Tierschutzgesetz
Loi fédérale sur la protection des animaux

Art. 5 Abs. 3
Antrag der Mehrheit
Streichen

Antrag der Minderheit
(Fetz, Germann)
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 5 al. 3
Proposition de la majorité
Biffer

Proposition de la minorité
(Fetz, Germann)
Adhérer à la décision du Conseil national

Präsident (Frick Bruno, Präsident): Das Wort hat die Berichterstatterin, Frau Christiane Langenberger. Wir freuen uns, dass Sie wieder bei uns sein können, nachdem Sie letzten Mittwoch in diesem Saal zu Fall gekommen sind. Wir wünschen Ihnen weiterhin gute Besserung!

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), pour la commission:

Vielen Dank für Ihre lieben Worte!
Il nous reste à éliminer quelques divergences avec le Conseil national. Celui-ci a fait un travail approfondi, ce qui a permis à notre commission de se rapprocher sur plusieurs points de ses décisions. Quelques membres de la commission ont en outre rencontré des représentants des organisations de protection des animaux pour définir quels facteurs avaient à leurs yeux encore une importance particulière.
Je ne suis pas certaine que ces milieux acceptent de retirer leur initiative populaire, car c'est pour eux une manière incontestée de mobiliser leurs adhérents; mais nos opinions réciproques ont pu se rapprocher quelque peu. Maintenant, il importe que nous fassions aujourd'hui encore un pas vers le Conseil national.
Notre première divergence se trouve à l'article 5 alinéa 3. C'est sans doute la divergence la plus importante, puisque nous avons là une minorité. Nous avons en effet des millions d'oeufs, des tonnes de viande de lapin, qui sont mis sur le marché sans être déclarés, provenant de détention en cage interdite chez nous. Avec une déclaration correspondante, les consommateurs auraient la possibilité de décider en connaissance de cause s'ils sont pour ou contre des produits conformes à la loi sur la protection des animaux.
Der Nationalrat möchte, dass der Bund die Deklaration von Nahrungsmitteln aus tierischer Produktion nach Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung regelt. Für die Mehrheit der Kommission sprechen folgende Argumente gegen diese Neuerung - für die Minderheit wird dann Frau Fetz sprechen -: Man muss zuerst daran denken, dass Deklarationsregelungen bereits bestehen, so im Bereich des Lebensmittelgesetzes zum Schutz des Menschen vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen und im Bereich des Landwirtschaftsgesetzes zum Schutz der landwirtschaftlichen Produktion. Dies gilt für die Herkunft und die Produktionsmethode. Weiter würden wir mit einer neuen Auflage die Landwirtschaft belasten, obwohl wir in der Landwirtschaft vor allem deregulieren wollen.
Betreffend Praktikabilität wurde darauf hingewiesen, dass für Nahrungsmittel, die aus verschiedenen Tieren hergestellt werden, zum Beispiel Salami oder Käse, oder für Produkte des täglichen Gebrauchs wie Pomadenstifte, Ledermappen, Schuhe usw. die Deklaration betreffend Tierhaltung gar nicht möglich wäre. Wir sollten uns auf die Qualität unserer eigenen, inländischen Produktion konzentrieren und nicht für Bestimmungen plädieren, die wir gar nicht kontrollieren können und deren Gehalt nicht der Wirklichkeit entspricht und die demzufolge für Konsumenten eine Täuschung sind.
Ferner müssen wir auch festhalten, dass unser Konsumentenverhalten eher vom Preis bestimmt wird. Denken wir an das Verbot der Batteriekäfighaltung von Hühnern und an unsere Bevölkerung, die Eier im Ausland einkaufen geht. Eine Positivdeklaration, wie sie Nationalrat Ehrler in einer parlamentarischen Initiative verlangt, wäre eher geeignet, die Qualität der inländischen Produktion hervorzuheben.
Weiter werden Differenzen zwischen der Schweiz und der EU im Bereich der Hygiene bald nicht mehr existieren, denn auf den 1. Januar 2006 oder 2007 werden unsere Lebensmittelverordnungen im Bereich der tierischen Produkte an die Standards der EU angeglichen.
Als Letztes enthält die Initiative auch das Verbot der Einfuhr von Produkten, deren Produktion bei uns verboten ist. Das würde die Fleischeinfuhr für Muslime und Juden infrage stellen.
Die Mehrheit der Kommission hat sich überzeugen lassen, dass wir uns hier auf ein schwieriges Gelände begeben würden, und hat den vom Nationalrat beschlossenen Absatz 3 von Artikel 5 mit 7 zu 2 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt.

Fetz Anita Ständerat Basel-Stadt Sozialdemokratische Fraktion (S)
Fetz Anita (S, BS):

Die Minderheit beantragt Ihnen, dem Nationalrat zu folgen und eine Deklarationspflicht im Tierschutzgesetz aufzunehmen. Sie nimmt damit das Anliegen der Schweizer Bauern nach fairen Wettbewerbsbedingungen auf. Ich möchte Sie informieren, dass dieser Vorschlag im Nationalrat von Josef Kunz eingebracht worden ist. Ich als Konsumentin verstehe und unterstütze dieses Anliegen der Schweizer Bauern nach gleich langen Spiessen im internationalen Wettbewerb. Viele Landwirtschaftsprodukte werden heute importiert, die weit unter dem Niveau dessen, was die schweizerischen Gesetze verlangen, hergestellt wurden. Das ist einer der massgeblichen Gründe, warum diese Importprodukte sehr viel billiger angeboten werden können.
Ohne Deklaration über Herkunft, Produktionsmethode und Art der Tierhaltung sind für die Schweizer Konsumentinnen und Konsumenten die Preisunterschiede zwischen importierten und einheimischen Produkten nicht nachvollziehbar. Ohne Pflicht zur Deklaration und ohne eine transparenzschaffende Regelung werden die Schweizer Bauern, die vor allem in den letzten zehn Jahren stark in die tierfreundliche AB 2005 S 745 / BO 2005 E 745 Haltung ihrer Kühe, Schweine und Hühner investiert haben, in ihren Marktchancen auf unfaire Art benachteiligt.
Ich möchte Ihnen das anhand von zwei konkreten Beispielen aufzeigen: Ein Kilo Kaninchenfleisch kostet in der Schweiz rund 18 bis 25 Franken, ungarisches Kaninchenfleisch kostet ungefähr 10 Franken pro Kilo, kommt aber meist von Kaninchen aus Käfighaltung. Das widerspricht unserer schweizerischen Gesetzgebung. Ohne Deklaration haben die Konsumentin und der Konsument keine Ahnung, wie diese grossen Preisunterschiede zustande kommen. Das ist nicht nur unseren Bauern gegenüber unfair, sondern verschleiert eigentlich auch den Grund, warum wir unsere Schweizer Landwirtschaft mit derart hohen Subventionen unterstützen - nämlich damit sie ökologisch produziert.
Ein anderes Beispiel: Pouletschenkel aus nordischen Ländern kosten etwa 10 Franken pro Kilogramm, in der Schweiz beträgt der Kilopreis etwa 16 Franken. Die Konsumentin hat keine Ahnung, dass die meisten dieser ausländischen Tierprodukte nicht nach tiergerechter Art produziert worden sind.
Das ist also einer der Hauptgründe für die Minderheit: Wir wollen faire Wettbewerbsbedingungen für unsere Schweizer Bauern, und wir wollen, dass sie gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb haben.
Nun zu den Vorwürfen oder zu den Bedenken der Mehrheit: Das Hauptbedenken betrifft ja die Praktikabilität der Umsetzung. Hier bin ich überzeugt, dass die Umsetzung machbar ist, ganz nach dem Motto: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg. Der Beschluss dieser Bestimmung bedeutet nämlich nicht, dass sämtliche Produkte im Detail deklariert werden müssen. Der Bundesrat hat es in der Hand, in einer sinnvollen, massvollen und vor allem praktikablen Verordnung vorzuschreiben, wie die Produkte deklariert werden müssen.
Ich weiss: Es kommen immer alle mit der Salami, die aus zehn verschiedenen Fleischsorten besteht, und mit dem Käse, der auch noch aus verschiedenen Bestandteilen zusammengesetzt ist. Da muss ich Ihnen einfach sagen: Wir können ja auch einmal logisch und plausibel vorgehen. Es reicht nämlich, wenn wir in einer ersten Runde die Produkte deklarieren lassen, die homogen sind, die man also wirklich auch kontrollieren kann, die nur aus einer Fleischsorte bestehen. Damit erfassen Sie nämlich bereits 70 Prozent sämtlicher Fleischprodukte. Das "Salami-Killerargument" kann man hier nicht ständig aufführen.
Ich möchte Sie daran erinnern, dass gemäss Artikel 4 der Landwirtschaftlichen Deklarationsverordnung importierte Produkte deklariert werden müssen, die nach einer in der Schweiz verbotenen Produktionsart hergestellt werden. Das Beispiel der Käfig-Eier zeigt, dass die Deklaration funktioniert, dass sie machbar ist, dass sie umsetzbar ist. Batterie-Eier müssen mit dem Hinweis "Eier aus Käfighaltung" deklariert werden. Die Folge ist: In der Schweiz verkauft praktisch kein Laden mehr Batterie-Eier, weil die Konsumentinnen und Konsumenten sie nicht wollen. Das Gleiche gilt bei der Deklaration von Hormon- und Antibiotikafleisch. Auch hier ist es möglich. Sie können mir nicht sagen, dass das in Bezug auf Fleischsorten, die homogen sind - nicht heterogen wie die Salami -, nicht genauso gut möglich ist.
Es bleibt noch der Vorwurf der WTO-Inkompatibilität, den ich auch schon gehört habe. Hier streiten sich ja die verschiedenen zuständigen Bundesämter. Die WBK des Nationalrates hat mehrere Abklärungen gemacht. Ich kann Sie hier auf eine neue Dissertation der Juristischen Fakultät der Universität Bern verweisen, die sehr hilfreich ist. Sie heisst: "Die Beurteilung der Zulässigkeit von Importrestriktionen aus Gründen des Tier- und Artenschutzes im Recht der WTO". Sie erschien im Mai dieses Jahres, ist also sehr aktuell. Sie kommt eindeutig zum Schluss, dass eine Deklarationspflicht WTO-konform ist. Damit bestätigt sie wissenschaftlich, was der Bundesrat selbst ja in seiner Stellungnahme zur Motion Sommaruga, damals noch im Nationalrat, im Jahre 2001 geschrieben hat: "Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die Information der Konsumentenschaft zu den legitimen Zielen für Kennzeichnungsvorschriften gehört und diese unter der Voraussetzung der Nichtdiskriminierung und der Verhältnismässigkeit mit den Verpflichtungen im Rahmen der WTO vereinbar sind."
Sie sehen also, es gibt genügend Hinweise dafür, dass die Deklarationspflicht praktikabel und umsetzbar ist. Zum Schluss möchte ich Sie noch daran erinnern, dass Ihre GPK im Jahre 1993 sowie die Arbeitsgruppe Langenberger, die beide den Vollzug des Tierschutzgesetzes untersucht haben, eindeutig festgestellt haben, dass eine Deklarationspflicht zu empfehlen ist. Ich denke also, es ist nun höchste Zeit, nicht nur Analysen zu machen, sondern den Analysen und vor allem den Versprechen auch Taten folgen zu lassen. Wie gesagt - auch an Sie, Herr Bundesrat -: Wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Büttiker Rolf Ständerat Solothurn Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Büttiker Rolf (R, SO):

