Der Nationalrat in Kürze

Bern (sda) --
KREDITE: National- und Ständerat haben am Mittwoch die letzten Differenzen zu den Milliardenkrediten zur Bewältigung der Corona-Krise bereinigt. Zuletzt ging es noch um Kinderbetreuung, Tourismus und Geschäftsmieten. Insgesamt hat das Paket einen Umfang von gut 57 Milliarden Franken. 40 Milliarden Franken sind für die Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Milliarden Franken für Erwerbsersatz für Selbstständige und fast 2,6 Milliarden Franken für Sanitätsmaterial und Medikamente. Die Kredite waren weitgehend unbestritten. Am heftigsten tobte die Debatte um die Staatshilfe für die Luftfahrt.

GESCHÄFTSMIETEN: Mieter und Vermieter warten weiter auf ein klares Signal aus Bundesbern, was den Umgang mit Mieten für geschlossene Geschäfte betrifft. Das Parlament hat sich an der dreitägigen ausserordentlichen Session in dieser Frage nicht einigen können. Der Nationalrat schlug eine Pauschallösung vor, wonach Betreiber von Restaurants und weiteren Geschäften ihrem Vermieter für die Dauer des Lockdown grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden. Das geht dem Ständerat zu weit. Mit 23 zu 19 bei einer Enthaltung entschied er, nur Mieter zu entlasten, deren Bruttomiete maximal 8000 Franken beträgt. Für Betroffene sieht er eine Mietzinsreduktion für zwei Monate von je 5000 Franken vor. Die grosse Kammer wird erst in der Sommersession über die abgeänderte Motion befinden. Zwei Ordnungsanträge, die forderten, den Vorstoss noch am Mittwoch zu behandeln, scheiterten, einer nur knapp mit 101 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

LUFTFAHRT: Ab Donnerstag kann der Bund neben Airlines auch Unternehmen der Fracht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts und der Verpflegung an den Landesflughäfen unterstützen. Das Parlament hat eine entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes als dringlich taxiert. Im Anschluss verabschiedeten National- und Ständerat das Gesetz an der Schlussabstimmung - mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Änderungen gelten - falls nicht erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen wird - ab dem 7. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2025. Bereits am Dienstag hatten die Räte die Kredite für die Luftfahrt-Staatshilfen genehmigt.

FORDERUNG NACH WAFFENSTILLSTAND: Der Nationalrat fordert mit einer Erklärung alle Konfliktparteien rund um den Globus auf, sich unverzüglich an einem weltweiten Waffenstillstand zu beteiligen. Krieg und bewaffnete Konflikte würden den Schutz der Menschen vor dem Coronavirus und dessen Folgen zusätzlich erschweren, sagte Kommissionssprecher Fabian Molina (SP/ZH). Fast alle Parteien waren sich einig darin, dass ein Waffenstillstand nötig sei, damit die Corona-Pandemie und deren Folgen gemeistert werden können. Die Schweiz müsse sich mit der Weltengemeinschaft solidarisch zeigen, lautete der Tenor. Die SVP-Fraktion lehnte die Erklärung als einzige Partei ab. Es seien nicht nur schöne Worte, die Erklärung würde auch viele Gelder ins Ausland verschieben, sagte Fraktionssprecher Roland Büchel (SVP/SG). Ein Einzelantrag von Stefanie Heimgartner (SVP/AG) auf Ablehnung scheiterte mit 129 zu 44 Stimmen bei 4 Enthaltungen.

GRENZEN: Der Nationalrat verlangt einen Fahrplan für die schrittweise Öffnung der Landesgrenzen. Sobald es die epidemiologische Lage zulässt, soll der freie Personenverkehr wieder hergestellt werden. Eine Öffnung in Schritten plant indes auch der Bundesrat. Zurzeit dürfen nur Schweizer Bürgerinnen und Bürger, Menschen mit Aufenthaltserlaubnis oder Berufsleute mit einer Stelle in der Schweiz einreisen. Auch in Notsituationen ist eine Einreise gestattet. Ab Montag (11. Mai) sind indes Familienzusammenführungen für Schweizer und EU-Bürger wieder erlaubt. Gelockert werden am Montag auch die Einreisebeschränkungen für Arbeitnehmende. Das beschloss der Bundesrat Ende April, nachdem die Motion eingereicht worden war. Mit der Motion war der Bundesrat einverstanden.

