Die Presse war einer der häufigsten Anknüpfungspunkte bei der Diskussion über die Vor- oder Nachteile eines amtlichen Bulletins. So sagten die einen, die Presseberichterstattung genüge, die anderen jedoch befanden, sie genüge eben nicht, zumal sie tendenziös sei.
Bereits an seiner dritten Sitzung diskutierte der Nationalrat über die Frage der Veröffentlichung der Ratsverhandlungen, wie dieser «Auszug aus dem Protokoll» vom 8. November 1848 zeigt. Demnach beschloss die Ratsmehrheit, «dass eine Kommission in Erwägung zu ziehen habe, inwiefern den Verhandlungen eine grössere Publicität gegeben werden könne, als dies durch öffentliche Blätter möglich ist […]»
Bis zur Umsetzung dieses Beschlusses sollte aber noch fast ein halbes Jahrhundert vergehen.
Schweizerisches Bundesarchiv, Bern (E1 Bd. 108, Nr. 634)
Noch 1890, also kurz vor der Etablierung eines stenographischen Bulletins, mutmasste die Bundeskanzlei, die «grosse Masse der Bevölkerung» habe «weder Zeit noch Lust», sich «in eingehender Weise» mit den Ratsverhandlungen auseinanderzusetzen; sie habe auch nicht den Bildungshintergrund, um den Inhalt richtig zu erfassen, es sei denn «in populärer Gestalt» durch die Tagespresse.