Ich glaube, nach den Ausführungen von Frau Fetz muss man auch die Stimme der Praxis hören, und damit deklariere ich auch meine Interessenbindung zur Nahrungs- und Lebensmittelindustrie und zur Fleischwirtschaft.
Ich muss Ihnen sagen: Dort ist diese Bestimmung mit äusserster Besorgnis aufgenommen worden. Dort, Frau Fetz, hängen sehr viele Arbeitsplätze von solchen Vorschriften ab, die die Sache immer wieder verteuern, bürokratischen Aufwand verursachen, unpraktikabel sind. Ich muss Ihnen sagen: Die Praktiker, die tagtäglich mit diesen Dingen konfrontiert sind - von den kleinen und mittleren Unternehmen bis zu den Grossverteilern -, sagen mir, dass solche Bestimmungen betriebswirtschaftlich äusserst grosse Probleme aufwerfen. Die Bestimmung ist gut gemeint, hat aber ökonomisch gravierende Auswirkungen; und zwar aus folgenden Gründen:
1. Die Kennzeichnung ist durch das Lebensmittelgesetz und das Landwirtschaftsgesetz geregelt. Bereits diese doppelte Gesetzesgrundlage - das wissen wir aus der täglichen Praxis - verursacht Vollzugsprobleme. Diese Probleme würden durch eine weitere Gesetzesgrundlage vervielfacht.
2. Gesundheits- und Täuschungsschutz sind die Ziele der Kennzeichnung. Hinzu kommen agrarpolitische Motive, die durch die Landwirtschaftliche Deklarationsverordnung geregelt sind. Und jetzt wollen Sie in die Deklarationsvorschriften einen weiteren Bereich einbauen, den Tierschutz. Weitere Vorschriften machen die Sache aber schlussendlich vollends unübersichtlich.
3. Bereits heute regelt der Bund die Deklaration nach Herkunft und Produktionsmethoden. Kennzeichnungen zur Tierhaltung werden freiwillig, zum Beispiel durch Labelsysteme, realisiert. Dadurch ist die Entscheidungsfreiheit der Konsumenten gewährleistet.
4. Die Deklarationsvorschriften sind schon heute kompliziert: Vier Gesetze und sieben Verordnungen enthalten zahlreiche Bestimmungen. Sie können sich das einmal anschauen: Vier Gesetze und sieben Verordnungen, das ist unüberblickbar. Die schweizerischen Etiketten, schauen Sie sie einmal genau an, sind in der Praxis schwer, äusserst schwer interpretierbar. Und wenn wir jetzt noch weitere bürokratische Hemmnisse aufbauen, schaffen wir Komplikationen. Das ist nicht wegzudiskutieren. Das gilt es zu vermeiden.
5. Die Kennzeichnungsvorschriften über die Art der Tierhaltung sind bei einigen Produkten undurchführbar - Sie haben sie selber aufgezählt -, wenn die Nahrungsmittel von verschiedenen Tieren unterschiedlicher Herkunft stammen. Deshalb ist bei einigen Importprodukten eine solche Deklaration schlicht und einfach unmöglich. Wir haben übrigens auch einige Produkte, die in der Schweiz angeboten werden und dieses Kriterium der Zusammensetzung aus Tieren unterschiedlicher Herkunft erfüllen.
6. Die geforderte Deklarationsvorschrift - da ist meine Meinung ganz anders als jene, die in der Dissertation vertreten wird; da haben wir auch andere Gutachten - geht weit über alle internationalen Gepflogenheiten hinaus. Sie würde die laufende Harmonisierung untergraben: Jetzt haben wir das Lebensmittelrecht durch einige zusätzliche bürokratische Auflagen für die Lebensmittelindustrie wieder mit dem Recht der EU harmonisiert, und jetzt kommen wir wieder mit einer AB 2005 S 746 / BO 2005 E 746 neuen bürokratischen Auflage. Wenn diese Deklarationsvorschriften tatsächlich so umgesetzt würden, dann würden sie auch in Bezug auf die WTO - so ist meine Meinung - ein völkerrechtswidriges technisches Handelshemmnis bedeuten.
Jetzt denke ich an die Briefe, die ich übers Wochenende bekommen habe; sie sind sehr zahlreich, das muss ich sagen. Da wird überall geschrieben, der Bundesrat hätte jetzt die Möglichkeit, dies alles so umzusetzen, wobei ja auch in Ihrem Votum zugegeben wird, dass es praktische Probleme geben kann - sagen wir es einmal so. Aber wollen wir das wirklich, wollen wir neben der jetzigen Gesetzgebung für die Deklarationsvorschrift in der Schweiz künftig noch eine weitere Deklarationsvorschrift, die für ein Produkt etwas weiter, für ein anderes Produkt etwas weniger weit geht? Ich glaube, dass wir nach dem "Labelsalat", der von vielen Konsumenten kritisiert wird, nicht einen Deklarationswirrwarr schaffen sollten.
Genau dieser Punkt bedeutet für mich, dass wir diesen Minderheitsantrag ablehnen müssen. Er ist gut gemeint, aber die Praxis, die Ökonomie, die Betriebswirtschaft und die internationalen Abkommen sprechen ganz klar dagegen.
Ich bitte Sie, diesen Antrag der Minderheit abzulehnen.