HUMANITÄRE HILFE: Der Nationalrat fordert vom Bundesrat die Aufstockung der humanitären Hilfe um 100 Millionen Franken. Er hat eine Motion seiner Aussenpolitischen Kommission unterstützt. Der Bundesrat ist einverstanden - und ist schon weitergegangen. Er entschied vergangene Woche, zusätzlich 400 Millionen Franken einzusetzen, um die Folgen der Pandemie zu mildern. Die APK-Motion war vor diesem Entscheid eingereicht worden.


Der STänderat in Kürze

Bern (sda) -
KREDITE: National- und Ständerat haben am Mittwoch die letzten Differenzen zu den Milliardenkrediten zur Bewältigung der Corona-Krise bereinigt. Zuletzt ging es noch um Kinderbetreuung, Tourismus und Geschäftsmieten. Insgesamt hat das Paket einen Umfang von gut 57 Milliarden Franken. 40 Milliarden Franken sind für die Sicherung von Überbrückungskrediten für KMU vorgesehen, 6 Milliarden Franken für Kurzarbeitsentschädigung, 5,3 Milliarden Franken für Erwerbsersatz für Selbstständige und fast 2,6 Milliarden Franken für Sanitätsmaterial und Medikamente. Die Kredite waren weitgehend unbestritten. Am heftigsten tobte die Debatte um die Staatshilfe für die Luftfahrt.

GESCHÄFTSMIETEN: Mieter und Vermieter warten weiter auf ein klares Signal aus Bundesbern, was den Umgang mit Mieten für geschlossene Geschäfte betrifft. Das Parlament hat sich an der dreitägigen ausserordentlichen Session in dieser Frage nicht einigen können. Der Nationalrat schlug eine Pauschallösung vor, wonach Betreiber von Restaurants und weiteren Geschäften ihrem Vermieter für die Dauer des Lockdown grundsätzlich nur 30 Prozent der Miete schulden. Das geht dem Ständerat zu weit. Mit 23 zu 19 bei einer Enthaltung entschied er, nur Mieter zu entlasten, deren Bruttomiete maximal 8000 Franken beträgt. Für Betroffene sieht er eine Mietzinsreduktion für zwei Monate von je 5000 Franken vor. Die grosse Kammer wird erst in der Sommersession über die abgeänderte Motion befinden. Zwei Ordnungsanträge, die forderten, den Vorstoss noch am Mittwoch zu behandeln, scheiterten, einer nur knapp mit 101 zu 91 Stimmen bei 2 Enthaltungen.

LUFTFAHRT: Ab Donnerstag kann der Bund neben Airlines auch Unternehmen der Fracht- und Gepäckabwicklung, des Unterhalts und der Verpflegung an den Landesflughäfen unterstützen. Das Parlament hat eine entsprechende Änderung des Luftfahrtgesetzes als dringlich taxiert. Im Anschluss verabschiedeten National- und Ständerat das Gesetz an der Schlussabstimmung - mit 128 zu 61 Stimmen bei einer Enthaltung respektive 40 zu 0 Stimmen bei einer Enthaltung. Die Änderungen gelten - falls nicht erfolgreich ein Referendum dagegen ergriffen wird - ab dem 7. Mai 2020 bis zum 31. Dezember 2025. Bereits am Dienstag hatten die Räte die Kredite für die Luftfahrt-Staatshilfen genehmigt.

DIVIDENDEN: Die Frage, ob Unternehmen, die in der Corona-Krise Kurzarbeitsentschädigung beziehen, gleichzeitig Dividenden auszahlen dürfen, ist erledigt. Der Ständerat hat eine Motion des Nationalrats für ein solches Dividendenverbot abgelehnt. Er sagte mit 31 zu 10 Stimmen und einer Enthaltung Nein. Der Vorstoss ist damit vom Tisch. Die Motion forderte, dass Unternehmen, die wegen Corona Entschädigungen für Kurzarbeit beziehen, im laufenden Jahr und auch 2021 keine Dividenden ausschütten dürfen sollten. Dies sollte für Unternehmen ab einer gewissen Grösse gelten und auch für Dividenden, die 2020 bereits ausbezahlt oder zugesichert waren. Der Nationalrat hatte die Motion seiner Sozialkommission (SGK) am Dienstag angenommen. Der Bundesrat hatte sie zur Ablehnung empfohlen.

