungen zuhanden des Bundesrates aussprechen, was sie mit 8 zu 3 Stimmen beschlossen hat zu tun.

Die WBK-S empfiehlt, den Verbundpartnern der Berufsbildung die Einigung über die Art und Weise der Qualifikationsverfahren zu überlassen, auf deren Grundlage das SBFI dann die entsprechenden Verordnungen ausarbeitet. Sie hält fest, dass es bei der laufenden Revision um die Stärkung der Allgemeinbildung geht und nichts dagegen spricht, dass die Erfahrungsnoten sowie die Vertiefungsarbeit und deren mündliche Präsentation Teil der Bewertung sind. Gerade um das Ziel der Stärkung der Allgemeinbildung zu erreichen, erachtet sie es aber als wichtig, dass die Schlussprüfung Teil des Qualifikationsverfahrens bleibt. Der Verzicht auf diese Prüfung wäre in ihren Augen ein falsches Signal an die künftigen Absolventinnen und Absolventen, an deren Leistungsbereitschaft und an die Bildungslandschaft generell. Als Alternative könnte sich die Kommission auch vorstellen, den Kantonen die Wahl zwischen zwei Prüfungsformen zu überlassen.

Sonderverfahren für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf natürlicher Basis

Die WBK-S hat an ihrer Sitzung die Motion 21.3770 («Meldeverfahren für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf Basis von natürlichen Produkten») behandelt, die den Bundesrat beauftragt, analog zu den Regelungen in Deutschland und Frankreich ein spezifisches Meldeverfahren für Pflanzenstärkungs- und Pflanzenschutzmittel auf der Basis von natürlichen Produkten oder Rohstoffen wie Pflanzenextrakten oder Aktivkohle einzuführen. Die Kommission hat in diesem Zusammenhang von der vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) vorbereiteten Totalrevision der Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (PSMVA) Kenntnis genommen. Sie beantragt ihrem Rat mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen die Annahme der Motion, damit die Einführung eines entsprechenden Verfahrens sichergestellt ist.

Die Kommission hat am 11. Februar 2025 unter dem Vorsitz von Ständerätin Mathilde Crevoisier Crelier (S, JU) in Bern getagt.