Sommaruga Simonetta Ständerat Bern Sozialdemokratische Fraktion (S)
Sommaruga Simonetta (S, BE):

Auch ich möchte meine Interessen offen legen. Als Präsidentin der Stiftung für Konsumentenschutz setze ich mich für die Interessen der Konsumentinnen und Konsumenten ein, vor allem dann, wenn es um mehr Transparenz und Information geht, und zwar deshalb, weil die Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten und ein echter Wettbewerb nur möglich sind, wenn wir die entsprechenden Informationen haben.
Dass man bei Deklarationsvorschriften immer zuerst sagt, dass es nicht gehe und dass es nicht praktikabel sei, haben wir schon bei der Herkunftsdeklaration erlebt, Herr Büttiker. Da hat man uns immer den Fruchtsalat um die Ohren geschlagen, bei dem jedes Fruchtstück aus einem anderen Land stamme und den man im Restaurant mit Fähnchen kennzeichnen müsse. In der Zwischenzeit wissen wir, dass die Herkunftsdeklaration praktikabel ist und in einer Art und Weise umgesetzt wird, die auch für den Handel und für die Industrie möglich ist.
Ich möchte Ihnen am Beispiel der Eier aus Käfighaltung aufzeigen, dass die Deklarationspflicht nicht nur sinnvoll ist, sondern dass sich die Konsumentinnen und Konsumenten auch entsprechend verhalten, wenn sie über die Informationen verfügen. Kollegin Fetz hat es gesagt: Eier aus Käfighaltung - die Käfighaltung ist in der Schweiz ja bekanntlich verboten - müssen deklariert werden. Seit diese Deklarationspflicht eingeführt ist, gibt es in den Schweizer Läden keine Eier aus Käfighaltung mehr, weil diese schlicht niemand kaufen würde.
Wir importieren aber trotzdem immer noch mehrere Millionen Eier aus Käfighaltung, und die verschwinden jetzt einfach im Gebäck, in Saucen, in Teigwaren, weil sie dort nicht deklariert werden müssen. Das ist doch einfach eine Umgehung der Wahlfreiheit der Konsumentinnen und Konsumenten, wie man daraus ersieht, dass sie eigentlich auf die entsprechenden Informationen reagieren. Frau Kommissionssprecherin, es ist eben nicht so, dass die Konsumenten nur auf den Preis achten. Sie müssen jedoch die entsprechenden Informationen haben, aber wenn sie sie nicht haben, dann können sie auch nicht wählen.
Ich bitte Sie, auch im Sinne der Schweizer Landwirtschaft, diesen Minderheitsantrag anzunehmen. Wie können wir unserer Landwirtschaft Vorschriften machen, zum Beispiel, dass Käfighaltung verboten ist, und ihr dann, wenn sie ihre Produkte anpreisen und auch die entsprechenden Unterschiede transparent machen will, keine Informationsmöglichkeiten zur Verfügung stellen? Herr Büttiker, Labels sind eine gute Sache, aber eine Deklaration ist etwas völlig anderes. Deklarationen gelten für alle Produkte flächendeckend, aber mit Labels können Sie einzelne Produkte oder Produktionsmethoden hervorheben, das steht Ihnen frei.
Noch ein Wort zum Vorwurf, dass wir hier ein neues technisches Handelshemmnis schaffen: Ich bin damit einverstanden, dem ist so. Ich habe in der letzten Session der Motion Hess Hans auch zugestimmt, die verlangt, dass wir diese technischen Handelshemmnisse abbauen. Ich kann Ihnen aber heute schon sagen: Wir werden bei der Umsetzung des Bundesgesetzes über die technischen Handelshemmnisse einige wenige Ausnahmen machen müssen. Ich sage Ihnen schon heute, dass diese Ausnahmen aus meiner Sicht praktisch ausschliesslich im Tierschutzbereich sein werden. Dort gibt es gute Gründe - ich habe es gesagt -, aus Konsumentensicht und aus der Sicht der Schweizer Landwirtschaft Ausnahmen zu machen. Das werden ganz wenige Ausnahmen sein; diese sind aber lohnenswert.
Noch einmal: Wenn wir an die Schweizer Landwirtschaft höhere Anforderungen stellen und mehr von ihr erwarten, dann müssen wir ihr auch die Chance geben, dass sie ihre Produkte entsprechend kennzeichnen und dann auch verkaufen kann.
Ich bitte Sie, der Minderheit Fetz zu folgen und darauf zu vertrauen, dass der Bundesrat, wie bisher bei den anderen Deklarationsvorschriften, auch hier praktikable Lösungen vorschlägt und umsetzt.

Schiesser Fritz Ständerat Glarus Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Schiesser Fritz (R, GL):

Als Kommissionsmitglied bitte ich Sie, der Mehrheit zu folgen und diesen Absatz 3 zu streichen.
Auch ich möchte meine Interessenbindung offen legen: Ich bin Konsument und hätte gerne klare und zuverlässige Informationen. Wenn ich mir jeweils anschaue, welche Produkte es gibt und welche Auswahl ich habe, dauert es heute schon relativ lange, bis ich alles gefunden habe, was ich gerne wissen möchte. Der entscheidende Punkt für mich ist die Frage: Wie verlässlich sind diese Informationen? Wenn wir solche Deklarationspflichten einführen, dann müssen wir davon ausgehen können, dass nicht nur irgendetwas Neues auf das Produkt aufgedruckt wird, sondern dass das, was aufgedruckt wird, auch stimmt. Sonst wird der Konsument wirklich in die Irre geführt.
Nach unseren einlässlichen Diskussionen in der Kommission musste ich den Schluss ziehen, dass es keine Möglichkeiten gibt, die Verifizierung der Information sicherzustellen, es sei denn mit einem riesigen Apparat. Sonst besteht keine Aussicht, wirklich verlässliche Informationen, die Absatz 3 gerecht werden, an den Konsumenten weiterzuleiten. Ich möchte keine Deklarationen, auf die sich der Konsument nicht verlassen kann, denn das führt zum Gegenteil dessen, was beabsichtigt ist.
Ich bitte Sie, auch aus dieser Überlegung heraus, der Mehrheit zu folgen - es war eine stattliche Mehrheit.

Germann Hannes Ständerat Schaffhausen Fraktion der Schweizerischen Volkspartei (V)
Germann Hannes (V, SH):