BÜRGSCHAFTEN: Die Bedingungen für Covid-19-Überbrückungskredite bleiben unverändert. Der Ständerat hat mehrere Vorschläge gebodigt. So sollen Unternehmen wie vorgesehen fünf und nicht wie vorgeschlagen acht Jahre Zeit für die Rückzahlung der Kredite haben. Zudem soll der Zins bei Krediten bis 500'000 Franken nur im ersten Jahr bei 0,0 Prozent in der Verordnung festgeschrieben werden und nicht darüber hinaus. Versenkt hat die grosse Kammer auch den Vorschlag, die Einsichtsrechte in die Geschäftsbücher der Kreditempfänger zu erweitern. Der Bund soll zudem nicht damit beauftragt werden zu prüfen, ob bei den Corona-Massnahmen zur Unterstützung der Wirtschaft Doppel- oder Mehrfachbezüge möglich seien. Dies werde bereits jetzt gemacht, hatte Finanzminister Ueli Maurer im Parlament gesagt.

STORNIERTE REISEN: Wer bei einem Reisebüro oder Reiseveranstalter Ferien gebucht und diese nun storniert hat, muss noch auf sein Geld warten. Das Parlament hat entschieden, dass Kundinnen und Kunden ihre Forderungen gegenüber Reisebüros und Veranstaltern erst ab Oktober wieder geltend machen dürfen. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine Motion mit dieser Forderung stillschweigend angenommen. Der Aufschub soll den Unternehmen erlauben, Rückerstattungen erst dann einzuleiten, wenn sie ihrerseits die Gelder von den Fluggesellschaften und Hotels erhalten haben. Der Aufschub gilt nur für Forderungen gegenüber direkten Vertragspartnern der Kunden. Für andere Forderungen - zum Beispiel Mieten oder Löhne - gilt er nicht.

ÖFFENTLICHER VERKEHR: Das Parlament will, dass der Bund zusammen mit Kantonen und Transportunternehmen eine Vorlage zur Abschwächung der Ertragsausfälle im öffentlichen Verkehr ausarbeitet. Nach dem Nationalrat hat auch der Ständerat eine entsprechende Motion angenommen. In den vergangenen Wochen ist die Nachfrage aufgrund der Corona-Empfehlungen des Bundes um bis zu 90 Prozent eingebrochen. Trotzdem verkehrten 70 bis 80 Prozent der öffentlichen Verkehrsmittel weiterhin. Der Bundesrat werde die ungedeckten Kosten analysieren, sagte Verkehrsministerin Simonetta Sommaruga. Wer schliesslich in der Pflicht sei, werde sich zeigen.

NACHFRIST: Die Nachfrist zur Zahlung fälliger Mieten wird nicht weiter erstreckt. Der Ständerat will keine Verlängerung des vom Bundesrat beschlossenen Notrechts bis zum 13. September. Er hat eine entsprechende Motion aus dem Nationalrat abgelehnt. Der Entscheid fiel mit 22 zu 16 Stimmen. Mit dem Nein ist der Vorstoss vom Tisch. Kommissionssprecher Daniel Fässler (CVP/AI) sagte im Namen der Mehrheit: "Notrecht muss Notrecht bleiben." Der Handlungsbedarf sei in diesem Bereich nicht angezeigt. Der Bundesrat wäre bereit gewesen, das Anliegen umzusetzen. Er hatte bereits Ende März beschlossen, dass der Vermieter für Mieten, die bis am 31. Mai fällig werden, für die Zahlung 90 statt nur 30 Tage Nachfrist setzen muss.

FÜHRUNGSKRÄFTE: Mitarbeitende Unternehmensleiter erhalten bei Kurzarbeit auch in Zukunft nicht die gleich hohe Entschädigung wie Selbstständige im Rahmen der Erwerbsersatzordnung. Der Ständerat hat eine Motion des Nationalrats mit dieser Forderung abgelehnt. Das hätte bedeutet, dass die Berechtigten bis zu 5880 Franken statt nur 3320 Franken erhalten hätten. Nach Ansicht des Ständerats ist die Regelung für Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung wegen der Modalitäten nicht unbedingt nachteilig. Zudem würden Mehrkosten von rund 190 Millionen Franken pro Monat entstehen.

EMPFANGSGEBÜHR: Betriebe, die in Arbeitsgemeinschaften zusammenarbeiten, sollen die Abgabe für Radio und Fernsehen nicht mehr mehrfach bezahlen müssen. Das fordert der Nationalrat mit einer Motion. Der Ständerat behandelt den Vorstoss erst im Juni. Die kleine Kammer ist stillschweigend ihrer Fernmeldekommission gefolgt und hat das Geschäft auf die Sommersession verschoben. Das Anliegen ist bereits auf dem ordentlichen Weg aufgegleist im Parlament. Die Räte behandeln zurzeit eine parlamentarische Initiative mit der gleichen Stossrichtung. Ebenso soll in der Juni-Session das neue Medienpaket diskutiert werden.