Auswüchse bei den Vergütungen
Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen, welche den problematischen Auswüchsen bei den Vergütungen mit einer gesellschaftsrechtlichen Regelung begegnen möchte. Dabei sollen Bezüge über drei Millionen künftig als Gewinnbeteiligung gelten und somit durch die Generalversammlung genehmigt werden müssen.

1. 10.460 Pa.Iv. WAK-SR. Aktienrechtliche und steuerrechtliche Behandlung sehr hoher Vergütungen

Mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung hat die Kommission beschlossen, eine Kommissionsinitiative einzureichen, die auf eine gesellschaftsrechtliche Lösung der Problematik von sehr hohen Vergütungen zielt. Der Grundgedanke dabei ist, dass Bezüge, die eine bestimmte Höhe übersteigen – als Grenzwert werden drei Millionen vorgeschlagen – nicht länger als Lohn im üblichen Sinne, sondern als Gewinnbeteiligung gelten sollen. Die Regelung, mit der diese Gewinnanteile letztlich als Tantieme qualifiziert werden, soll sowohl die Vergütungen der Mitglieder des Verwaltungsrates als auch der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Unternehmung betreffen. Da es Sache der Aktionärsversammlung ist, über diese Gewinnverteilungen zu entscheiden, werden dadurch auch die Mitspracherechte der Aktionäre verbessert. Damit soll die Position des Kapitalgebers und insofern auch des Risikoträgers gestärkt werden. Zudem können solche Gewinnbeteiligungen nur bei gutem Geschäftsgang ausbezahlt werden, d. h. im Falle, wo das Unternehmen tatsächlich Gewinn ausweist. Ebenso eine Konsequenz dieser Regelung wäre, dass diese Bezüge seitens des Unternehmens nicht als geschäftsmässiger Aufwand gelten würden, sondern als Gewinn versteuert werden müssten. In diesem Punkt trifft sich der Vorstoss mit den beiden in der Sommersession vom Ständerat angenommenen Motionen (09.4089 und 10.3351), die allerdings eine rein steuerrechtliche Lösung dieser Problematik vorsehen.

Zusätzlich zur Kommissionsinitiative, die nun zur Vorprüfung an die Schwesterkommission geht, wird die Kommission diesen Vorschlag auch der ständerätlichen Rechtskommission unterbreiten, die diesen Sommer einen indirekten Gegenvorschlag zur eidgenössischen Volksinitiative „Gegen die Abzockerei“ ausarbeiten wird. Je nach Entscheid der Rechtskommission wird die Kommission dann über das weitere Vorgehen bei der allfälligen Ausarbeitung eines Erlassentwurfs beschliessen.

2. 09.074 Bauspar-Initiative sowie Eigene vier Wände dank Bausparen. Volksinitiativen

Die WAK-S hat sich im Auftrag des Ständerates erneut mit der Volksinitiative des Hauseigentümerverbands Schweiz (HEV) „Eigene vier Wände dank Bausparen“ befasst. Mit 6 zu 1 Stimme bei 6 Enthaltungen hat sie eine Kommissionsinitiative (10.459) verabschiedet, mittels welcher ein indirekter Gegenvorschlag zur HEV-Volksinitiative und zur Volksinitiative „für ein steuerlich begünstigtes Bausparen zum Erwerb von selbstgenutztem Wohneigentum und zur Finanzierung von baulichen Energiespar- und Umweltschutzmassnehmen (Bauspar-Initiative)“ ausgearbeitet werden soll.

Die Kommissionsinitiative lehnt sich stark an das Konzept der Volksinitiative des HEV an, wonach eine Person während zehn Jahren jährlich maximal 10000 Franken Bauspargelder von den steuerbaren Einkünften abziehen kann. Der Bausparabzug soll sowohl bei den Bundes- wie auch bei den kantonalen Steuern geltend gemacht werden können. Anders als bei der HEV-Volksinitiative sollen die Zinsen auf dem Bausparkapital und das Bausparkapital selber nicht von der Einkommens- bzw. Vermögenssteuer abgezogen werden können. Im Vergleich zur parlamentarischen Initiative von Ständerat Niederberger (10.447), welche die Kommission sistiert hat, enthält die Kommissionsinitiative der WAK-S einige Präzisierungen in Bezug auf die Besteuerung nach Ablauf der maximalen Spardauer.

Die Kommissionsinitiative der WAK-S wird der WAK-N an ihrer Sitzung vom 28.-29. Juni 2010 unterbreitet. Stimmt diese dem Beschluss auf Folge geben zu, so wird die WAK-S bis Ende August einen Vorentwurf für eine Gesetzesänderung ausarbeiten, welcher im September in die Vernehmlassung geschickt wird.

3. 10.049 Bundesgesetz über Banken und Sparkassen (Sicherung der Einlagen). Änderung

Die Kommission hat den Entwurf zu einer Revision des Bankengesetzes beraten, mit dem die im Dezember 2008 vom Parlament beschlossenen dringlichen Massnahmen zur Sicherung der Bankeinlagen in Dauerrecht überführt werden sollen, da es sich dabei lediglich um eine bis Ende 2010 befristete Übergangsregelung handelt.