Kollege Schiesser hat jetzt ein Argument eingebracht, das auf den ersten Blick einleuchtet. Aber gerade das war bei mir eigentlich auch ein Stück weit der Auslöser dafür, dass ich für die Deklarationspflicht votiert habe - auch wenn ich sehe, dass die Fassung des Nationalrates vielleicht noch verbesserungsfähig wäre. Aber das kann ja dann der Nationalrat selber regeln, wenn eine Differenz bleibt.
Ich muss Ihnen sagen: Von der Inlandproduktion verlangen wir alles; wir machen Auflagen, die schon fast nicht mehr überschaubar sind, bezüglich Produktion, aber auch bezüglich Deklaration der Tierhaltung, und das ist richtig so. Jetzt sagen wir: Ja, wenn das Fleisch importiert wird, wenn es über die Grenze kommt, haben wir halt keine verlässlichen Aussagen; es tut uns Leid. Also mit anderen Worten: Wir wissen gar nicht, was bei uns auf den Tisch kommt.
Da muss ich Ihnen sagen: Mit dieser Auslegung habe ich nun wirklich auch Mühe. Ich habe immer gedacht, wir würden mit unserem Konsum auch gewisse ethische Grundsätze verbinden. Ich lege grossen Wert darauf, und darum werde ich nach wie vor der Minderheit zustimmen. Ich bin jedoch offen dafür, wenn der Nationalrat - falls der Minderheitsantrag abgelehnt werden sollte - nachher allenfalls eine bessere Regelung findet. AB 2005 S 747 / BO 2005 E 747
Der Bundesrat hat ja den nötigen Spielraum. Er wird doch nicht dort eine Deklarationspflicht verankern, wo es wirklich nicht geht und wo es absolut keinen Sinn macht, sondern sich auf die Deklaration von homogenen Fleischsorten konzentrieren; das wäre immerhin schon etwas. Aber man soll doch nicht sagen, wenn etwas importiert werde, wisse man buchstäblich nichts oder das meiste, was dann angegeben sei, stimme wahrscheinlich nicht. Damit kann ich mich nun wirklich nicht einverstanden erklären.
Ich bitte Sie darum, der Minderheit zuzustimmen.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Je vous invite à suivre la majorité de votre commission, et cela pour diverses raisons. J'aimerais souligner au départ que ce qu'il y a de nouveau dans l'alinéa 3 qui a été introduit par le Conseil national, c'est le dernier élément, c'est-à-dire le mode de détention des animaux - also die Art der Tierhaltung. Das ist vor allem das Neue." Les possibilités de faire figurer ces déclarations existent déjà - on les a d'ailleurs rappelées - notamment dans la loi sur l'agriculture, mais aussi dans la législation sur les denrées alimentaires.
Article 18 de la loi sur l'agriculture, "Massnahmen für Produkte aus verbotenen Produktionsmethoden. Unter der Voraussetzung ....": ceci débouche sur toute une série de déclarations qui sont déjà obligatoires; on peut rappeler par exemple la question des oeufs et la détention en batteries.
On a démontré aussi - Madame Sommaruga l'a souligné - qu'on ne peut pas appliquer cet article d'une manière générale. Vous l'avez même interprété comme une façon de contourner la loi. Or, il faut bien savoir que, du point de vue de la quantité, les oeufs que nous consommons ne sont pas ceux que nous mangeons entiers; ce sont ceux que nous consommons dans toute sorte de produits: pâtisserie, mayonnaise, tiramisu, etc. Il serait donc très difficile de l'appliquer là. Il faut donc aussi faire preuve de cohérence. Ou bien vous admettez, comme Madame Fetz, qu'il ne faut pas être trop pointilleux et n'englober dans un premier pas que les produits homogènes, ou alors, comme Madame Sommaruga, qu'il faut l'appliquer partout. Alors, si sur chaque tube de mayonnaise vous devez encore indiquer d'où proviennent les oeufs, ça va être difficile.
Monsieur Schiesser l'a d'ailleurs très bien dit: "J'aimerais avoir des informations claires." Or, maintenant déjà, il y a des domaines où l'on doit reconnaître qu'on ne peut pas donner une information claire. Pour la viande, on ne dit pas: "Cela vient de telle ou telle production", on dit: "Kann mit Hormonen erzeugt worden sein." Alors, est-ce que je suis renseigné maintenant ou pas? "Kann mit Antibiotika usw. produziert worden sein": on crée plutôt le doute.
Tout cela existe. Ce que je vous demande, c'est de ne pas aller plus loin dans ce sens. D'ailleurs, on est en train de régler, pour les paysans, la question de l'indication positive. Sur la base d'une intervention parlementaire d'un ancien conseiller national, il s'agit de mettre en place un article de loi qui permette aux producteurs de rendre attentif aux méthodes de production utilisées. C'est de l'initiative parlementaire Ehrler 02.439, "Denrées alimentaires. Modifier l'étiquetage afin de tenir compte des caractéristiques propres aux productions locales", qu'il s'agit.
Vous m'avez dit, Madame Fetz, que votre proposition venait des milieux agricoles. Je suis très étonné et je me demande si vraiment ils soutiennent tous cette proposition, parce que ce qu'on me demande de faire pour les paysans, c'est de réduire la densité des prescriptions bureaucratiques et les contrôles. Or, Monsieur Kunz est l'un de ceux qui fustigent le nombre de contrôles que l'on fait et en même temps il voudrait des prescriptions supplémentaires?
Moi, j'ai pour mission dans le prochain projet de politique agricole de réduire les contrôles. Alors, s'il vous plaît, ne chargez pas le bateau! Ne pénalisez pas davantage les agriculteurs, même si l'un ou l'autre d'entre eux soutient cette proposition! On a déjà rendu attentif aux difficultés pratiques; elles existent d'abord à l'intérieur du pays. Il ne faut pas oublier que cette obligation de déclaration s'applique à tout le monde, c'est-à-dire non seulement aux paysans, mais aussi à toute l'industrie agroalimentaire et à la gastronomie: est-ce qu'on va indiquer sur les cartes de restaurant d'où viennent les cuisses de poulet et les filets de lapin?
C'est donc un problème d'application considérable déjà sur le plan interne. La difficulté d'application est encore plus grande sur le plan international, vers l'extérieur. Madame Fetz, comment voulez-vous que je contrôle la méthode de production du lapin en Hongrie? Et cela vaut pour tous les produits qui entrent dans notre pays.
Je ne veux pas utiliser des exemples où l'on pourrait ridiculiser cette disposition en prenant le salami pour illustrer le problème; vous pouvez prendre le fromage: que va-t-on faire pour le fromage? Est-ce qu'on pourra encore dire si les vaches ont été détenues à l'intérieur ou à l'extérieur? Je pense que c'est aussi jeter de la poudre aux yeux; ce n'est tout simplement pas praticable.
Alors, à un moment où nous tentons de donner un peu plus d'élan à cette économie, où de toutes parts on dit qu'on a un système déjà trop bureaucratique, n'introduisez pas de nouvelles dispositions de ce type à un endroit où - je viens de vous le démontrer - il n'est pas nécessaire de le faire puisque les dispositions requises existent déjà dans d'autres lois.
Je vous demande de suivre la majorité de la commission et par conséquent d'adopter la version du Conseil fédéral.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Mehrheit .... 27 Stimmen
Für den Antrag der Minderheit .... 10 Stimmen

Art. 6 Abs. 2; 7a; 8
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 6 al. 2; 7a; 8
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Hier gehen wir mit der Tierhaltung weiter. Ich möchte jetzt, dass wir gleichzeitig Artikel 7a behandeln.
In Absatz 2 von Artikel 6 wird dem Bundesrat die Kompetenz eingeräumt, gewisse nichtartgerechte Tierhaltungsarten zu verbieten. Die GPK des Ständerates - Frau Fetz hat sie vorhin erwähnt - hat auch in ihrem Bericht betreffend die Vollzugsproblematik festgehalten, dass ökonomische Interessen kein zureichender Grund seien, den Respekt gegenüber den Tieren und ihre Würde, auch die der Nutztiere, zu verletzen.
Um dem Bauernverband entgegenzukommen, hat unser Rat die Formulierung "wirtschaftliche Tragbarkeit" eingefügt. Wir haben dies aber in Unkenntnis des Umstandes getan, dass im Rahmen der Landwirtschaftsgesetzgebung der Investitionsschutz Eingang ins Tierschutzgesetz gefunden hat. Dies hat nun der Nationalrat in Artikel 7a berücksichtigt, indem er Neuerungen im Rahmen der Tierschutzgesetzgebung betreffend den baulichen Bereich eingeführt hat. Der Investitionsschutz gilt auch für schon erstellte Bauten, und zwar für die ordentliche Abschreibungsdauer.
Unser Kollege Maissen wollte auch Vorschriften, die nichtbauliche Massnahmen betreffen und die eine Änderung der Nutzung bewirken können, in der nationalrätlichen Version präzisieren. Vonseiten des Veterinäramtes wurde auf die Berechnung der FAT bezüglich Investitionsschutz hingewiesen. Wir haben dazu neu auch Unterlagen erhalten. Wesentlich ist dabei, dass es sich beim Investitionsschutz nicht so sehr um Bauten im Sinne von Hüllen handelt als vielmehr um Stalleinrichtungen.
Schlussendlich haben wir mit 6 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen der Fassung des Nationalrates zugestimmt.

Bieri Peter Ständerat Zug Christlichdemokratische Fraktion (C)
Bieri Peter (C, ZG):

