Nachdem der Nationalrat die Volksinitiative «Keine 10-Millionen-Schweiz! (Nachhaltigkeitsinitiative)» in der Herbstsession zur Ablehnung empfohlen hat, lehnt nun auch die SPK-S diese ab.
Die Kommission ist der Meinung, dass die Volksinitiative nicht zielführend ist und dass sie den Wohlstand und die völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz ernsthaft gefährden würde. Die Annahme der Initiative hätte in letzter Konsequenz zur Folge, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen gekündigt werden müsste, wenn die Bevölkerung der Schweiz vor 2050 auf mehr als 10 Millionen ansteigen würde. Weitere bilaterale Übereinkommen mit der EU wären dadurch gefährdet. Die Kommission ist jedoch der Meinung, dass der bilaterale Weg für den Wohlstand der Schweiz wichtig ist, und sie möchte diesen nicht gefährden. Hinzu kommt der bereits heute bestehende Fachkräftemangel und die Tatsache, dass die Erwerbsbevölkerung in der Schweiz schrumpft.
Die Kommission hat verschiedene Vorschläge für einen direkten Gegenentwurf geprüft und diese mit 8 zu 5, bzw. 9 zu 4 Stimmen abgelehnt. Gegenstand dieser Diskussionen waren sowohl ein direkter Gegenentwurf im Sinne einer verfassungsrechtlichen Schutzklausel, einer Zuwanderungsabgabe wie auch die Möglichkeit einer separaten Abstimmung über die Kündigung der Personenfreizügigkeit. Ein direkter Gegenentwurf zu dieser Initiative hätte nach Ansicht der Kommission keinen Mehrwert und würde ein falsches Signal senden. Den Herausforderungen der Zuwanderung und des Bevölkerungswachstums muss mit anderen Massnahmen begegnet werden.
Die Volksinitiative kann in der nächsten Session im Ständerat behandelt werden.
Adressdienstgesetz: Differenzen zum Nationalrat bleiben bestehen
Die SPK-S hat sich im Rahmen der Differenzbereinigung erneut mit dem Entwurf für ein Adressdienstgesetz (23.039) befasst. In der Herbstsession 2025 hatte der Nationalrat zwei Anträge zur Änderung des Entwurfs angenommen: Einer verlangt eine Änderung bezüglich Vorrang des kantonalen Rechts bei der Datenübertragung (Art. 9 Abs. 1bis), einer bezüglich Gebührenbefreiung (Art. 14 Abs. 2 Bst. b). Die Kommission beantragt nun mit 9 zu 3 Stimmen, den vom Nationalrat in Artikel 9 eingeführten Absatz 1bis zu streichen, da diese Regelung die Umsetzung der einheitlichen Finanzierung der Gesundheitsleistungen (EFAS) übermässig erschweren würde, hätten die Krankenkassen doch nicht mehr in jedem Fall Zugang zur Wohnadresse der Versicherten. Mit 10 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung beantragt die Kommission zudem, auch bei Artikel 14 Absatz 2 Buchstabe b an der Position des Ständerates festzuhalten. Sie erachtet eine gebührenfreie Nutzung des Adressdienstes durch die Einwohnerdienste als richtig, ist aber der Meinung, dass eine Gebührenbefreiung der Gemeinden und Kantone, die für die Führung der Einwohnerdienste zuständig sind, zu weit geht. Die SPK-S hat ferner zwei weitere Differenzen geschaffen – sofern ihre Schwesterkommission bereit ist, nochmals auf die bereits beschlossenen Punkte zurückzukommen. Zum einen geht es um eine redaktionelle Änderung, zum anderen um eine Präzisierung in Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b, mit der sichergestellt werden soll, dass nur Personen und Organe, die Bundesrecht vollziehen, Zugang zum nationalen Adressregister haben.
Die Kommission hat am 3. November 2025 unter dem Vorsitz von Ständerat Daniel Fässler (M-E/AI) in Bern getagt.