Mitglieder

 

Grundlagendokumente

HANDLUNGSGRUNDSÄTZE DER FINANZDELEGATION DER EIDGENÖSSISCHEN RÄTE (PDF)Formatwechsel

WEISUNGEN DER FINANZDELEGATION DER EIDGENÖSSISCHEN RÄTE ÜBER DIE BEHANDLUNG IHRER PROTOKOLLE UND UNTERLAGEN VOM 4. DEZEMBER 2023 (PDF)Formatwechsel

Vereinbarung zwischen der Finanzdelegation und dem Bundesrat betreffend die Aufsicht in personalrechtlichen Angelegenheiten (PDF)Formatwechsel

Vereinbarung der Finanzdelegation und der Geschäftsprüfungsdelegation betreffend die Oberaufsicht über den Staatsschutz und die Nachrichtendienste (PDF)Formatwechsel

 

Zugewiesene Sachbereiche

Gemäss Art. 51 Abs. 2 des Parlamentsgesetzes obliegt der Finanzdelegation die nähere Überprüfung und Überwachung des gesamten Finanzhaushaltes. Sie zählt je drei Mitglieder des Nationalrates und des Ständerates, die den Finanzkommissionen des entsprechenden Rates angehören.

Der Auftrag der Finanzdelegation umfasst vor allem fünf Aufgaben: Sie verfügt über besoldungs- und kreditrechtliche Kompetenzen, nimmt die Revisionsberichte der Eidgenössischen Finanzkontrolle (EFK) ab, übt die mitschreitende Aufsicht über die Finanzpolitik des Bundesrates aus und kann Mitberichte zu Botschaften des Bundesrates an die Finanzkommissionen oder andere Kommissionen verfassen.

 

Delegationssekretariat

FunktionNameTelefon/Mail
AuskunftSevda CicekT +41 58 322 95 40
findel.delfin@parl.admin.ch
SekretärStefan KollerT +41 58 322 95 35
Stv. Sekretär Roberto Ceccon T +41 58 322 92 72
Wiss. MitarbeiterinNathalie CarronT +41 58 322 92 61

Wiss. Mitarbeiter
B​eat Marti
​T +41 58 322 94 86

​Wiss. Mitarbeiter

​Moritz Stübi 
​T +41 58 322 96 54
​Admin. Sachbearbeiterin
​Vanessa Pfeiffer​
​T +41 58 322 94 92​