Ich möchte mich zu diesem Artikel äussern, nachdem ich im ersten Umgang das bäuerliche Anliegen der Mitberücksichtigung der Wirtschaftlichkeit bei der AB 2005 S 748 / BO 2005 E 748 Festlegung der Mindestanforderungen aufgenommen habe. Ich habe dann erfreulicherweise in der Kommission und auch im Rat eine Mehrheit dafür gefunden. Zu erwähnen ist, dass damals vorerst in der Kommission gemachte Minderheitsanträge zur Ablehnung meines Antrages zurückgezogen wurden und man die Einsicht hatte, dass die Festlegung von Tierschutz-Mindestanforderungen sehr oft im Spannungsfeld mit der Frage einer wirtschaftlichen Produktion steht.
Es ist ja auch eigenartig, ja bisweilen geradezu widersprüchlich, wie die Forderung nach mehr Wirtschaftlichkeit in der Landwirtschaft von irgendwelchen Kreisen erhoben wird, während man gleichzeitig in einem anderen, ausserordentlich sensiblen Bereich von Wirtschaftlichkeit nichts wissen will. Ich verweise nur auf die Motion 05.3359, die noch mehr Druck auf die Landwirtschaft ausüben will und eine Reduktion der Bundesmittel für die Landwirtschaft fordert. Da fordert der Motionär, Kollege Schweiger, einen Abbau der überrissenen Agrarbürokratie, und gleichzeitig versenken wir in diesem Tierschutzgesetz mein Anliegen, Tierschutz und Wirtschaftlichkeit sinnvoll aufeinander abzustimmen.
Gewisse Kreise haben die von uns beschlossene Aufnahme der Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit in diesen Artikel geradezu als Kriegserklärung betrachtet und gedroht, sowohl die Volksinitiative "für einen zeitgemässen Tierschutz" zur Abstimmung zu bringen als auch diese Gesetzesrevision mit dem Referendum vor das Volk zu bringen. Nun, sollen sie das; ich werde dem gelassen entgegensehen.
Herr Bundesrat Deiss hat diesen Antrag damals hier im Rat bekämpft und als Begründung darauf hingewiesen, dass im Jahre 2003 mit der Revision des Landwirtschaftsgesetzes das Tierschutzgesetz in Artikel 33a geändert und dass dort der sogenannte Investitionsschutz eingeführt wurde. Damit sei meinen damals vorgebrachten Argumenten in zentralen Anliegen Rechnung getragen worden. In unserer Kommissionsarbeit hatte dieser Artikel jedoch nicht zur Debatte gestanden; er wurde erst im Plenum als Argument gegen meinen Antrag vorgebracht.
Bei der Differenzbereinigung wurde in unserer Kommission die Frage aufgeworfen, welche Gebäudeteile von diesem Investitionsschutz betroffen seien und anhand welcher Kriterien die Abschreibungen erfolgen würden. So sind etwa minimale Flächen je Tier auf die Gebäudehüllen umzulegen, die gemäss FAT-Richtlinien beim Grossvieh in 40 bis 60 Jahren abgeschrieben werden, während sich Vorschriften bezüglich Einrichtungsgegenständen auf Einrichtungen beziehen, die gemäss FAT in 10 bis 15 Jahren abgeschrieben werden. Wenn wir also diskutieren, ob der Platzbedarf je Tier vergrössert werden soll, müssen wir von der Gebäudehülle ausgehen und dem Tierhalter mit einem neueren Stall die beim Neubau zugestandene Tierzahl über die volle Abschreibungsdauer von etwa 50 Jahren beim Grossvieh belassen. Anders sieht es aus, wenn wir z. B. über Anbindevorrichtungen beim Rindvieh oder über Buchtensysteme für Schweine sprechen. Hier könnte der Staat den Landwirt 15 Jahre nach dem Bau zwingen, sich den neuen Tierschutzvorschriften anzupassen.
Sie sehen also, dass der Investitionsschutz gemäss Artikel 7a genauso viele ungeklärte Fragen aufwirft, wie es die Verhältnismässigkeit von Mindestvorschriften zur Wirtschaftlichkeit tut. Es braucht, um zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, in der Umsetzung nichts mehr als den sogenannten gesunden Menschenverstand und das Wissen, dass jede Wirtschaftlichkeit verloren geht, wenn kurzum getätigte Investitionen infolge neuer staatlicher Vorschriften zunichte gemacht werden. Insofern wäre unser erster Beschluss nicht so falsch gewesen, zumal er das forderte, was heute jedem Landwirt zehnmal von links und rechts mehr oder weniger um die Ohren geschlagen wird: Er solle vermehrt wirtschaftlich denken.
Wenn ich nun darauf verzichte, vorzuschlagen, bei Artikel 6 bei unserer Lösung zu bleiben, tue ich das infolge der Tatsache, dass der in der ersten Runde vergessen gegangene Investitionsartikel durch den Nationalrat wieder in die Gesetzesrevision eingebaut wurde und wichtige Elemente - wenn auch nicht in allen Umständen, so doch der grossen Linie nach - geregelt sind. Die Betroffenen erwarten jedoch, dass der Bundesrat und die Verwaltung im Vollzug den wirtschaftlichen Überlegungen das notwendige Gewicht beimessen. Insbesondere muss eine Garantie bestehen, dass die Mindestflächenmasse für die Nutztierhaltung über die ganze Abschreibungsdauer unverändert bleiben, sodass sich bei einem Investitionsentscheid die wirtschaftliche Tragbarkeit auf verlässliche Art berechnen lässt. Dies ist ein Mindestmass an Verlässlichkeit des Staates gegenüber den Investitionswilligen.
In diesem Sinne kann ich mich dem Antrag der Kommission anschliessen.

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Bei Artikel 6 betreffend allgemeine Anforderungen greift der Nationalrat in Absatz 2 auf den Entwurf des Bundesrates zurück, streicht aber das Wort "klar". Wir haben dem stillschweigend zugestimmt.
Artikel 7a haben wir im Zusammenhang mit Artikel 6 bereits besprochen. Wir kommen demnach zu Artikel 8 betreffend das Tierpflegepersonal. Der Nationalrat hat hier eine Kann-Formulierung eingeführt, die auch unsere Kommission akzeptiert.

Angenommen - Adopté

Art. 10
Antrag Stadler
Abs. 1
Wer gentechnisch veränderte Tiere erzeugt, züchtet, hält, verwendet oder mit ihnen handelt, braucht eine kantonale Bewilligung. Wer solche Tiere zum Zweck der Forschung, der Therapie und der Diagnostik erzeugt, züchtet, hält oder mit ihnen handelt, benötigt eine kantonale Bewilligung nach Artikel 17 Absatz 1. In den anderen Fällen richtet sich das Bewilligungsverfahren nach den Bestimmungen über Tierversuche und nach dem Gentechnikgesetz vom 21. März 2003 (SR 814.91; AS 2003 4803). AB 2005 S 749 / BO 2005 E 749
Abs. 2
Der Bundesrat legt nach Anhören der interessierten Kreise, der Eidgenössischen Ethikkommission für die Biotechnologie im Ausserhumanbereich, der Eidgenössischen Fachkommission für biologische Sicherheit und der Eidgenössischen Kommission für Tierversuche Kriterien für die Güterabwägung beim Erzeugen, Züchten, Halten, Verwenden gentechnisch veränderter Tiere und beim Handel mit solchen Tieren fest.
Abs. 3
Der Bundesrat regelt die Anforderungen an die Institute, in denen Tätigkeiten nach Absatz 1 erster und zweiter Satz durchgeführt werden, insbesondere die Anforderungen an die Infrastruktur, das Personal, die Überwachung und die Dokumentation.
Abs. 4
Er kann Ausnahmen von der Bewilligungspflicht oder Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren vorsehen, namentlich wenn feststeht, dass bei den Tieren durch die Erzeugungs- und Zuchtmethoden keine Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen auftreten und der Würde des Tieres auch auf andere Weise Rechnung getragen wird.

Art. 10
Proposition Stadler
Al. 1
Quiconque produit, élève, détient, commercialise ou utilise des animaux génétiquement modifiés doit être titulaire d'une autorisation cantonale. Quiconque produit, élève, détient ou commercialise de tels animaux à des fins de recherche, de thérapie ou de diagnostic, doit être titulaire d'une autorisation délivrée dans le cadre de l'agrément visé à l'article 17 alinéa 1. Dans les autres cas, la procédure d'autorisation est régie par les dispositions sur l'expérimentation animale et par la loi du 21 mars 2003 sur le génie génétique (RS 814.91; RO 2003 4803).
Al. 2
Après avoir consulté les milieux intéressés, la Commission fédérale d'éthique pour la biotechnologie dans le domaine non humain, la Commission fédérale d'experts pour la sécurité biologique et la Commission fédérale pour les expériences sur animaux, le Conseil fédéral fixe les critères permettant de pondérer les intérêts lors de la production, de l'élevage, de la détention, de la commercialisation et de l'utilisation d'animaux génétiquement modifiés.
Al. 3
Le Conseil fédéral définit les exigences auxquelles doivent satisfaire les instituts qui exécutent des actes visés à l'alinéa 1, première et deuxième phrases, notamment les exigences concernant les infrastructures, le personnel, la surveillance et la documentation.
Al. 4
Le Conseil fédéral peut prévoir des dérogations au régime de l'autorisation ou une simplification de la procédure d'autorisation, notamment lorsqu'il est établi que les animaux ne subissent pas de douleurs, de maux, de dommages ou de troubles du comportement qui découleraient de la production ou de l'élevage et que la dignité de l'animal est prise en compte d'une autre manière.

Art. 10a
Antrag Stadler
Titel
Meldepflicht
Abs. 1
Gentechnisch veränderte Tiere, die durch das Erzeugen oder durch die Zucht Schmerzen, Leiden, Schäden oder Verhaltensstörungen erleiden oder deren Würde auf eine andere Weise verletzt wird, müssen der kantonalen Behörde gemeldet werden.
Abs. 2
Die kantonale Behörde leitet diese Meldungen der kantonalen Kommission für Tierversuche weiter und entscheidet auf Grund des Antrages über die Zulässigkeit der weiteren Zucht.
Abs. 3
Der Bundesrat regelt die Einzelheiten der Meldung.

Art. 10a
Proposition Stadler
Titre
Déclaration obligatoire
Al. 1
Les animaux génétiquement modifiés auxquels la production ou l'élevage provoquent des douleurs, des maux, des dommages ou des troubles du comportement, ou à la dignité desquels il est porté atteinte de toute autre manière doivent faire l'objet d'une déclaration à l'autorité cantonale.
Al. 2
L'autorité cantonale transmet les déclarations à la commission cantonale pour les expériences sur animaux et, sur la base de la proposition de cette dernière, statue sur la poursuite des expériences.
Al. 3
Le Conseil fédéral règle les modalités.

