Die Kommission für Wissenschaft, Bildung und Kultur des Ständerates (WBK-S) hat sich mit dem Verhandlungsmandat zu Erasmus+ befasst und heisst dieses vorbehaltlos gut.

Die WBK-S unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Verhandlungsmandat zu Erasmus+ voll und ganz. Sie spricht sich für die vom Bundesrat vorgeschlagenen Lösungen – die «Pay as you go»-Bezahlmethode und die Verhandlungsvorbereitungen – aus, die ihm genügend Handlungsspielraum geben und ihm ermöglichen, für ein ausgewogenes Kosten-Nutzen-Verhältnis zu sorgen. Die Kommission hat zudem über die finanziellen Aspekte einer Schweizer Beteiligung am Mobilitätsprogramm diskutiert sowie über die Auswirkungen des EU-Austritts des Vereinigten Königreichs auf die Schweiz.

Beratung des Filmgesetzes fortgesetzt

Die Kommission hat ihre Beratungen des Filmgesetzes (Entwurf 2 der Botschaft zur Förderung der Kultur 20.030) fortgesetzt. Entgegen dem Beschluss des Nationalrates hat die WBK-S mit 8 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltung entschieden, ihrem Rat zu beantragen, dass die betroffenen Unternehmen jährlich mindestens vier Prozent ihrer Bruttoeinnahmen für das unabhängige Schweizer Filmschaffen aufzuwenden haben. Die Minderheit beantragt, diesen Satz auf zwei Prozent festzulegen. Die Kommission beantragt zudem mit 9 zu 4 Stimmen, auf eine Ersatzabgabe zu verzichten.

Weiter hat sie einstimmig beschlossen, Artikel 24c dahingehend zu ergänzen, dass auch Serien und Auftragsfilme als Aufwendungen anrechenbar sind. Darüber hinaus beantragt sie mit 6 zu 0 Stimmen bei 7 Enthaltungen, im selben Artikel einzuführen, dass die Bewerbung von Schweizer Filmen bis zu einem Betrag von 500 000 Franken pro Jahr als Aufwendung anrechenbar ist.

Die WBK-S spricht sich ausserdem einstimmig gegen den Beschluss des Nationalrates aus, Unternehmen, die Netze betreiben oder in Netze investieren, von der Pflicht zu entbinden, in das Filmschaffen zu investieren (Art. 24b Abs. 4). Sie beantragt indes, in Artikel 24d Absatz 3 zu präzisieren, dass bei Unternehmen, die Netze betreiben, nur die aus dem Filmangebot zufliessenden Bruttoeinnahmen massgeblich sind.

Keine zusätzliche Stelle für Opfer von sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Die Kommission hat sich mit der parlamentarischen Initiative 19.441 von NR Flavia Wasserfallen (SP, BE) auseinandergesetzt. Diese verlangt, dass Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die am Anfang eines Jahres fünfzig oder mehr Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beschäftigen, eine externe Ansprechperson für von sexueller Belästigung betroffene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter benennen müssen.

Mit 7 zu 4 Stimmen bei 1 Enthaltungen hat sie dem Beschluss der Schwesterkommission nicht zugestimmt. Die Kommission sieht keinen unmittelbaren Handlungsbedarf. Sie verweist auf die bestehenden rechtlichen Grundlagen, die bestehenden Anlaufstellen und die konkreten Sorgfaltspflichten der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber. Teile der Kommission sehen durchaus Handlungsbedarf: Die Zahlen zeigten, dass die aktuellen rechtlichen Grundlagen nicht genügten. Es lohne sich, den von der Initiative eingeschlagenen Weg zu vertiefen.

Vor der Beschlussfassung hat sie eine Vertretung des Schweizerischen Gewerbeverbandes (SGV) und des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB) sowie Frau Corina Alchenberger – als Geschäftsinhaberin und -führerin einer Beratungsstelle – angehört und sich mit Vertreterinnen des Bundesamts für Justiz (BJ) und des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann (EBG) ausgetauscht.

Im Rahmen dieser Diskussion hat sie sich mit der Standesinitiative 19.317 n Kt. Iv. GE. Für eine einfachere Bekämpfung sexueller Belästigung befasst. Sie hat mit 8 zu 4 Stimmen beschlossen dem Rat zu beantragen, der Initiative keine Folge zu geben, und folgt damit dem Beschluss des Nationalrates. Diese verlangt eine Anpassung des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GlG), und zwar dahingehend, dass sexuelle Belästigung in die Liste der Diskriminierungen aufgenommen wird, für welche die Beweislasterleichterung gilt.