Es geht um folgende fünf Massnahmen:

  1. Die Höhe der geschützten Einlagen wird von 30'000 auf 100'000 Franken angehoben;
  2. die Banken werden verpflichtet, in Abhängigkeit der privilegierten Einlagen ihrer Kunden ständig 125 Prozent inländisch gedeckte Forderungen oder übrige in der Schweiz situierte Aktiven zu halten;
  3. die FINMA sieht eine grosszügigere sofortige Auszahlung von gesicherten Einlagen aus liquiden Mitteln der in Schwierigkeiten geratenen Bank vor;
  4. die Systemobergrenze wird von vier auf sechs Milliarden Franken angehoben;
  5. die Einlagen bei Vorsorgestiftungen werden gesondert und zusätzlich zu den schon gesicherten Bankeinlagen privilegiert.

Die Kommission hat einstimmig beschlossen, dieses Dringlichkeitsrecht um zwei Jahre zu verlängern und somit die Schlussfolgerungen der Arbeitsgruppe über die „Too big to fail“-Problematik abzuwarten, bevor sie die Prüfung der Vorlage B aufnimmt.

4. 10.3352 Mo. Nationalrat (WAK-NR (10.050)). Too big to fail

Mit 4 zu 4 Stimmen und Stichentscheid des Vizepräsidenten hat die Kommission beschlossen, die Behandlung der Motion zu sistieren, die der Nationalrat in der Sommersession anstelle des Planungsbeschlusses angenommen hatte. Der Bundesrat wollte mit dem Planungsbeschluss einen Zeitplan für Massnahmen zur Lösung der Probleme in Zusammenhang mit systemrelevanten Banken festlegen („Too big to fail“-Problematik).

Die Kommission will mit diesem Beschluss keineswegs zum Ausdruck bringen, dass sie eine rasche Gesetzesrevision für unnötig hält. Vielmehr unterstützt sie den Bundesrat und die Expertenkommission in deren Bestreben, auf Anfang 2012 einen Erlassentwurf vorzulegen. In Anbetracht der Handlungsbereitschaft des Bundesrates erachtet die Kommission die Motion jedoch für unnötig, dies umso mehr, als der Arbeitsgruppe und dem Bundesrat bei der Suche nach den bestmöglichen Lösungen nicht mehr alle Wege offen stünden.

5. Weitere Geschäfte der Kommission

- Standesinitiativen der Kantone St. Gallen (08.302) und Aargau (08.308) zur steuerlichen Befreiung der Kinder- und Ausbildungszulagen: Die Kommission hat den beiden Standesinitiativen mit 9 zu 1 Stimme keine Folge gegeben. Die WAK-S erachtet Kinder- und Ausbildungszulagen als Lohnbestandteile, welche wie das Erwerbseinkommen aber auch Erwerbsersatzeinkommen voll besteuert werden. Im Übrigen verweist die Kommission auf die im vergangenen Jahr verabschiedeten Steuererleichterungen für Familien mit Kindern.

- Motionen des Nationalrates zur Unternehmensbesteuerung: Im Hinblick auf die vom Bundesrat angekündigte Unternehmenssteuerreform III hat die WAK-S folgende Beschlüsse zu drei Vorstössen aus dem Nationalrat gefällt: Annahme der Motion 08.3111 (Fraktion CEG) „Standort Schweiz unter Top Five“ mit 7 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung. Ablehnung der Motion 08.3844 (Fraktion RL) „Stärkung des Eigentums. Bildung von Eigenkapital nicht bestrafen.“ mit 6 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Abänderung der Motion 08.3853 (Fraktion RL) „Steuerliche Fördermassnahmen zur Stärkung des Forschungsstandortes Schweiz.“ in einen Prüfungsauftrag mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung.

- Pa.Iv. Niederberger (09.456) zur Vereinfachung bei der Besteuerung von Lotteriegewinnen: Einstimmig hat die Kommission der parlamentarischen Initiative von Ständerat Paul Niederberger Folge gegeben, die vorsieht, den steuerbaren Gewinn aus Lotterien und lotterieähnlichen Veranstaltungen bis zum Betrag von 1 000 Franken freizustellen. Heute liegt dieser Freibetrag bei 50 Franken. Eine Anhebung dieses seit 50 Jahren unveränderten Freibetrages würde eine Senkung des administrativen Aufwands seitens der Lotterien und der Steuerverwaltung sowie eine bessere Regelung des Gewinnkostenabzuges mit sich bringen.

 

Die Kommission hat unter dem Vorsitz von Ständerat Konrad Graber (CVP, LU) und im Beisein von Bundesrat Hans-Rudolf Merz am 21./22. Juni 2010 in Bern getagt.

 

Bern, 22. Juni 2010 Parlamentsdienste