Präsident (Frick Bruno, Präsident): Zu den Artikeln 10 und 10a liegt je ein Antrag Stadler vor. Herr Stadler spricht für die Redaktionskommission.

Stadler Hansruedi Ständerat Uri Christlichdemokratische Fraktion (C)
Stadler Hansruedi (C, UR):

Zu den Aufgaben der Redaktionskommission steht im Parlamentsgesetz: "Sie" - die Redaktionskommission - "sorgt dafür, dass die Texte verständlich und knapp formuliert sind." Dieser Auftrag ist nicht immer einfach zu erfüllen. In diesem Sinne haben wir uns auch des Artikels 10 des Tierschutzgesetzes angenommen. Wenn Sie alleine schon die Fahne zu Artikel 10 betrachten, sehen Sie, dass der Ständerat hier nicht nur chirurgisch eingegriffen hat, sondern dass dieser Artikel wesentlich abgeändert und ergänzt worden ist.
Bewilligungspflicht und Meldepflicht sind nicht klar abgegrenzt. Wenn wir beispielsweise Absatz 2bis von Artikel 10 lesen, finden wir hier etwas versteckt eine Meldepflicht. Wir schlagen nun vor, diese Meldepflicht in einem neuen Artikel 10a aufzufangen. Absatz 2ter finden Sie dann neu als Absatz 2 des neuen Artikels 10a.
Ich unterbreite Ihnen nun die überarbeitete Fassung der Redaktionskommission als Einzelantrag. Wir wollten nicht erst anlässlich der Schlussabstimmung darauf hinweisen. Auch das wäre möglich gewesen; damit haben wir aber inzwischen auch schon bestimmte Erfahrungen gemacht. Wegen der Komplexität ist für einmal der heute gewählte Weg zweckmässig. Ich möchte ausdrücklich festhalten: Erstens enthält unsere Fassung absolut keine materiellen Änderungen; zweitens ist unsere Fassung auch im Detail nicht nur mit dem Sprachendienst, sondern auch mit dem Bundesamt für Veterinärwesen abgestimmt. Die Klammerbemerkung am Schluss von Artikel 10 Absatz 1 wird dann im Schlussabstimmungstext noch als Fussnote erscheinen.
Ich ersuche Sie, diesem Antrag zuzustimmen.

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Wir wurden während der Kommissionssitzung vorgewarnt, dass hier eine Änderung stattfinden würde. Wir bekommen den Text erst jetzt, aber da Herr Stadler sagt, dass überhaupt keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen wurden, denke ich, dass wir dieser Fassung zustimmen können.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Mes services m'indiquent qu'il n'y a pas de modifications matérielles.
Comme je leur fais entière confiance, je peux me rallier à cette proposition.

Frick Bruno Ständerat Schwyz Christlichdemokratische Fraktion (C)
Präsident (Frick Bruno, Präsident):

Der Rat stimmt vertrauensvoll zu.

Angenommen gemäss Antrag Stadler
Adopté selon la proposition Stadler

Art. 12 Abs. 2
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 12 al. 2
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), pour la commission:

Le Conseil national a ajouté ici un alinéa concernant l'interdiction d'importer des peaux de chat et de chien.
Des articles de presse et émissions diverses ont en effet sensibilisé notre population à des pratiques particulièrement cruelles. Cela concerne certains pays asiatiques où des chats et des chiens sont abattus pour la production de viande, et leurs peaux sont ensuite transformées par l'industrie de la fourrure pour se retrouver dans toute une série de produits. Or, ces animaux sont souvent tués de manière tout à fait contraire à notre conception de la protection des animaux. Ainsi, des films témoignent de prélèvements de peaux sur ces animaux vivants et conscients.
Depuis que ces faits sont connus, quelques pays ont interdit l'importation de peaux de chat et de chien. Il s'agit, si je ne m'abuse, de la France, du Danemark, de l'Italie, des Etats-Unis. Un seul pays, à savoir l'Italie, semble avoir notifié cette mesure auprès de l'OMC.
L'affaire n'est pas nouvelle. Le Conseil national avait déjà refusé en 2001 l'importation des peaux de chat. Lors des débats dans notre commission, certains membres ont évoqué le manque d'efficacité d'une telle mesure face à des pays qui ont bien d'autres problèmes à régler, des problèmes de nourriture, de faim, et pour lesquels la protection des animaux a une autre valeur que chez nous. Nous nous sommes également posé la question de savoir s'il était justifié de nous limiter à une interdiction concernant les chiens et les AB 2005 S 750 / BO 2005 E 750 chats, sachant que d'autres animaux sauvages pouvaient probablement subir le même sort.
Selon le Conseil fédéral, cette interdiction comporte plusieurs difficultés. Tout d'abord, il y aurait une difficulté d'application. Il n'y a en effet pas de peaux de chat ou de chien qui sont importées comme telles. En tout cas on n'a pas pu saisir, dans les statistiques sur le commerce avec l'étranger, de telles importations. En revanche, des peaux peuvent être importées lorsqu'elles sont montées sur des éléments vestimentaires, des habits ou d'autres objets d'usage courant.
Cela démontre qu'il est très difficile de pouvoir appliquer un tel article, puisque ces produits ne sont pas déclarés en tant que fourrures ou en tant que peaux en particulier, mais sur la rubrique plus spécifique de leur destination vestimentaire. On aurait donc de grands problèmes à appliquer cette disposition, d'autant plus qu'elle concernerait toutes les peaux de chien et de chat, indépendamment de la méthode d'abattage utilisée.
Deuxième difficulté: ce sont les règles du GATT et de l'OMC. Il est possible d'interdire l'importation de marchandises si celles-ci menacent la santé des personnes ou des animaux dans le pays importateur. Or, tel n'est pas le cas. Par conséquent, si nous adoptons cette interdiction et que les pays exportateurs déposent une plainte à l'OMC, l'interdiction suisse pourrait être considérée comme une violation des articles de l'OMC. Cependant, et j'en reviens à une citation qu'avait faite également Madame Fetz, il y a une dissertation qui vient d'être publiée par Monsieur Cottier, professeur à l'Université de Berne, qui démontre qu'une telle mesure d'interdiction est en tous points conforme au GATT. Le texte n'était pas en mains de la commission.
Aber ich zitiere diesen Satz, wir hatten ihn bei der Kommissionsarbeit nicht zur Verfügung: "Der Begriffshof der öffentlichen Sittlichkeit ist national geprägt. In den westlichen Gesellschaften werden Hunde und Katzen seit Jahrhunderten als Haustiere gehalten und geniessen somit traditionell einen besonderen Stellenwert. Viele Menschen fühlen sich Hunden und Katzen eng verbunden und empfinden es als unsittlich, wenn diese Tierarten zu menschlichen Nutzungszwecken getötet werden. Es lässt sich deshalb ein Einfuhrverbot im Grundsatz mit dem objektiv nachweisbaren Sonderstatus von Hunden und Katzen als Haustier legitimieren."
Für die Kommissionsmitglieder geht es nicht darum, Länder zu beurteilen, die eine andere Kultur und Praxis haben als die unsrige und auch Hunde- und Katzenfleisch für die menschliche Ernährung verwenden. Vielmehr geht es darum, dass diese Tiere grausam behandelt werden. Wir sollten deshalb ein Zeichen setzen. Ob dies eine Wirkung haben wird oder nicht, ist eine andere Frage. Es werden wahrscheinlich andere Länder folgen, vielleicht sogar die EU. Dann könnte dies auch in China zu einer Umstellung beitragen.
Unsere Kommission hat mit 8 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen für Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates gestimmt. Damit würden wir selbstverständlich auch noch eine weitere Differenz aus dem Weg räumen.
Ich möchte noch darauf hinweisen - ich muss das zuhanden des Amtlichen Bulletins tun -, dass im Rahmen einer Petition von "Vier Pfoten - Stiftung für Tierschutz" der WBK an die 600 Mails zugestellt wurden, in welchen sie ersucht wurde, das Importverbot zu unterstützen. Anschliessend wurde die Aktion weitergeführt, jedoch wurden die Mails nicht mehr an die Kommissionsmitglieder versandt.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