Ablehnung der Motion 20.3669 «Für ein verstärktes und institutionalisiertes Mitspracherecht der Studierenden»

Die Motion 20.3669 verlangt, das Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) so zu ändern, dass die Studierenden verstärkt in die Entscheidungsprozesse einbezogen werden.

Der Ständerat wies diese Motion der WBK-S zu mit dem Auftrag, weitere Akteure des Hochschulbereichs in die Diskussion einzubeziehen. Aus diesem Grund hat die Kommission Vertreterinnen und Vertreter des Verbands der Schweizer Studierendenschaften (VSS), des Dachverbands der Studierenden der ETH (VSETH), der Vereinigung der Schweizerischen Hochschuldozierenden (VSH), der Konferenz der Hochschuldozierenden der Schweiz (swissfaculty), von «Actionuni der Schweizer Mittelbau» und von Swissuniversities angehört.

Im Anschluss an die Diskussion, in der unter anderem die Verbindungen zwischen den verschiedenen interessierten Parteien und die Modalitäten der Umsetzung des von ihnen geforderten Einbezugs behandelt wurden, hat die Kommission mit 9 zu 4 Stimmen beschlossen, ihrem Rat die Ablehnung der Motion zu beantragen, da sie der Ansicht ist, dass das geltende Recht diesen Akteuren des Hochschulbereichs bereits ausreichend Beteiligungsmöglichkeiten bietet. Die WBK-S versteht allerdings die Sorgen der betroffenen Parteien und wird die Diskussionen zu diesem Thema daher weiterhin verfolgen. Die Kommissionminderheit beantragt dem Rat die Annahme der Motion.

Mehr Transparenz in der Pflanzenzucht: WBK-S verlangt Zusatzbericht

Die Kommission hat die am 9. November 2020 unterbrochene Beratung der Motion 20.3674 «Geistige Eigentumsrechte. Anpassung im Bereich Pflanzenzucht» wiederaufgenommen. Sie hat einstimmig beschlossen, die Behandlung der Motion erneut auszusetzen und die Verwaltung zu beauftragen, ihr einen Zusatzbericht vorzulegen, anhand von dem sie beurteilen kann, ob eine Anpassung des Patentgesetzes und eventuell auch des Sortenschutzgesetzes angezeigt ist.

Kommission schiebt Entscheid zum Copernicus-Programm auf

Die WBK-S hat sich mit der Motion 18.4131 «Die Schweiz soll am Copernicus-Programm teilnehmen» befasst, die den Bundesrat auffordert, die nötigen Schritte zum Abschluss eines Abkommens für die Teilnahme der Schweiz am Copernicus-Programm, einer gemeinsamen Initiative der Europäischen Union und der Europäischen Weltraumorganisation (ESA), zu unternehmen. Dieses Programm liefert Geoinformationsdienste, die sich auf die Erdbeobachtung durch Satelliten und Bodenanlagen stützen: Die erhobenen Daten können anschliessend für Umwelt- und Sicherheitsbelange genutzt werden. Um die offenen Fragen vertiefen zu können, hat die Kommission mit 7 zu 0 Stimmen bei 4 Enthaltungen beschlossen, ihren Entscheid aufzuschieben.

Bedeutung des Wissenschaftsstandorts Schweiz für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie

Die Kommission hat im Austausch mit Vertretern der Pharma und der Covid-19 Science Task Force eine Diskussion geführt über die Bedeutung des Wissenschaftsstandorts Schweiz für die Bewältigung der Covid-19-Pandemie. Die Kommission zeigt sich beeindruckt von den Forschungsleistungen und vertiefte unter anderem Fragen zur Digitalisierung des Gesundheitswesens, zur Bedeutung der Impulse der Politik mit Blick auf eine Stärkung der Public Health, zur (globalen) Impfstrategie und zur Rolle der Task Force in der Krisenbewältigung.

Kommission will einer jurassischen Standesinitiative keine Folge geben

Die WBK-S hat die vom Kanton Jura eingereichte Initiative 20.325 vorgeprüft. Sie hat Verständnis für die Besorgnis des Kantons Jura, ist aber der Auffassung, dass das Initiativanliegen durch die verschiedenen Unterstützungsmassnahmen, die der Bund zur Bewältigung der Covid-19-Krise getroffen hat, mittlerweile erfüllt ist. Aus diesem Grund beantragt sie ihrem Rat mit 12 zu 0 Stimmen bei 1 Enthaltung, der Standesinitiative keine Folge zu geben.

Die Kommission hat am 1./2. Februar 2021 unter dem Vorsitz von Ständerat Hannes Germann (SVP, SH) in Bern getagt.