C'est un domaine qui a effectivement suscité beaucoup d'émotion dans notre pays, en particulier parmi les organisations et les personnes qui se vouent à la protection des animaux. Il faut peut-être dire d'emblée qu'à l'heure actuelle, à notre connaissance, il n'y a officiellement pas d'importations de telles peaux provenant de chiens ou de chats. Mais évidemment, il n'est pas possible de l'exclure pour toute une série de produits contenant des éléments de peaux: des poches, des serviettes, des porte-monnaie, etc., peuvent comporter des éléments décoratifs provenant de ces peaux et cela ne figure évidemment pas forcément dans les statistiques.
Il faut dire que jusqu'à présent la pratique de notre pays était de ne pas utiliser des éléments économiques pour atteindre des objectifs politiques. Ici, il s'agit d'atteindre un objectif de protection des animaux à travers une interdiction. Alors, quelle est la portée de cette interdiction? D'autres pays l'ont déjà décrétée, comme l'Italie, la France, le Danemark, l'Australie et les Etats-Unis. En revanche, nous ne savons pas exactement comment ces dispositions sont mises en pratique. A ma connaissance, l'Italie, je crois, a notifié cette interdiction auprès de l'OMC et n'a pas eu de réaction pour l'instant. Alors, de ce point de vue, il y a là un élément qu'on ne peut pas mesurer totalement.
Pour ce qui est de la possibilité d'application, comme je vous l'ai indiqué, il est relativement simple d'agir au niveau des peaux ou des fourrures importées provenant de ces chiens ou de ces chats. Mais, comme il n'y a pas d'importations - parce que je pense que ce qu'a dit Madame Sommaruga tout à l'heure est vrai: il n'y a pas de marché pour de telles peaux dans notre pays -, il est difficile de dire comment on pourrait concrètement appliquer cette interdiction à tous les produits qui utilisent des éléments de telles peaux.
Pour l'instant, le Conseil fédéral a toujours montré une très grande retenue face à une telle interdiction. Il appartient donc maintenant au Parlement de décider.

Angenommen - Adopté

Art. 13
Antrag der Kommission
Abs. 1
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Abs. 2
Er regelt nach Anhörung der Branchenorganisationen die Anforderungen ....

Art. 13
Proposition de la commission
Al. 1
Adhérer à la décision du Conseil national
Al. 2
Il fixe, après consultation des branches professionnelles concernées, les exigences ....

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Der Nationalrat hat in seinem Beschluss bei den Tiertransporten die Fahrzeit ab dem Verladeplatz auf höchstens sechs Stunden begrenzt. Tierschutzorganisationen sind überzeugt, dass diese Zeit in der Schweiz ausnahmslos eingehalten werden kann. Nun hat sich auch der Bauernverband mit dieser Regelung einverstanden erklärt. Das Problem ist die Konzentration der Schlachthöfe; es bleiben nur noch einige Schlachthöfe. Aber da der Bundesrat Ausnahmebestimmungen festlegen kann, ist diese Lösung akzeptabel.
Wir sind mit 8 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen dem Nationalrat gefolgt.
Mit der neuen Regelung "mit der Branche" werden die Bildung und die Weiterbildung behandelt. Diese Ergänzung wurde im Nationalrat zuerst abgelehnt, am Schluss der Debatte aber via Rückkommensantrag aufgenommen. Der Zusatz "mit der Branche" ist eigentlich ein unbestimmter Begriff. Es scheint aber selbstverständlich zu sein, dass die Branchen bei Bildungsfragen einbezogen werden. Gerade bei der Ausbildung des Personals, das mit Tiertransporten zu tun hat, war die Zusammenarbeit exemplarisch, und es wurde sogar eine Interessengemeinschaft mit den Betroffenen gebildet.
Schlussendlich obsiegte aber doch eine andere Formulierung, die dem Berufsbildungsgesetz entspricht, nämlich: "Er" - der Bundesrat - "regelt nach Anhörung der Branchenorganisationen die Anforderungen ...." Wir haben dieser Formulierung mit 7 zu 4 Stimmen zugestimmt. Damit AB 2005 S 751 / BO 2005 E 751 beseitigen wir auch noch eine weitere Differenz zum Nationalrat. Der Nationalrat sollte eigentlich diese Formulierung akzeptieren.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Concernant l'alinéa 1, le Conseil fédéral estime qu'il est utile de pouvoir édicter des prescriptions sur le transport des animaux. Il regrette néanmoins que la version du Conseil national fixe les éléments de ces prescriptions pratiquement dans la loi, et que le Conseil fédéral en soit réduit à définir les exceptions par rapport à une seule dimension qui est celle de la durée.
Pour ce qui est de l'alinéa 2, je pense qu'il faut en tout cas éviter la disposition du Conseil national qui nous paraît très nouvelle, puisqu'on dirait que c'est "avec" la branche que l'on fixe l'ordonnance, ce qui n'est pas suffisamment clair; ce ne peut être à mon avis qu'après avoir "entendu" la branche. A mon avis, la meilleure version est celle du Conseil des Etats, qui prévoit que la branche soit consultée.

Angenommen - Adopté

Art. 17 Abs. 4
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 17 al. 4
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Hier geht es um das Verhalten bei Tierversuchen. Neu hat der Nationalrat in seiner Fassung neben Schmerzen, Leiden oder Schäden noch den Begriff "Angst" eingeführt. Dies ist aber eine Konsequenz der Einführung von Artikel 15, heisst es doch dort: "Tierversuche, die dem Tier Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen, es in Angst versetzen"; man nimmt diese Begriffe also immer zusammen. Das entspricht ebenfalls Artikel 4 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes. Wenn wir gegen diese Formulierung wären, müssten wir auch noch Artikel 18 abändern, in dem der Ausdruck "in Angst versetzen" ebenfalls vorkommt.
Über den Ausdruck "unverhältnismässig" wird hingegen noch viel diskutiert werden. Dazu haben wir nicht weiter Stellung genommen. Er ist nicht ganz klar. Aber wir haben bei diesem Artikel mit 7 zu 4 Stimmen der nationalrätlichen Version zugestimmt.

Angenommen - Adopté

Art. 19 Abs. 4
Antrag der Kommission
Der Bundesrat regelt nach Anhörung der Branchenorganisationen die Anforderungen ....

Art. 19 al. 4
Proposition de la commission
Le Conseil fédéral fixe, après consultation des branches professionnelles concernées, les exigences ....

Präsident (Frick Bruno, Präsident): Artikel 19 Absatz 4 entspricht Artikel 13 Absatz 2. Wir haben das im Rahmen der Behandlung von Artikel 13 Absatz 2 besprochen.

Angenommen - Adopté

Art. 21
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Es handelt sich hier um eine Konsequenz einer Aufzählung, die das Bundesamt auch so wünscht. Dadurch wird eine Lücke geschlossen. Denn wem das Halten und der Handel nicht mehr erlaubt sind, dem soll auch die Zucht verboten sein. Das scheint mir selbstverständlich zu sein.

Angenommen - Adopté

Art. 25 Abs. 1 Bst. a
Antrag der Kommission
Festhalten

Art. 25 al. 1 let. a
Proposition de la commission
Maintenir

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Hier hat der Nationalrat den Passus "in anderer Weise seine Würde missachtet", der auch in der Version des Bundesrates stand, wiederaufgenommen. Das entspricht Artikel 1 und Artikel 4 Absatz 2 des Tierschutzgesetzes, und so wollten wir anfangs auch dem Nationalrat folgen, in dem Sinne, dass die Definition der Missachtung der Würde im Gesetz dann auch entsprechend entwickelt werden muss.
Unser Kollege Schiesser hat darauf hingewiesen, dass nirgends eine entsprechende Strafbestimmung, die den Menschen betrifft und die die Verletzung der Würde eines Menschen mit Gefängnis bedroht, zu finden ist. Wir dürften keine Bestimmung aufnehmen, die nicht einmal im Humanstrafrecht vorhanden sei. Dies hat unsere Kommission dermassen verunsichert, dass wir einstimmig an unserer Version festgehalten haben.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Le Conseil fédéral aimerait tout au moins rappeler que la dignité de l'animal - "die Würde" - est considérée comme l'un des objectifs de cette loi. Je n'ai pas le texte sous les yeux, mais je crois qu'il est question de la dignité de l'animal à l'article 1. Il me semble que les sanctions doivent être prévues là où les objectifs principaux de la loi ne sont pas atteints.
Le Conseil fédéral maintient donc sa version, qui a été adoptée par le Conseil national.

Schiesser Fritz Ständerat Glarus Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Schiesser Fritz (R, GL):

Ich habe geglaubt, der Bundesrat würde auf den Antrag der Kommission des Ständerates einschwenken. Ich muss hier aber doch noch etwas sagen, in Ergänzung dessen, was die Berichterstatterin ausgeführt hat. Es handelt sich nicht um irgendeine verwaltungsrechtliche Bestimmung, die wir hier erwähnen, sondern es handelt sich um Verwaltungsstrafrecht. Es geht um einen Straftatbestand, der mit Gefängnis bedroht ist, mit Gefängnis bis zu drei Jahren.
Es gibt den Grundsatz, dass im objektiven Tatbestand einer Strafbestimmung klar umschrieben werden muss, was die Voraussetzung dafür ist, dass jemand bestraft werden kann. Ich weiss hier aber nicht, welches die objektive Voraussetzung dafür ist, dass ich die Würde des Tieres missachte. Der objektive Tatbestand ist nicht klar umschrieben. Das ist ein grundlegender Verstoss gegen einen absoluten Grundsatz des Strafrechtes, welcher auch im Verwaltungsstrafrecht gilt, namentlich wenn der Tatbestand mit Gefängnis bestraft wird. Entweder muss das hier klarer gefasst werden, damit man weiss, was die Voraussetzung dafür ist, dass man eine strafbare Handlung begeht, oder es muss gestrichen werden - wie wir das übrigens in der ersten Runde getan haben.
Deshalb beantragen wir Festhalten.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Juste pour que le débat soit complet, je rappelle que l'article 1 de la loi, intitulé "Zweck", dit: "Mit diesem Gesetz soll, angesichts der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf, dessen Würde und Wohlergehen geschützt werden." In Artikel 3 bei den Definitionen wird in Buchstabe a gesagt, was Würde ist. Es heisst dort: "Die Würde des Tieres wird missachtet, wenn eine Belastung des Tieres ...." Die Definitionen sind also schon vorhanden. Ob sie nun für Menschen AB 2005 S 752 / BO 2005 E 752 existieren oder nicht, kann ich jetzt nicht beantworten. Das war, Herr Schiesser, eines Ihrer Argumente, weswegen man das hier nicht mit einbeziehen soll.

Frick Bruno Ständerat Schwyz Christlichdemokratische Fraktion (C)
Präsident (Frick Bruno, Präsident):

Der Bundesrat hält an seinem Antrag fest bzw. unterstützt den Beschluss des Nationalrates.

Abstimmung - Vote
Für den Antrag der Kommission .... 34 Stimmen
(Einstimmigkeit)

Art. 28
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Der Nationalrat hat die Verjährungsfristen um je zwei Jahre verlängert. Es handelt sich laut dem Bundesamt um Übertretungen, das heisst um Handlungen, die in Artikel 27 des Entwurfs aufgeführt sind. Übertretungen sind gemäss Artikel 101 des Strafgesetzbuches Handlungen, die mit Haft oder Busse oder mit Busse allein bedroht sind. Es geht um den leichteren Teil der strafbaren Handlungen. Den anderen Teil, die Tierquälereien betreffend, findet man in Artikel 25. Hier gelten die normalen Fristen des Strafgesetzbuches.
Wir sind dem Nationalrat gefolgt.

Angenommen - Adopté

Art. 31 Abs. 3
Antrag der Kommission
Zustimmung zum Beschluss des Nationalrates

Art. 31 al. 3
Proposition de la commission
Adhérer à la décision du Conseil national

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Der Entwurf des Bundesrates umfasst alle Tierhaltungen. Das sind nebst der landwirtschaftlichen Tierhaltung auch die Tierhaltung in den zoologischen Gärten und in den Wildparks und vor allem die Versuchstierhaltung. Die neue Bestimmung des Nationalrates verlangt nun eine Koordination mit den Kontrollen gemäss Landwirtschafts-, Tierseuchen- und Lebensmittelgesetzgebung. Gemäss Bundesamt sollte die Koordination primär auf der Stufe der Kantone durchgeführt werden. Im Tierschutzbereich stellt sich die Frage, in welchem Masse dies möglich ist. Die Koordination mit den Kontrollen gemäss Landwirtschaftsgesetz ist für die Praxis richtig und muss eigentlich nicht noch im Tierschutzgesetz aufgeführt werden.
Die Koordination der Kontrollen war ein Minderheitsantrag, welcher im Nationalrat mit 73 zu 63 Stimmen obsiegte. Auch wir waren gespalten und haben mit 6 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung dem Nationalrat zugestimmt.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Je vous invite à maintenir le texte initial du Conseil fédéral, parce que l'intention de la coordination n'est pas combattue en soi, elle figure déjà dans la loi sur l'agriculture.
Là, la disposition, telle qu'elle est amenée, nous surprend, parce qu'elle ne prévoit de coordonner que les contrôles prescrits par les législations sur les épizooties, sur les denrées alimentaires et sur la protection des animaux, mais pas les autres contrôles comme ceux exigés par les lois sur la protection des eaux, sur les constructions, sur la protection de l'air ou sur la police du feu.
Si la coordination est nécessaire dans ce domaine, c'est par rapport à l'agriculture; je ne peux pas imaginer que ce soit ailleurs. Pour l'agriculteur, il est important que tous les contrôles - et pas seulement ceux qui sont liés aux animaux - soient coordonnés.
Cette proposition est donc à la fois superfétatoire et incomplète.

Angenommen - Adopté

Art. 38
Antrag der Kommission
Festhalten
Proposition de la commission
Maintenir

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

"Die ordentlichen Kontrollen sind in der Regel anzumelden." Das war ein im Nationalrat eingereichter Einzelantrag, der in einer Kaskadenabstimmung durch Stichentscheid der Präsidentin erfolgreich war. Wir können uns kaum vorstellen, dass Kontrollen wirksam sind, wenn sie "in der Regel anzumelden" sind. Wir sind einstimmig gegen diesen Vorschlag des Nationalrates.

Angenommen - Adopté

Art. 42a
Antrag der Kommission
Festhalten
Proposition de la commission
Maintenir

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Dies ist die letzte Differenz und betrifft das Verbot der Ferkelkastration. Der Nationalrat hat hier mit 107 zu 51 Stimmen einer Fassung zugestimmt, welche er als schärfer als die unsere empfindet. Unsere Fassung ist jedoch, so scheint es uns, viel klarer formuliert: Die Frist läuft bis 2009, und dann gibt es noch die Möglichkeit einer Verlängerung um zwei Jahre. Gemäss Nationalrat hingegen liefe die Frist "grundsätzlich" bis 1. Januar 2009, d. h., es könnte danach noch Ausnahmen geben. Wir halten deshalb an unserer Formulierung fest.
Es herrscht heute ein breiter Konsens unter fast allen Beteiligten, dass es das Ziel ist, bis zum Zeitpunkt des Verbotes eine Methode zu finden, die vom Tierhalter kostengünstig und selber angewendet werden kann, falls die Kastration dannzumal noch nötig sein wird. Denn laut Bundesamt gibt es Forschungen, welche bezwecken, Kastrationen überflüssig zu machen.
Mit 19 Stimmen bei 1 Enthaltung haben wir für Festhalten an unserer Version gestimmt.

Deiss Joseph, conseiller fédéral:

Le Conseil fédéral soutient la proposition de la commission.

Angenommen - Adopté

Präsident (Frick Bruno, Präsident): Gestützt auf Artikel 127 des Parlamentsgesetzes wird Frau Langenberger nun noch über die Petition 05.2007 Bericht erstatten, welche die Vorlage 02.092 betrifft.

Langenberger Christiane Ständerat Waadt Freisinnig-demokratische Fraktion (R)
Langenberger Christiane (R, VD), für die Kommission:

Der Tierschutzbund Dübendorf hat mit 21 000 Unterschriften die Petition "Mehr Schutz für Tiere" (05.2007) eingereicht. Die Petition verlangt, dass neben Würde und Wohlbefinden des Tieres auch dessen Leben zu schützen sei. Dieses Anliegen betrifft Artikel 1 des Tierschutzgesetzes, bei welchem aber keine Differenzen mehr bestehen. Die Kommission stellt dazu Folgendes fest: Das Gesetz schützt das Tier vor Misshandlung und vor der Verletzung seiner Würde. Dieser Schutz erstreckt sich über die ganze Zeitspanne, während welcher ein Tier in menschlicher Obhut ist und artgerecht gehalten werden soll. Das gilt auch für das Töten der Tiere. Das Gesetz will den Realitäten der Nutztierhaltung Rechnung tragen, was letztlich auch das Töten der Tiere einschliesst. AB 2005 S 753 / BO 2005 E 753
In diesem Sinne kann dem Anliegen der Petition nicht entsprochen werden.

Frick Bruno Ständerat Schwyz Christlichdemokratische Fraktion (C)
Präsident (Frick Bruno, Präsident):

Wir nehmen von dieser Erklärung Kenntnis.